XXIII
ENTLASSUNG ZUM HELDENTOD
Am 27. Februar 1945, vormittags 10 Uhr, erhielt ich eine Vorladung zur politischen Abteilung.
Vorladungen zu dieser Behörde waren im allgemeinen nicht sehr beliebt. Sie konnten zwar eine bevorstehende Entlassung bedeuten, aber ebensogut alles andere. Häufig kam es vor, daß sich irgendein neuer Komplex zum Straffall eingestellt hatte, daß die nimmermüde Gestapo neues, natürlich meist belastendes Material aufgestöbert hatte und damit den betreffenden Häftling in neue Schwierigkeiten brachte.
Hier auf der politischen Abteilung saßen die rücksichtslosesten Beamten, die das Lager hatte, Menschen, die Peitschen und Ochsenziemer in Vernehmungen gebrauchten, so daß ein Häftling, der vor dieses Tribunal geladen wurde, im wahren Sinne des Wortes ein geschlagener Mann war. Später, etwa im Jahre 1943, machte sich auch hier die mildere Behandlung der Häftlinge bemerkbar und da die politische Abteilung außerdem auch alle den Wehrdienst betreffenden Angelegenheiten bearbeitete, hegte ich die geheime Hoffnung, daß es sich nunmehr bei dieser Vorladung um etwas derartiges handeln möge. Diese Hoffnung betrog mich nicht.
Ein SS- Unterscharführer eröffnete mir kurz, daß ein Stellungsbefehl für mich vom Wehrbezirkskommando Bernau bereits im September des vergangenen Jahres eingelaufen sei und daß das Reichs- Sicherheitshauptamt mich zum Heeresdienst freigegeben habe.
,, Ihrer Entlassung steht somit nichts mehr im Wege. Ich mache Sie jedoch darauf aufmerksam, daß eine Nichtbefolgung des Stellungsbefehles oder ein wehrwidriges Verhalten, wie Zersetzung der Wehrkraft durch antinationalsozialistische Propaganda, Feigheit an der Front oder Überlaufen zum Feinde
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