Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
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14 Grundzüge, Gegenstand und Plan

Der Rath selbst war überzeugt, daſs man sie darin suchen mülste, und dals seine Protocolle die Commentare des Gesetzes werden würden. In die-

ser Hinsicht hat er sich bei Besorgnissen über zu ent-

fernende Schwierigkeiten und Irrthümer mehr als

einmal darauf bezogen. In der Sitzung vom 5ten

Vendemizire Jahr 0. Sagte der erste Consuldaſs im Allgemeinen der Entwurf des Civilcodex die Tribunäle zu sehr beschränkte, daſs sie da, wo 3das Gesetz den Zweck, den es erreichen will, nicht angäbe und seine Absichten nicht erklärte, oft seine Verfügungen gegen seinen Wunsch entwickeln wür- den. Man antwortete: das Protocoll würde die Zweifel heben und die Absicht des Gesetzes erklä- 1ren(1). In der Sitzung vom öoten Frimaire Jahr 12. fürchtete H. Bégouen, der Artickel 1567. des civilcodex im TitelVom Verkaufe welcher damals erörtert wurde, mögte etwa auf den Handel angewendet werden; der Consul Cambacérés aber antwortete ihm, dals alle Zweideutigkeit durch das Protocoll gehoben würde(2). In der Sitzung vom 5ten Ventöse Jahr 12. sagte Herr Jollivet oft sey die Frage erörtert worden, ob die, vor den 5 Friedensgerichten geschehenen, Anerkennungen Hy- Potheke gäben; die Gesetzgebungssection habe sich mit Recht geweigert, sie bejahend zu entscheiden,

es wäre aber doch wohl nützlich, wenn die Absicht

des Gesetzes bekannt und im Protocolle erklärt

würde: Hierauf erwiederte der Consul Gam- bacérésdiese richtige und der Absicht des Raths entsprechende Bemerkung würde sich im Proto-

(1) Protocoll vom 5. Vendemiaire Jahr 10., Tom. 1. p. 275. (2) protocoll vom 30. Frimaire Jahr 12., Tom. 3. p. 22. 23.

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