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eigens gebeten wurde, ihre Erlebnisse und schließliche Entwicklung gleichsam als ein Testament an die Mit- und Nachwelt weiterzugeben, damit sie anderen zur Lehre bzw. Warnung dienen und dadurch wenig­stens noch Gutes bewirkt werden könnte. Daß ich die Namen und nähe­ren Umstände verschweige und, falls solche vorkommen, fingiere, ist selbstverständlich. Mögen all' die folgenden Dokumente den Zweck erfüllen, den die Verfasser und der Herausgeber im Auge hatten!

Was die Einteilung betrifft, so seien nur einige besonders charak­teristische Fälle angeführt. Zunächst Schwerverbrecher( Räuber und Mörder), sodann andere kriminelle Typen( Einbrecher, rückfällige Diebe, Betrüger, Hochstapler, Gewohnheitsverbrecher sowie durch die Kriegsverhältnisse und vor allem die Verdunkelung hervorgerufene oder doch erleichterte Koffer- und Feldpostpäckchen- Diebstähle, Plünderun­gen nach Fliegerangriffen). Ferner sollen einige Todeskandidaten aus der SS zu Worte kommen. Endlich werden Beispiele von Persönlich­keiten angeführt, die aus rein politischen Motiven( Hoch- und Landes­verrat ,,, Heimtücke", Beleidigung führender Nazigrößen, aber auch schon Abhören ausländischer Rundfunkberichte) hingerichtet wurden. Den Abschluß bilden die Anführer der Münchener Studentenverschwö­rung vom Februar 1943. Eine eingehende wissenschaftlich unterbaute Behandlung der schwerwiegenden Frage nach der Berechtigung der Todesstrafe überhaupt sei einer eigenen Schrift vorbehalten.

8. Kapitel

Räuber und Mörder

In den 70 Jahren von 1860 bis 1930 wurden in ganz München insgesamt 33 Enthauptungen vollzogen, wobei es sich durchwegs um einwandfrei nachgewiesene Mordtaten handelte. Die bereits unter Ka­pitel 6 angeführte Exekution war die erste nach vierjähriger Pause und geschah noch mit all dem Aufwand einer im alten Deutschland gebräuchlichen, bis ins Kleinste genau geregelten und vorbereiteten Hin­richtung. Das Schafott, dessen einzelne Teile in verschiedenen Städten sorgsam aufbewahrt wurden, mußte erst im Hofe von Stadelheim zu­sammengestellt werden. Das Reichsgericht in Leipzig hatte gewissen­haft das Urteil des Schwurgerichtshofes geprüft und nach Monaten die Revision verworfen. Der Reichspräsident hatte das Todesurteil bestätigt und unterschrieben, nachdem er das Gnadengesuch nach eingehender

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