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Uebertrag.. Mk. 383,50 3. Zinſen des umlaufenden Betriebscapitals. Letzteres beträgt 50 pCt. der jährlichen Auslagen= Mk. 640. Hiervon 6 pCt..„ 38,40 4. Hagelverſicherungsprämie von Mk. 800 à 1 pCGt.....„ 9,60 5. Steuern und Amlagen..............„ 35,— 6. Kraftfutter und Waldſtreu............„ 480,— 7. Pacht für Wieſen..............„ 50,— 8. Beleuchtung......„ 5,— 9. Thierarzt„ 2,— 10. Arbeitslöhne:
Lohn für drei in der Wirthſchaft beſchäftigte Perſonen und zwar eine männliche, zwei weibliche= 600 Arbeitstage und zwar:
200 Tage à Mk. 2....... Mt. 400, 100„„„ 1....„ 400,— 2 800,— Summe. Mk. 1813,50 C. Reinertrag. Der Rohertrag incl. der von der einen Tochter außerhalb erarbeiteten Mk. 300.... Mk. 1982,16 Die Productionskoſten betragen.....„ 1813,50 Bleibt Reinertrag.. Mk. 168,66 Hierzu der Werth der Wohnung mit...„ 145,— Summe.. Mk. 313,66
Zieht man hiervon denjenigen Theil des Ver⸗ dienſtes der Tochter ab, welcher nicht noth⸗ wendig erſcheint, um die aus der Wirthſchaft für Unterhalt derſelben entnommenen Pro⸗ ducte zu decken mit....„ 200,— denn die Tochter ißt Mittags meiſtens in Offenbach, ſo verbleibt wirklicher Reinertrag.. Mk. 113,66 Nach dem mittleren Durchſchnittskaufpreis iſt der Grund und Boden mit Mk. 6400 bewerthet, was alſo eine Rente von rund 1,50 pCt., nach der Angabe des Beſitzers, daß ſein Gelände nur Mk. 3000 werth ſei, aber eine Verzinſung von 3,1 pCt. ausmacht. Dieſe Gegenüberſtellung iſt eine Illuſtration zu dem vom Commiſſär aufgeſtellten Satz in den Vorfragen:„Der Grund⸗ und Bodenpreis hat das Verhältniß zum Grund⸗ und Bodenwerth bereits in ſchwindelhafter Weiſe überſchritten.“
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