Teil eines Werkes 
Band 2, Zweiter Theil (1886)
Entstehung
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Die Haushaltungen, in denen neben der Landwirthſchaft Gewerbebetrieb ſtatt⸗ findet, beſitzen Liegenſchaften im Werth von 251250 Mk., die mit 12,2 pCt. Hypotheken belaſtet ſind; in Betracht kommen 18 Haushaltungen, welche mit 22,8 pCt. belaſtet ſind und zwar:

in Beſitzgruppe 1 für 2 Haushaltungen mit 17 pCt. 2 3

0 II 7 2 1/ II 45, 2 2 2 2 3 7 7 7 2 14 2 / 1/ 4 II 5 2 2 3 4, 2/

2 11 5 1 1 11 1 3,7 1

Im Ganzen iſt die Verſchuldung durch Hypotheken die höchſte, dann folgen die Kaufſchillingsſchulden, die 6,5 pCt. des geſammten Liegenſchaftswerthes ausmachen und mit welchen 61 Haushaltungen belaſtet ſind.

Von den in der allgemeinen Ueberſicht A enthaltenen Haushaltungen ſind 68 mit dem darin angegebenen Betrag von Mobiliarſchulden belaſtet; unter den aus⸗ ſchließlich Landwirthſchaft treibenden Haushaltungen haben 32 ſolche Schulden; unter den auch Taglohn treibenden 12; unter denjenigen mit Gewerbebetrieb 22.

Die Veranlaſſung der Belaſtung des Grundbeſitzes iſt meiſtentheils darin zu ſuchen, daß die Landwirthe eine Menge Verpflichtungen haben, die ſie nicht erfüllen können; ſie conſolidiren dadurch, daß ſie eine Hypothekſchuld aufnehmen, dieſe kleineren hier und da erwachſenen Schulden, und ſind dann wenigſtens ſicher, daß ſie auf Ab⸗ und Rückzahlungen nicht gedrängt werden können, wenn ſie ihre Zinſen wenigſtens berichtigen.

Daß das Schuldenmachen in neuerer Zeit ganz bedeutend zugenommen, und daß die Schulden überhaupt ſo zu ſagen erſt neueren Datums ſind, iſt außer allem Zweifel.