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Nacht und Nebel : Aufzeichnung aus fünf Jahren Schutzhaft / Arnold Weiss-Rüthel
Entstehung
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nicht. Hier gab es also kein bequemeres Ausgleichsmittel, als sich der überschüssigen oder nicht mehr arbeitseinsatz­fähigen Kräfte gewaltsam zu entledigen. Es war dies die Zeit, in der man den Arbeitenden an seiner Arbeit zugrunde gehen ließ, da man ihn ja jederzeit durch eine neue, noch unver­brauchte Kraft ersetzen konnte.

In der zweiten Periode der Lagerbewirtschaftung in den Jahren 1941 bis zum Zusammenbruch legte man Wert auf die Heranbildung und Erhaltung von Spezial- und Facharbeitern. Die Schaffung einer Reihe von Sonderbetrieben machten diese Auslese notwendig; das Vernichtungsprinzip erstreckte sich jetzt nicht mehr gleichmäßig auf alle Häftlinge, sondern nur noch auf Arbeits- und Leistungsunfähige, Geisteskranke und Juden.

Als man dann gegen Ende des Jahres 1942 durch die Weiter­entwicklung der totalen Kriegswirtschaft gezwungen war, eine SS - Rüstungsindustrie ins Leben zu rufen, machte sich in der Häftlingsbehandlung abermals eine Änderung bemerkbar. Jetzt galt es, da die Menschenverluste an den Fronten ins Unermeßliche stiegen und der Bombenkrieg in der Heimat einen Rüstungsbetrieb um den anderen lahmlegte, jede Ar­beitskraft nach Möglichkeit zu schonen; gleichviel, ob es sich dabei um Spezialisten oder Hilfsarbeiter handelte. In diese Periode fallen nun die verschiedenen Besserungen, die dazu beigetragen haben, daß ab 1943 die Lage der Häftlinge etwas erträglicher wurde. Für die SS bedeutete diese Besserung in­sofern einen Vorteil, als sie durch eine streng planwirtschaft­lich organisierte Ausbeutung der Häftlingskraft ihre finan­zielle Kapazität ins Riesenhafte steigern konnte. Die unver­kennbare Großzügigkeit in der Anlage ihrer Unternehmen wurde gewährleistet durch die von Tausenden und Abertau­senden von Häftlingen unentgeltlich geleistete Arbeit. Ja, es wurde jetzt an dem einzelnen reichsdeutschen Häftling nicht nur das verdient, was er an effektiver Arbeit leistete, sondern das Lager erhielt für ihn noch eine Bezahlung in Höhe von 2,50 Reichsmark pro Tag von der für den Häftling zustän­

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