Ausgabe 
15.12.1874
 
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13.

Gießen, am 15. December 1874.

rts⸗ und Polizeidiener resp. Ausscheller

Betreffend: Die Gebühren der O 1 in herrschaftlichen und Prlvatangelegen⸗

bei Bekanntmachungen heiten.

Da

Großherzogliche Kreisamt Gießen

n die Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises.

r 1875 in Kraft tretenden Markrechnung hat Großherzogliches sätze in herrschaftlichen Angelegenheiten einer Revision 1 1. Januar 1875 in Kraft zu treten

Aus Anlaß der mit dem 1. Janua Ministerium des Innern die rubricirten Gebührenan unterworfen und dafür den nachstehenden Tarif, welcher mit den hat, festgestellt. 0 Zugleich ist die Ermächtigung ertheilt worden, die anderer Gemeinden und von Privaten erfolgenden Bek

ö dung finden zu lassen. 1 Wir geben Ihnen hiervon mit dem Auftrage Nachricht, die dabei interes

Gemeinden entsprechend zu bedeuten.

nämlichen Ansätze auch für die im Interesse anntmachungen, Ausrufungen dc. Anwen⸗

sirten Bediensteten in Ihren

. R S de

Zu Nr. M. d. J. 14173. Darmstadt, am 3. December 1874.

Betreffend: Wie oben.

0 Das Großherzogliche Ministerium des In gern

an

die Großherzoglichen Kreisämter.

Durch unsere Ausschreiben an die Großherzoglichen Kreisämter der Provinz Rheinhessen vom 30. Juli 1860 zr. Nr. M. d. J. 7253 und 7675 sowie an die Großherzoglichen Kreisämter in den Provinzen 6257 sind die Gebühren für Be⸗

Starkenburg und Oberhessen vom 17. Juli 1863 zr. Nr. M. 1 I schaftliche Angelegenheiten) zuletzt regulirt worden.

kanntmachungen in fiscalischem Interesse(herr 5 Aus Anlaß der mit 1. Januar 1875 in Kraft tretenden Markrechnung haben wir diese Gebühren⸗ sätze einer Revision unterworfen und im Einverständnisse mit Großherzoglichem Ministerium der Finanzen