Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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ſchaft treibenden Haushaltungen der höchſte Procentſatz bei der Gruppe 2 mit 11,85 pCt. des Liegenſchaftswerthes ein; ebenſo iſt bei den Haushaltungen, die außer Landwirthſchaft Taglohn betreiben, die Beſitzgruppe 2 am höchſten, mit 21,84 pCt. des Liegenſchaftswerths belaſtet; während bei Landwirthſchaft mit Gewerbe die Beſitz⸗ gruppe 1 am höchſten, mit 16,39 pCt. des Liegenſchaftswerths verſchuldet iſt.

Von der Ermittelung der Mobiliarverſchuldung mußte mit Rückſicht auf die Schwierigkeiten, die ſich dem entgegenſtellten, abgeſehen werden. Nach der Schätzung des Ortsgerichtsvorſtehers ſoll dieſelbe nicht über 68 pCt. der Immobilienverſchul⸗ dung betragen.

Was den Gewerbebetrieb der in der Tabelle D aufgeführten Haushaltungen betrifft, ſo erſtreckt ſich derſelbe auf Bäckerei, Metzgerei, Wirthſchaft, Specereikram und die kleinen Handwerke ꝛc., und nur auf den localen Bedarf.

b. Der Schuldenſtand datirt zum weitaus größten Theil aus älterer Zeit, hat ſich jedoch in dem letzten Jahrzehnt nicht unbeträchtlich vermehrt. Die Tabelle E giebt ein Bild über die Zu⸗ und Abnahme der Hypothekverſchuldung in den letzten 10 Jahren, zu deren Erläuterung das Nachſtehende beigefügt wird:

Die Geſammtverſchuldung in der Gemeinde Groß⸗Rohrheim beträgt 263386 Mk., wovon auf die in Betracht gezogenen 298 Grundbeſitzer(ſ. Tab. A) 186600 Mk. oder 70,85 pCt., der Reſt mit 76786 Mk.= 29,15 pCt. auf die nicht in die Auf⸗ nahme mitbezogenen ganz kleinen Grund⸗ und Häuſerbeſitzer entfällt. Die Zu⸗ und Abnahme der Verſchuldung in der Tabelle M erſtreckt ſich auf die Geſammtſchulden von 263386 Mk., eine Ausſcheidung des auf die nicht in Betracht zu ziehenden kleinen Grundbeſitzer ꝛc. entfallenden Theils war nicht möglich. Während demnach im Zeit⸗ raum vom 1. Juli 1874/84 im Hypothekenbuch 223 Einträge mit einer Geſammt⸗ ſumme von 243012 Mk. ſtattgefunden haben, wurden nur 193 Hypotheken im Ge⸗ ſammtbetrage von 175141 Mk. gelöſcht, die Verſchuldung hat ſomit um 67871 Mk. zugenommen, wovon 70,85 pCt.= 48086 Mk. auf die in Berechnung gezogenen 298 Grundbeſitzer entfallen.

c. Die Zinſen und Güterziele werden im Allgemeinen pünktlich bezahlt, be⸗ merkenswerthe Rückſtände ſind nicht bekannt.

d. Als hauptſächlichſte Veranlaſſung der Belaſtung mit Hypotheken wird die Uebernahme der auf dem elterlichen Haus bereits ruhenden Schulden mit dem Haus durch eins der Kinder bezw. durch die Nothwendigkeit der Herauszahlung des Erb⸗ theils an die Geſchwiſter durch dasjenige, welches das Haus übernommen, bezeichnet, nur von den von 187783 contrahirten Schulden iſt die eigentliche Urſache auf den Schaden an Ernten und Gebäuden, welcher durch den hohen Waſſerſtand im Rhein und des dadurch in den Wieſen und niederen Feldern zu Tage getretenen Quellwaſſers und ſogar zweimaliger gänzlicher Ueberſchwemmung verurſacht wurde, zurückzuführen. Nur in ſechs Fällen wurde nachläſſige Wirthſchaft, in einem Trunkſucht, in einem leichtſinniger Handel mit Juden und in einem Fall geleiſtete Bürgſchaft für Andere als eigentliche Urſache der Verſchuldung ermittelt.