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ſchulden im Geſammtdurchſchnitt der 72 Landgüter 10,94 pCt. des Liegenſchaftswerthes. Kaufſchilling⸗ und Mobiliarſchulden konnten nicht genau ermittelt werden, ſind jedoch nach Angabe ortsangehöriger Vertrauensmänner auf höchſtens 6 pCt. des Grund⸗ und Gebäudewerths anzuſchlagen, wonach ſich die durchſchnittliche Geſammtverſchuldung im Maximum zu 17 pCt. berechnen würde.— Von den genannten 72 Gütern ſind 19, mit einem Liegenſchaftswerth von 474,691 Mk., ſchuldenfrei, dagegen 53, bei einem Werth der Grundſtücke und Gebäude von 610813 Mk., mit 19,44 pCt. desſelben verſchuldet.
Der Grundbeſitz der 33 Güter, deren Inſaſſen nur mit Bewirthſchaftung der⸗ ſelben bezw. ihren perſönlichen Angelegenheiten beſchäftigt ſind, hat einen Werth von 606716 Mk. und iſt durchſchnittlich mit 7,88 pCt. verſchuldet. Ueberhaupt verſchuldet ſind von genannter Gruppe 20 Betriebe im Liegenſchaftswerth von 276235 Mk., auf welchen demgemäß eine Verſchuldung von 17,31 pCt. kommt. Nichtverſchuldet ſind von obengenannten 33 Gütern daher 13 mit einem Grund⸗ und Gebäudewerth von 330481 Mk. Nebenerwerb durch Taglohn kommt bei 21 der Güter vor. Dieſelben haben einen Liegenſchaftswerth von 188,362 Mk. und ſind mit einer Hypo⸗ thekenſchuld von 22,07 pCt. desſelben belaſtet. Darunter ſind nur 2, im Werth von 15790 Mk., ſchuldenfrei, dagegen 19, im Werth von 172572 Mk., mit 24,09 pCt. desſelben hypothekariſch belaſtet.
Anderer Nebenerwerb als durch Tagelohn, z. B. durch Profeſſionen, Handel, Aemter ꝛc. findet bei 18 der genannten 72 Betriebe ſtatt. Dieſelben repräſentiren einen Grund⸗ und Gebäudewerth von 290426 Mk., worauf 10,1 pCt. Hypotheken⸗ ſchulden ſtehen. Unverſchuldet ſind in dieſer Gruppe 4 Güter im Werth von 128420 Mk., verſchuldet hingegen 14 im Werth von 162006 Mk.
Rückſichtlich der Vertheilung der Hypothekenſchulden unter den einzelnen Größen⸗ claſſen iſt im Allgemeinen zu ſagen, daß die procentiſche Verſchuldung mit der Größe des Beſitzes abnimmt. Sie erreicht innerhalb der Geſammtheit der qu. 72 Güter bei der erſten Größenclaſſe(unter 1 Hectar) den höchſten Betrag von 38,52 pCt. und ſinkt bei der 5. Claſſe(10— 20 Hectar) auf den niedrigſten Stand von 2,48 pCt. Im einzelnen zeigen ſich jedoch einige Abweichungen genannter Regel. So iſt bei den Betrieben ohne Nebenerwerb die hypothekariſche Verſchuldung in der vorletzten Größen⸗ claſſe(5—— 10 Hectar) und bei den Gütern mit anderem Nebenverdienſt als Taglohn, ſogar in der 2. Größenclaſſe(1—2 Hectar) am geringſten.
Der Vergleich der mit Rückſicht auf Nebenbeſchäftigung gebildeten 3 Gruppen von Gütern untereinander ergibt für die reinen Landwirthſchaftsbetriebe die geringſte durchſchnittliche Verſchuldung, nämlich 7,88 pCt., für die Taglöhnergüter dagegen die höchſte mit 22,07 pCt., während die dritte Gruppe 10,10 pCt. hypothekariſche Schulden aufweiſt.
Unter allen nach Nebenbeſchäftigung und Größe auseinandergehaltenen Gruppen kommt die höchſte Hypothekenverſchuldung bei der kleinſten Größenclaſſe(unter 1 Hectar) der Taglöhnergüter vor, nämlich 45,91 pCt. des Liegenſchaftswerthes, die niedrigſte Belaſtung mit 0,65 pCt. bei der 4. Claſſe(5—10 Hectar) der reinen


