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Das Gestern soll nicht das Heute bestimmen : 1945 - 1963; Vortrag auf dem Bundestreffen ehem. Sachsenhausener Häftlinge am 14. Okt. 1962 in Essen (gekürzt) / Harry Naujoks
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kennen und am Aufbau einer arteigenen Rechtsordnung für die neue Volksgemeinschaft mit allen Kräften und unter Einsetzung all ihrer reichen Erfahrungen mitzuarbeiten gewillt sind.(Deutsche Richter- Zeitung 1933, S. 1889/190.)

Und so arbeiteten sie unter Einsetzung aller ihrer reichen Erfahrungen, die sie in der Zeit der Weimarer Republik gesammelt hatten, mit und für Adolf Hitler. Sie handelten freiwillig und nicht unter Zwang und Drohung. Sie han- delten oft im nationalsozialistischen Ungeist bevor es Gesetze gab, und legten sie verschärfend aus, nachdem sie erlassen waren. Sie schwiegen zu den Folterungen durch die Gestapo oder deckten sie und schickten die Ge- stapo-Opfer in die Zuchthäuser. Sie verstießen die jüdischen Menschen aus der Gesellschaft bevor es die antisemitischen Gesetze gab. So schreibt Bruno Blau in seinem BuchDas Ausnahmerecht für die Juden in den europäischen Ländern 19331945:In den früheren Jahren aber, als die Gerichte noch mehr Gelegenheit hatten, sich mit den Juden zu beschäftigen, zeigte sich auf allen Gebieten des Rechtslebens die Tendenz, die jüdischen Parteien zu schädigen und schlechter zu stellen als die übrige Bevölkerung...

Wir müssen erkennen, daß es hier nicht um Schuld oder Unschuld einzelner geht, sondern um die Glaubwürdigkeit der deutschen Justiz. Wir erkennen an, daß es auch Richter gab, die ihre Anteilnahme und ihre Menschlichkeit spüren ließen. Mit der Berufung auf diese Wenigen ist aber die Hypothek der Vergangenheit nicht zu löschen. Das erfordert noch große Anstrengung und vor allem viel guten Willen. Wenn das aus der Vergangenheit begrün- dete Mißtrauen zu unserer Justiz überwunden werden soll, muß offen über alle Fragen gesprochen werden. Die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik zeigen uns, welche Gefahr darin liegt, jede Kritik mit dem Hinweis auf dieUnabhängigkeit des Richters, der nur demRecht unterworfen ist, zu unterdrücken. Dabei soll anerkannt werden, daß in manchen Prozessen gegen Naziverbrecher das Bestreben sichtbar geworden ist, Klarheit über diese Zeit zu schaffen.

Diesen Prozessen stehen aber andere gegenüber, die mit Freisprüchen ende- ten oder mit Urteilen, wie sie bei Kavaliersdelikten üblich sind.

Welche Erinnerungen werden bei folgenden Äußerungen wach®: In dem freisprechenden Urteil gegen den Kreisleiter und den Kreisobmann der Arbeitsfront von Esslingen wegen Zerstörung einer Synagoge sagte der Vorsitzende bei der Urteilsbegründung:... es müsse jetzt ein Strich unter die Straftaten gemacht werden, die unter dem nationalsozialistischen Regime von derartigen Mitläufern begangen worden seien... Sie seien der dama- ligen Massenpsychose zum Opfer gefallen.(Neue Zeitung vom 6. 9. 1951)

Ein Freispruch von zwei Arisierern wird so begründet:Sie hätten aber nicht das Bewußtsein dieser Rechtswidrigkeit.(Neue Zeitung v. 10. 8. 51.)

In dem Urteil gegen den Angeklagten Müller wegen Ermordung des Bürger- meisters von Burgtham begründet das Gericht die Einstellung des Verfahrens folgendermaßen:Müller sei in verhältnismäßig jungen Jahren mit einer Dienststellung betraut worden, der er nur bedingt gewachsen gewesen sei. Auch wurde für seine Amnestiewürdigkeit berücksichtigt, daß er von frühester Jugend an ‚im Ungeiste des Nationalsozialismus und zu unbedingtem Ge- horsam erzogen worden sei und sich als Frontsoldat bewährt habe.(Frank- furter Allgemeine Zeitung 3. 10. 58.)

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