Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
8
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1879 1880... 102,85 Hectar, 1880 1881.. 61,91 1881 1882 90 47 18891883. 28,88 1883 1884... 50,33

343,44 Hectar.

Hiernach würde jedes Grundſtück in der Gemeinde Weſthofen ſeinen Beſitzer in 22 Jahren einmal wechſeln. Ein Bedürfniß für einen ſtarken Güterwechſel ſcheint im Charakter der Bevölkerung zu liegen, zum Theil aber auch durch die in Natura ſtattfindende Erbtheilung bedingt zu ſein; ob derſelbe aber einen berechtigten wirth⸗ ſchaftlichen Grund hat, möchte bezweifelt werden. Auf jeden Fall hat dieſer ſtarke Umſatz in den Liegenſchaften keine erſichtlichen wirthſchaftlichen Nachtheile gehabt und kann daher derſelbe hier auch nicht als volkswirthſchaftlicher Fehler bezeichnet werden.

Frage IV.

a. Nehmen die Pachtgüter einen erheblichen Umfang ein und ſtehen die Pachtpreiſe im richtigen Verhältniß zu dem Kaufpreiſe der Ländereien einerſeits und zur Ausnntzungsfähigkeit derſelben andererſeits, eventuell welche Urſachen wirken ſteigernd auf die Pachtpreiſe ein?

b. Welche Beſtimmungen gelten insbeſondere in Betreff der Dauer der Pacht, der Bezahlung der Steuern ꝛc., der Verſicherungsprämien, ſowie in Betreff vorzunehmender Meliorationen und etwaiger Pachtnach⸗ läſſe bei elementaren Unglücksfällen bei fiskaliſchem, ſtandesherrlichem und privatem Grundbeſitz?

c. Wirken die üblichen ſonſtigen Pachtbedingungen beſonders er⸗ ſchwerend für die Pächter oder nicht?

a. Es ſind in der Gemeinde ca. 500 Morgen AOckerländereien und Weinberge verpachtet. Hierunter befinden ſich 2 Güter, welche als ganze Wirthſchaften von Pächtern gepachtet ſind. Die übrigen 250 Morgen ſind in einzelnen Parcellen an faſt alle Größenelaſſen der Weſthofener Gutsbeſitzer verpachtet. Die Pachtpreiſe ſchwanken je nach Qualität des betr. Grundſtückes zwiſchen 20 50 Mk. pro ¼ Hectar. Als Durchſchnitt kann bei Parcellenpacht 30 40 Mk., bei der Verpachtung der ganzen Güter 25 Mk. angenommen werden. Die Pachtpreiſe ſtehen im Allgemeinen im richtigen Verhältniß zum Kaufpreis und zur Ausnutzungsfähigkeit der Ländereien.

b. Die Grundſtücke werden gewöhnlich auf 9 Jahre verpachtet. Die Steuern, welche durchſchnittlich ungefähr 5 Mk. pro ¼ Hectar betragen, bezahlt der Verpächter.

c. Als Bedingung wird dem Pächter bei Uebernahme des Grundſtückes auf⸗

gegeben, dasſelbe in 9 Jahren einmal mit Stallmiſt zu düngen, anderen Falls er in eine Strafe von 50 Mk. verfällt. Ferner muß er das Grundſtück bei der Abgabe