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halte wie auf das religiöse, so auch auf das politische und sociale Leben¹). Gleich dem Propheten habe darum auch der Geistliche die Pflicht, das Gesetz, das Alte, immer neu zu machen ²), zumal da dieses nicht allein dazu ge- geben, das gottesdienstliche, sondern das ganze Leben zu normiren und da sich Religion nicht blos im Cultus äussere. Wie sich aber Schuppius diese prophetische Funktion denkt, das setzt er weiter nicht näher auseinander, als dass er sagt, der Geistliche müsse auf der einen Seite zerschmet- tern und Busse predigen, auch in der Weise,„dass er zuweilen zum David selbst, zu dem Achab selbst, zu der Isabel selbst, zum Herodes und seiner Hure selbst gehe und sage: Du, du bist der Mann oder die Frau“ ³); und auf der andern Seite müsse er wieder— und das unterscheidet ihn wol von dem alttestamentlichen Propheten— trösten mit dem Evangelium ¹⁴). Doch wissen wir das wenigstens, dass Schuppius das Gesetz wie das Evangelium durch den Lehrer und Propheten des neuen Bundes für die Gegen- wart vermittelt haben wollte; denn sonst hätte er sich wol dem vielfachen Zurufe:„bei dem Evangelium zu bleiben“ d. h. dasselbe in einer bis zur Unwirksamkeit hohen Ob- jectivität zu belassen, nicht so kühn verschlossen und den Vorwurf, dass er das göttliche Wort durch seine redne- rischen Figuren und Fabeln profanire, als einen in sich nichtigen verlacht. Und aus den vielen Proben der Schrift- auslegung, welche er gibt, können wir auch entnehmen, wie er näher die Schrift, in der er(nach p. 156 der
¹) Ged. daran H. p. 186. Eilf. Sendschr. p. 610.
²) Abgenöt. Ehr. p. 626. 659. Reg. Sp, p. 128. Erbare Hure p. 506.
³) Erbare Hure p. 505.
*) Vorrede zu den Abendliedern p. 936 und an vielen andern
Stellen.


