Frauen und Kindern in den Gaskammern vernichtete, war ein guter Familien- vater. In der Beurteilung dieser Unmenschen kann aber nicht, der Maßstab angelegt werden, wie sie sich privat verhalten, sondern wozu sie erwiesener- maßen fähig waren und vielleicht wieder sein können.
Jeder Arzt, der in die SS eintrat oder der sich an Euthanasie-Morden oder Versuchen an Menschen beteiligte, brach den von ihm geleisteten hippo- kratischen Eid. Die Organisationen der Ärzte dürfen nicht länger dazu schweigen. Sie müssen verhindern, daß in ihren Reihen noch Ärzte arbeiten, die das Leben ihrer Patienten nach Lebenswert oder Lebensunwert einschät- zen. So haben wir kein Verständnis für die Erklärung des schleswig-holsteini- schen Kultusministers Osterloh, der zum Falle des an den Euthanasiever- brechen beteiligten Professor Catel sagte:„...Ich fühle mich verpflichtet, meine Überzeugung auszudrücken, daß Prof. Catel bei seiner Tätigkeit vor 1945 subjektiv der Meinung war, auch im sittlichen Sinne nichts Unrechtes getan zu haben und daß er sein Votum nur abgegeben hat bei Wesen, die nie menschliches Bewußtsein erlangen würden.”(„Welt“ v. 18. 8. 1960.)
So konnte dieser Professor Catel als Ordinarius für Kinderheilkunde und Direktor der Universitätsklinik in Kiel wirken, bis die Proteste aus der deut- schen Bevölkerung und dem Ausland seine Entfernung aus diesem Amt er- zwangen. In einer Stellungnahme der Hamburger Ärztekammer zu sechs Hamburger Ärzten, die im Hamburger Stadtteil Rothenburgsort 68 Kinder ermordet hatten(„eingeschläfert” nannten sie es), heißt es:„... daß keine rechtliche Möglichkeit und auch keine Veranlassung bestehe, gegen die be- treffenden Ärzte behördliche oder strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten.” („Welt v. 24. 2. 1961.) Es üben noch heute zahlreiche Ärzte dieser Art ihre Praxis aus. 5
Weil wir diese Ärzte für jeden Patienten für eine Gefahr halten, sollten wir in Aussprachen mit den in Frage kommenden Standesorganisationen eine entscheidende Stellungnahme veranlassen.
Auch von unserer Justiz erwarten wir größere Anstrengungen als bisher, sich mit den Problemen der Vergangenheit auseinanderzusetzen. Es genügt nicht, sich mit den„Blutrichtern” zu beschäftigen. Zumal selbst dieses Pro- blem bisher völlig unzureichend gelöst worden ist. Es geht nicht nur um die „Biutrichter”. Es geht auch um jene Richter, die sich nur durch die Lautstärke ihrer Plädoyers von Freisler unterschieden.
Die Haltung der Justiz im Dritten Reich als Bruch mit der Tradition zu er- klären, heißt die Dinge zu simplifizieren. Unbestreitbar ist, daß die Jusfiz einen wesentlichen Anteil am Sturz der Weimarer Republik hatte. Was mit Jorns begann, mußte mit Freisler enden. Der Nazi-Justiz gingen die Feme- mordprozesse, die Prozesse um die Schwarze Reichswehr, die Prozesse gegen Fechenbach, Bullerjahn und Ossietzky, der schändliche Prozeß um den ersten Reichspräsidenten Ebert voraus. Ich erinnere an die zahlreichen Prozesse um
die Terroraktionen der SA und SS, in denen nicht die Noziterroristen, son--
dern ihre Opfer schuldig gesprochen wurden. So ist es nur folgerichtig, daß die deuischen Richtervereine zu den ersten Organisationen gehörten, die erklärten, sich
„freudig und aufrichtig zur nationalen Regierung der deutschen Volks- gemeinschaft unter Führung des Reichskanzlers Adolf Hitler(zu) be-
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