1½ Grundzüge, Gegenstand und Plan
Beweggründe und der feierlichen Verhandlung zie- hen kann. Diese bestimmen die Begriffe genau, und entfernen das Schwankende, Ungewisse, was die Pro- tocolle zurücklassen können; sie ordnen die Ansich- ten in einer Reihenfolge, wie sie in Urterredungen nicht möglich ist; sie stellen die Erörterungen kurz zusammen, und vervollständigen sie hin und wieder durch neue Entwickelungen und Erläuterungen über Manches, was in der ersten Verhandlung nicht deut- lich genug niedergelegt worden war.
Wer sich hingegen mit den Darstellungen der Beweggründe und der feierlichen Verhandlung al- lein begnügte, würde in seinen Gegenstand nicht tief genug eindringen.
Die Darstellungen der Beweggründe sind sehr Schäzbare, summarische Wiederholungen, aber sie eind summarisch und darum unzulänglich für diejeni- gen, welche die darin wiederhohlte Verhandlung nicht bis auf den Grund kennen.„Es ist unmöglich, sagte „der Consul Cambacérés, in der Sitzung vom „24. Brumaire Jahr 10, dals die Bedner der Regie- „rung nichts vermissen lassen; und selbst aus Furcht, „zu weitläuftig zu werden, müssen sie manches Nã- „here an einem Vorwurfe übergehen, welcher im n Sesenueile noch nähere Entwickelung erheisch- „ 4(20
Eben so verhält sichs mit den Vortragen im Tribunate und an den gesetzgebenden Körper. In solerne der Gesetzentwurf keinen Widerspruch er- litten hat, sind diese Vorträge nur Darstellungen der Beweggründe; und wo auch das Gesetz bestrit- ren worden ist, behalten sie dennoch diesen Charac-
[¹) Protocoll vom 24. Brumaire Jahr 10.


