Zu Nr. B. S. C. 34. Grünbergeam 30. Marz 1841. Betreffend: Die Entwerfung der Lehrplane für die Schulen des Kreises Grünberg. 9

Die Großherzoglich Hessische Bezirks-⸗Schulkommission des Kreises Grünberg an saͤmmtliche Ortsschulvorstaͤnde des Kreises.

Wenn wir auch die schon oͤfters beantragte Entwerfung eines allgemeinen und staͤndigen Lehrplans fuͤr saͤmmtliche Schulen des Kreises fuͤr um so zweckwidriger halten, als wegen des verschiedenen Culturzustandes der Schulen und der ungleichen Befaͤhigung ihrer Lehrer schon die Zahl der Unterrichtsgegenstaͤnde nicht uͤberall dieselbe und auch der jetzige Standpunkt der einzelnen Schulen nicht bleibend ist; so haben wir doch die Ueberzeugung gewonnen, daß auch eine zu haͤufige Aboͤnderung und Erneuerung der Lehrplane nicht nur unnuͤtz sei, sondern unter Umstaͤnden selbst stoͤrend auf das Schulwesen einwirken koͤnne.

Wir haben deßhalb beschlossen, die kuͤnftig uns vorzulegenden Lehrplane auf einen Zeit⸗ raum von zwei Jahren zu genehmigen, es Ihnen, den Schulvorstaͤnden, überlassend, in solchen Faͤllen, wo eine fruͤhere Abaͤnderung des Lehrplans wuͤnschenswerth erscheint, bei uns desfall⸗ sige Antraͤge zu stellen. Indem wir Sie zu dem Ende beauftragen, die Ihnen untergebenen Lehrer anzuweisen, solche Lehrplaͤne sowohl fuͤr den in der Winter- als auch fuͤr den in der Sommerschule zu ertheilenden Unterricht ohne Verzug zu entwerfen und uns dieselben nach vorheriger Pruͤfung laͤngstens bis zum 20. Mai vorzulegen, machen wir Sie nicht nur wie⸗ derholt auf unsere desfallsigen Bestimmungen vom 9. April 1839 aufmerksam, sondern fuͤgen auch noch zur Befoͤrderung einer wuͤnschenswerthen Gleichfoͤrmigkeit folgende Vorschriften an, welche bei der Entwerfung der Lehrplane zu beobachten sind: f

) Was die Zahl der Lehrstunden betrifft, so sind a) fuͤr den Unterricht in der Winter⸗ schule taͤglich wenigstens 5% Stunden und zwar 3% fuͤr die erste Klasse und 2 fur die Elementarklasse und b) für den Unterricht in der Sommerschule taͤglich wenigstens 4%½ Stunden und zwar 27 fuͤr die erste Klasse und 2 fur die Elementarklasse fest zu setzen..

2) Damit durch das haufige Kommen und Gehen der Schuler nicht zu viel Zeit versplit⸗ tert wird, so halten wir es für zweckdienlich, im Winter die Vormittagsstunden dem Unterrichte der ersten Klasse und die Nachmittagsstunden demjenigen der Elementarklasse zu widmen. Doch haben wir auch nichts dagegen zu erinnern, wenn Sie Gruͤnde haben sollten, die Einrichtung, nach welcher die Schuler beider Klassen Vor- und Nach⸗ mittags abwechselnd unterrichtet werden, beizubehalten. N

3) Das fuͤr die einzelnen Unterrichtsgegenstaͤnde zu bestimmende Zeitmaß wird nach Ver⸗ haͤltniß ihrer Wichtigkeit und nach dem oͤrtlichen Beduͤrfnisse festgesetzt und giebt hier⸗ über das zur leichteren Entwerfung der Lehrplane beigefuͤgte Schema den beßten Aufschluß.

4) In Schulen, wo in den bedingt nothwendigen Lehrgegenstaͤnden noch nicht unterrichtet

werden kann, mussen die hierfür in dem Schema festgesetzten Stunden zu den unbe⸗ dingt nothwendigen Lehrgegenstaͤnden, insbesondere zu Lese- und Schreibuͤbungen, ver⸗ wendet werden. Ouvrier. Ebel. Cellarius. Koch. Dieses Kreisblatt haben die Großh. Bürgermeister den Ortsschulvorstaͤnden zur Einsicht mitzutheilen. Gruͤnberg am 3. Mai 1841. Der Großh. Hess. Kreisrath. Du eee