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Oberhessisches

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. Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhessische Intelligenz und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden; später f N Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.

Kreisräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. K. G. 4897. Grünberg am 17. Mai 1841.

2

Betreffend: Gelddiebstahl mittelst Einbruchs zu Nidda Der Großherzoglich Hessische N

Kreisrath des Kreises Grun ber

an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Nach Benachrichtigung des Gr. Kreisraths zu Nidda, sind in der Nacht vom 13. auf den 14. d. M. mittelst gefaͤhrlichen Einbruchs und Erbrechung einer eisernen Kiste die unten näher beschriebenen Geldstuͤcke daselbst entwendet worden. Da dieselben durchgehends in etwas selteneren, wenigstens nicht gewohnlichen Kronen und Conventionsthalern, und einem ganz alten Geldstuͤckchen und mehreren ebenwohl nicht haͤufig vorkommenden kleineren Silbermuͤnzen bestan den; so werden Sie genau daruber wachen, wenn solche ausgegeben oder verwechselt werden,

und bei sich ergebenden Spuren sogleich Anzeige anher machen. n dri e x.

Beschreibung der Geldstuͤcke.

1) Ein altes Goldstuͤck, etwa 4 bis 5 fl. werth, das Gepraͤge ist sehr verwischt, und so⸗ viel sich erinnert werden kann, ein Marienbildchen darauf und einige große Buchstaben

a zu erkennen.

2) Mehrere Frankfurter Thalerstuͤcke, die dort vor geraumer Zeit aus besonderer Veran⸗ lassung geschlagen wurden, und mit dem Stadt Frankfurter Wappen versehen sind.

3 Mehrere Kronen und Conventionsthaler soviel sich erinnert werden kann mit Oeste⸗ reichischen, Baierischen, Wurtemberger, Badenser und Großh. Hessischen Gepraͤgen, saͤmmtlich von etwas seltenerem, groͤßtentheils wohl erhaltenen Aeußern.

4) Ein oder mehrere Conventionsthaler mit dem Marienbilde versehen.

5) Verschiedene geringere Silberstuͤcke, die nicht naͤher angegeben werden koͤnnen.

Es koͤnnen zusammen etliche zwanzig Geldstuͤcke gewesen sein und der Werth davon vier⸗ zig bis fuͤnfzig Gulden betragen. N