nach Kräften die barbarischen Strafmethoden des Nationalsozialismus sabotierte.

Freilich wurde der Einfluß des Gefängnisdirektors in zunehmen­dem Maße zurückgedrängt und unterbunden durch das Nebenregi­ment, das die politische Gestapo und Himmlers Horden neben der regu­lären Justiz und dem ordentlichen Strafvollzug errichteten, skrupellos alle Dienstvorschriften und gesetzlichen Ordnungen übergehend und durchbrechend, wobei nicht verschwiegen werden darf, daß auch Justiz­beamte aller Stufen und Grade sich diesem System bereitwillig zur Ver­fügung stellten, weniger aus Überzeugung als aus Angst und Feigheit.

So wurde die reichhaltige und treffliche Gefangenenbibliothek ,, gereinigt" und mit Nazi- Propagandaschriften durchsetzt, und als diese wenig Liebhaber fanden, die Bücherausgabe wesentlich eingeschränkt. Sogar die Bibel war wegen des in ihr befindlichen Alten Testamentes verdächtig und wurde durch Geheimbefehl verboten! Die kriegsbeding­ten Einschränkungen waren willkommener Vorwand, die Besuchs­erlaubnis, den Briefverkehr und den Empfang von Lebensmittelsen­dungen auf ein Minimum herabzusetzen. Der berüchtigte Präsident des Volksgerichtshofes, Freisler, der selbst ein Kettenraucher war, ver­bot aufs schärfste das Rauchen, sogar den Todeskandidaten, und unter­sagte die geringsten bisher üblichen Erleichterungen, Belohnungen und Zulagen. Sein getreuer Schüler, der Nürnberger Oberstaatsanwalt Schröder, ein Ludendorffianer, ließ eines Tages im Hinrichtungsraum das Kruzifix als ,, veraltetes Symbol" wegschaffen und verbot den Todes­kandidaten unmittelbar vor der Vollstreckung sogar das kurze Gebet mit dem Geistlichen laut zu sprechen, unter der Begründung, daß sie ,, nichts mehr zu sagen hätten", bis ich ihm entgegnete, daß man einem Menschen in seiner letzten Lebensminute doch wohl nicht die Zwie­sprache mit seinem Herrgott verbieten könne, und daß der Herr Staats­anwalt froh sein dürfte, wenn ihn der zur Richtstätte Geführte nicht mit Flüchen und Verwünschungen überschütte oder ihm gar ins Ge­sicht spucke - denn mehr wie der Kopf könne ihm dafür ja auch nicht heruntergerissen werden, was ja sowieso geschah.

Eine völlige Neuerung in den Hinrichtungsmethoden war nicht nur die Wiedereinführung des Galgens, sondern daß der Hinzurichtende mit beiden Füßen auf dem Boden stehen mußte und der Strang ihm um den Hals zugeschnürt wurde, bis er erstickt und buchstäblich er­würgt war, was entsetzlich lange dauerte. Dabei schlug das Herz des

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