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hofft damit um ſo weniger etwas Ueberfluͤßiges unternommen zu haben, als bis jetzt nur erſt von Tſcheulin in deſſen„thieraͤrztlicher Polizei“ die⸗ ſer Gegenſtand behandelt worden. Als die erſte
vollſtaͤndige Zuſammenſtellung des Hierhergehoͤrigen
hat dieſes Werk ſeinen anerkannten Werth, doch ergibt ſich bei deſſen Benuͤtzung ſogleich, daß es nicht praktiſch genug bearbeitet, keineswegs als eine wirkliche Anleitung zur Ausuͤbung der Fleiſchbeſchau angeſehen und gebraucht werden koͤnne. Eine ſolche iſt daher bis jetzt noch immer ein dringendes Beduͤrfniß geweſen, dem durch dieſes Werkchen zu entſprechen geſucht wird. Daſſelbe iſt ſowohl fuͤr Phyſiker, Thieraͤrzte und Fleiſchbeſchauer auf dem Lande, als fuͤr Polizeibeamte, und ſelbſt fuͤr hoͤhere Sani⸗ taͤts⸗ und Verwaltungsbehoͤrden beſtimmt. Erſteren ſoll es als Lehrer und treuer Rathgeber bei der Aufſicht uͤber den Fleiſchverkauf zur Seite ſtehen; dieſen einestheils zur Erlaͤuterung der bereits vorhandenen geſetzlichen Beſtimmungen die⸗ nen, anderntheils aber den Stoff zur Abfaſ⸗ ſung beſſerer und vollſtaͤndigerer, dieſen Gegenſtand betreffender Verordnungen und In⸗ ſtructionen darbieten. Wie Erſtere dieſes Werkchen zu gebrauchen haben, bedarf wohl keiner weiteren Auseinanderſetzung; Letztere aber werden ſich durch ein aufmerkſames Studium deſſelben bald in den Stand geſetzt ſehen: ſowohl die hohe Wichtigkeit


