Teil eines Werkes 
1. Band (1808) mit Rücksicht auf die neueren gesetzlichen Verfügungen verdeutscht von Hofrathe Ernst Müller und D. Franz Stickel
Entstehung
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des Werkes.

korscht; weil es endlich mitunter IrTthümer heiligt, und, nie ganz der gesetzlichen Festigkeit theilhaf- tig, immer einer möglichefl Berichtigung aus dem Geist der Gesetze fähig ist.

Wo nun aber lassen sich sichere Aufklärungen tber den Sinn, über den Geist, über das System der Anwendung der Gesetze, finden?

In ihrem Buchstaben nicht.

So deutlich auch dieser seyn mag, so wird er doch nie die Pinbildungskraft So sehr fesseln, daſ⸗ eie nicht von dem genauen Sinne des Gesetzes ab⸗ weichen kann. Die Gründe hiervon liegen 1.) in der Unzulänglichkeit der mündlchen oder schriftlichen Sprache, um die Ideen, zumal wenn sie abstrackt oder verwickelt sind, genau in derselben Form und dem Umfange, worin man sie aufgefalst hat, mitzu- theilen; 2.) in dem Milsbrauche, welchen die Fpitz- Rndigkeit hiervon macht, um Zweifel zu schaffen und den Text nach ihren Meinungen zu beugen. Das deutlichste, einfachste und zugleich erhabenste unter allen Büchern, das Evangelium, hat man den⸗ noch verschieden erklärt. Die erläuternden Werke selbst sind Vorwürfe von Commentaren geworden. Die Alten haben ihre Commentatoren bekommen⸗ Die Neueren werden vielleicht auch die ihrigen er- halten, wenn sie einst der Ablauf von Jahrhunder- ten in die Reihe der Alten versetzt haben wird. Wie sehr hat man nicht gestritten über den Sinn der Schriftsteller! Geht es so mit Büchern, worin die Gedanken ausführlich niedergelegt sind, wie muſs es mit den Gesetzen gehen, welche die tiefsten Ansich- ten mit wenigen Worten umfassen, und wegen der unendlichen Verschiedenheit ihrer Wirkungen von