Ausgabe 
14.12.1874
 
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Tagebuch verwendete Buch benutzt werden, es darf aber die vorherige Uebertragung des Ende 1874 sich ergebenden Restes in das allgemeine Tagebuch für 1875 auch in diesem Fall nicht versäumt werden. Vor dem regelmäßigen Uebertrag des Abschlusses des besondern Tagebuchs in das allgemeine Tagebuch

sind die Ueberträge an den für specielle Einnahmen für 1874 etwa geführten Hülfstagebüchern in das

erstere zu vollziehen. In 1874 etwa schon vorkommende Einnahmen und Ausgaben für 1875 sind in das allgemeine

Tagebuch für 1874 einzutragen und aus diesem, in Markwährung übersetzt in das Handbuch für 1875

zu übertragen. Wir beauftragen Sie, die Großherzoglichen Bürgermeistereien und die Vorstände und Rechner der

Ihrer Verwaltung und Aufsicht unterstehenden Fonds hiernach alsbald zu bedeuten. 5

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