Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
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1* Grundzüge, Gegenstand und Plan

von Sitten und Gebräuchen, welche ihr Ansehen, lange vor ihrer öffentlichen Bestätigung, den Ge- wohnheiten der Völker verdankten, mehr das Werk des Nachdenkens als des Figensinnes und Zufalles war. Will man wissen, wie die Gesetze in jenen Zeiten der Barbarei gemacht wurden, wo man nicht mehr lesen und schreiben konnte, wo man das Ei- genthum nur durch den Gebrauch erkannte, wo die Vertrãge sich nur im Gedächtnisse erhielten? Im zehnten Jahrhundert, unter Carl dem Kahlen, kam auf einem von Ortto I. gehaltenen Beichstag die Frage vorob Repräsentation in der geraden Verwandschaftslinie, zum Behuf der Erbfolge des En- kels mit seinen Oheimen, Platz fände? Statt dieſs der Vernunft zu überlassen, stellte man es dem Schick- Sale der Waffen anheim; zwei Streiter muſsten dar- um kämpfen, und der Sieg dessen, der für die Re- prãsentation focht, gab für diese den Ausschlag. Die Regenten-Gesetze Gch rede nicht von je- nen der Könige des ersten und zweiten, auch nicht von jenen der ersteren Könige des dritten Stammes; schon lange her Ratten diese, nur noch geschichtlich bekannt, ihre verbindende Kraft verloren; ich rede von den Ordonnanzen, welche noch gesetzliches An- sehen hatten), diese wurden im Geheimen vorberei- tet; die, denselben voranstehenden, Eingänge stellten allgemeine Beweggründe dar, welche auf den eige- nen Inhalt der Verfügungen wenig Licht warfen. Nur über die Ordonnanzen von 1667 und 1670, de- ren erstere das gerichtliche Verfahren in bürgerli- chen Streitigkeiten, letztere das in peinlichen Fällen petraf, haben wir zuverlässige Aufklärungen erhal- ten. Die Unterredungsprotocolle, worin die Prü- fungen derselben entrlten waren, wurden geord⸗

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