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lieben Familie zu helfen, zu meinen Handlungen...“ Er hatte in Bauernhöfen Hühner und Gänse gestohlen und sie nicht etwa selbst verzehrt, sondern in einer Wirtschaft um mäßige Bezahlung verkauft. Und weil dies„unter Ausnützung der Verdunkelung“ geschah— als wenn es je in einem Bauern- oder gar Hühnerhof elektrische Bogen- lampen gegeben hätte!— wurde er als Kriegsverbrecher hingerichtet. — Es wäre sicherlich besser gewesen, wenn man solche Leute, beson- ders die jungen unter ihnen, ins Feld hinausgesteckt hätte, vielleicht zu besonders gefährlichen Unternehmungen oder daheim zur Entschär- fung der Blindgänger nach Fliegerangriffen benützt, als solch kräftige Gestalten einfach zu köpfen. Sie hätten sich dann noch nützlich er- weisen und manch hoffnungsvollem, ehrenwertem Soldaten das Leben erhalten können.
Ein besonderes Kapital bildeten die Psychopathen und Menschen mit schlechter Erbmasse, die man„liquidierte‘. Sie hatten meist ein trauriges Elternhaus, kamen aus den verschiedensten Fürsorgeanstalten oder aus einem Milieu voller Laster und Verführung, so daß man sich über ihre Taten nicht zu wundern brauchte. Aber konnten sie, statt getötet, nicht irgendwo verwahrt und zu fruchtbringender Arbeit im Moor oder sonstwo verwendet werden? Wer wäre bei ähnlicher Er- ziehung und erblicher Belastung nicht auch gestrauchelt? Nun aber galt das Leben nichts und sollte alles ‚„abgeräumt‘ und ausgerottet werden.
Aber allzu scharf macht schartig! Die Todesstrafe schreckte durch- aus nicht mehr ab, sie war ja an der Tagesordnung. Dabei hoffte jeder Übertreter, daß er nicht ertappt würde, sondern„Glück“ habe. Die allzu oft ausgesprochene und angewandte Todesstrafe führte vielmehr dazu, daß man die Angehörigen der Hingerichteten nicht mehr, wie früher, mied, sondern allgemein bemitleidete. Es wurde ihnen kondo- liert, als wenn die Familie eines ihrer Glieder durch einen besonderen Unglücksfall beraubt worden wäre. Und das nicht etwa bei politischen Fällen, wo dies ganz selbstverständlich und völlig berechtigt ist, sondern bei kriminellen Vergehen. Wie sollte dann noch solch eine Justizmaß- nahme hindernd und heilsam wirken?
Wie sich schwere und minder schwere Verbrecher auf ihr letztes Stündlein bereiteten und über ihr Schicksal und ihre Entwicklung äußerten, sollen nun einige Proben aus ihren Lebensbeschreibungen und Abschiedsbriefen deutlich machen:


