gehörten und jetzt der ‚Sicherungsgruppe Godesberg‘,„jener ‚Kriminalpolizei des Generalbundesanwalts also, die als Hüter der freiheitlichen Ordnung unseres Rechtsstaates gilt und die den Auftrag hat, die Bundesrepublik vor Landesverrätern, Hochverrätern und Spionen zu schützen”.-
Dies sind nur wenige Beispiele von vielen. Wie viele Mörder, NS-Verbrecher noch unerkannt sind, können wir nicht einmal annähernd schätzen. Das Be- sorgniserregende ist, daß bei ihrer Wiederverwendung in den meisten Fällen bekannt war, daß sie der SS, dem SD oder einem Einsotzkommando angehört hatten..
Wir wissen seit langem, daß sich zahlreiche Mörder durch die Flucht der Verantwortung vor einem deutschen Gericht entziehen konnten. Wir wissen
auch, daß diese Flucht von den Nazis organisiert war. Ich erinnere an die
Flucht Eiseles, Zinds, Eichmanns und vieler anderer. Es ist nicht bekannt, was
unsere Ermittlungsbehörden unternommen haben, um diese Organisation zu
zerschlagen. Die Bundesrepublik hatte zwar einen Beobachter beim Eichmann- Prozeß, aber wie weit sich die Beobachtung auf die näheren Umstände der Flucht Eichmanns aus der Bundesrepublik erstreckte, ist bisher nicht bekannt. geworden.
Der Leiter des Krematoriums in Sachsenhausen, SS-Hauptscharführer Klein, floh 1948 nach Westberlin und lebte dort bis 1962 unter falschem Namen.
Klein sagte im Prozeß gegen den Adjutanten des Kommandanten von Sach-
senhausen, Wessel, aus, daß er vor seiner Verhaftung einen Warnbrief be- kommen habe, in dem ihm seine bevorstehende Verhaftung angekündigt worden war. Auch hier ist nicht bekannt, ob und welche Ermittlungen ein- geleitet wurden.
Das Wirken dieser Naziorganisation ist auch in einer Reihe weiterer Pro- zesse gegen Naziverbrecher sichtbar geworden. So sagten Zeugen in Wider- spruch zu ihren vorher gemachten Zeugenaussagen plötzlich einheitlich zu- gunsten des Angeklagten aus. Ich erinnere an den Sachsenhausenprozeß gegen Schubert und Sorge. Nachdem wir schon während des Prozesses dar- auf hingewiesen hatten, daß die Haltung der beiden Angeklagten offensicht- lich gelenkt wurde, legten beide gegen Schluß der Verhandlung das Ge- ständnis ab, daß ihnen sofort bei ihrem Eintreffen im Lager Friedland genaue Verhaltungsregeln gegeben worden waren. Auch ein Rechtsanwalt war ihnen genannt worden, an den sie sich halten sollten. Es ist auch hier nicht be- kannt geworden, was die Ermittlungen ergeben haben. Lediglich ein SS-Füh- rer, der unter falschem Namen eine maßgebliche Rolle in der Verwaltung des Lagers Friedland spielte, stellte sich freiwillig der Polizei.
Auch die systematische Diffamierung der Juden und Hitlergegner läßt auf eine zentral gelenkte Aktion der Nazis schließen, So erklärte Pistolen-Schu- bert im Sachsenhausenprozeß in Bonn, daß nicht die SS, sondern„die Roten”
die Häftlinge ermordet hätten. Bugdalle erklärte in seinem Prozeß in Mün- chen, es seien die„Juden und die Politischen“ gewesen, die die Häftlinge umgebracht hätten. Im Ärzte-Prozeß in Münster wurde die Schuld auf die „katholische Hierarchie“ geschoben. Im Dusenschön-Prozeß in Hamburg wa- ren es„die Sozialdemokraten”, die als Verräter hingestellt wurden. Im west-
deutschen Rundfunk erklärte Klaus Harpprecht,„die kommunistische Häft-
lingsselbstverwaltung hätte die Häftlinge der Gestapo ausgeliefert”.
An diesen Sachsenhausener Beispielen zeigt sich, daß es der SS nicht nur


