Ausgabe 
13.6.1870
 
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1) Soweit thunlich, ist dafür im Voranschlag specielle Vorsehung zu treffen. Es mag dieß unter der Rubrik 129 Unterstützung der Armen geschehen, da es zweckmäßig ist, Verwandtes zusammen zu ordnen

2) Insoweit solche Verwendungen nicht speciell im Voranschlag vorgesehen worden sind, ist Zu stimmung des Gemeinderaths erforderlich, es sei denn, daß im Budget ein bestimmter Credit für die Ausgaben der fraglichen Art dem Bürgermeister ausdrücklich zur freien Verfügung gestellt worden wäre.

3) Ihre Zustimmung bedarf es nur in soweit, als die Vorschriften über die Mittel es mit sich bringen.

Schließlich machen wir Sie darauf aufmerksam, daß es sich hier nur von Unterstützungen handelt, welche den Charakter milder Gaben an sich tragen, nicht von solchen zu beliebigen anderen Zwecken.

Wir überlassen Ihnen, das Weitere hiernach zu verfügen.

v. Dal wig k⸗ Hallwachs.

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