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Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Blatt

W432. Freitag den 15. October 1841.

Die für das dahier in jeder Woche ein Mal, am Freitag, erscheinende Oberhesstsche Intelligenz- und Kreisblatt bestimmten Avertissements müssen längstens in jeder Woche bis zum Donnerstag, Vormittags 9 Uhr, eingesendet werden;

später eintreffende Inserate bleiben bis zur nächsten Nummer liegen. Die Inserzionsgebühr in gewöhnlicher Schrift beträgt per Zeile 2 kr.

8 H.

Rreisräthliche Bekanntmachungen.

Zu Nr. B. S., C. 365, Gießen am 2. October 1841.

Betreffend: Die Heilung der Kurzsichtigkeit. Die Großherzoglich Hessische Bezirks⸗Schulkommission des Kreises Gießen an die Großherzogl. Schulvorstaͤnde des Kreises Gießen.

Unter Bezugnahme auf das Ihnen in obigem Betreff zugekommene Amtsblatt des Gi Oberschulraths 0 39 vom 25. August d. J., zu Rr. O. S. R. 3172, beauftragen wir Sie, diejenigen Uebelstaͤnde, deren alsbaldige Entfernung nothwendig sein sollte, binnen 14 Tagen zur Anzeige zu bringen.

Herstellungen, welche Aufschub zulassen, werden Sie, bei eintretender Gelegenheit, insbe⸗ sondere bei Aufstellung der Gemeinde-Buͤdgets beantragen, und wenn Ihre Antraͤge keine Be⸗ rüͤcksichtigung finden, daruber Anzeige machen.

Die Gr. Bürgermeister werden angewiesen, das gegenwaͤrtige Kreisblatt, alsbald den vor⸗ sitzenden Mitgliedern der Schulvorstaͤnde zur Einsicht vorzulegen.

Eck ste in, 1

Zu Nr. K. G. 7960. Gruͤnberg am 6. October 1841. Betreffend: Die Legalifirung der Grundbücher. f

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg an sämmtliche Großherzogl. Bürgermeister dieses Kreises.

Die von dem Gr. Kreisrath zu Gießen in s 39 des Intelligenz und Kreisblattes erlassenen Bekanntmachungen vom 20. v. M., gelten auch fuͤr den diesseitigen Kreis, wornach Sie sich bemessen werden. Ou vier.

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