Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
Seite
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Hiernach ſtellt ſich der Geſammtwerth:

333 Häuſer reſp. Hofraithen...... 1239729 Mk. 400 Hectar Acker und Wieſen..... 640000 Summe.. 1879729 Mk.

Vergleicht man die Hypothekenſchulden mit dem ermittelten Grund und Boden⸗ werth wie folgt: Grund und Bodenwerth: Schulden:

1. 15001,92 Mk. 49090 Mk. 2. 35491,52 39445 3. 60308,16 56231

ſo würde daraus eine vollſtändige Ueberſchuldung reſultiren, und eine ſo hohe Be⸗ leihung nicht zu verſtehen ſein, wenn der Darleiher in Folge des ſtädtiſchen Charakters des Ortes nicht den Hauptwerth auf die Gebäude legte.

Nimmt man den Reingewinn aus dem feſtgeſtellten Gebäudekapital zu 4 pCt. den aus dem ermittelten Grund⸗ und Bodenkapital zu 2 pCt. an, ſo ſind zum Soll zu ſtellen:

4 Ct. von 1239729, Mk.= 49589 Mk. oder pro Haus 148,93

2 pCt. von 640000, 12800 oder pro Hectar 32,

Es wohnen in Mühlheim von 611 Haushaltungen 278 zur Miethe und 124 ledige Grundbeſitzer, in Summa 402, dieſelben haben jeder 123,35 Mk. Miethe zu zahlen, um die Zinſen des in Mühlheim für Gebäude angelegten Kapitals zu ver⸗ zinſen. Es wird das der Wirklichkeit ſehr nahe kommen, und beweiſt erſtens, daß das Gebäudekapital in Mühlheim kein integrirender Theil des Landwirthſchaftsbe⸗ triebes mehr iſt, ſondern als ein für ſich beſonders rentirendes Object aufzufaſſen ſein wird. Zweitens, daß das Gebäudekapital ein gut rentirendes iſt, denn der Be⸗ ſitzer wohnt ſelbſt für Reparaturkoſten und die Gebäudeſteuer.

Zur Zeit iſt die Hofraithe ein beſonderes Handelsobject mit beſonderem Hypo⸗ thekenfolio geworden, d. h. alſo, ein beſonderes Grundſtück. Die Schlußfolgerung hieraus wird in Frage X gezogen und des Weiteren erörtert werden.

Nach dieſer Abſchweifung, welche dem Commiſſar bei den beſonderen Verhält⸗ niſſen Mühlheims nöthig erſchienen iſt, weil dieſe Verhältniſſe in vielen Orten Heſſens als typiſch gelten dürften und von großem nachtheiligem Einfluß auf die Vertheilung der Communalſteuern im Beſonderen ſich erweiſen, auf die Frage VIII zurückkehrend, ſtellt ſich die Verſchuldung der landwirthſchaftlichen in Betracht zu ziehenden 50 Grundbeſitzer, welche mehr als 5 Hectar beſitzen, als minimal heraus, denn von den⸗ ſelben ſind nur 2 verſchuldet, mit zuſammen 42974 Mk. Alle ſtützen ſich auf Nebenbeſchäftigungen der verſchiedenſten Art.

Ein Zurückgehen der Beſitzer im Vermögensſtande hat ſich nicht bemerkbar ge⸗ macht und haben ſich die Hypothekenſchulden in den letzten 10 Jahren nicht vermehrt.