auf die Gemeinde⸗Rechnungen für 1840 allgemein den Termin zum Schluß der Bücher bis auf den 30. Juni, zur Ablieferung der Rechnungen an die Bürgermeister bis auf den 30. Juli und

zur Einsendung der Rechnungen an Großberzogl. Rechnungskammer bis auf den 31. August d. J. erweitert.

Wegen etwa nöthig werdender Erstreckung dieser erweiterten Fristen ist in den einzelnen Fallen nach den bestehenden Vorschriften zu verfahren.

Hiernach haben Sie die Ortsvorstände und Gemeinde⸗Einnehmer zu bedeuten. a 7 du Th i 1 v. Rieffel.

Zu Nr. K. G. 2471. Gießen am 10. Maͤrz 1841. 1 Betreffend: Das Landgestüt.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises. Sie werden beauftragt, alsbald öffentlich bekannt machen zu lassen, daß die Großh. Landbe⸗

schäler auf der Gestütsstation dahier eingetroffen sind. K. Ch. Knorr. Zu Nr. K. G. 2499. Gießen am 11. Maͤrz 1841.

Betreffend: Den Ankauf der dießjährigen Remontepferde. Der Großherzoglich Hessische Ke israth des Kreises Gießen an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Die dießjährigen Remontepferde, sollen am 19. März zu Friedberg,

. 77 Hungen und 22. Alsfeld

angekaust werden. Ich beauftrage Sie, dieß alsbald öffentlich bekannt machen zu lassen. N K. Ch. Knorr. ꝶä

Zu Nr. K. G. Gießen am 11. Maͤrz 1841. Betreffend: Mittel zur Vertilgung der Raupen.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an sämmtliche Großh. Burgermeister dieses Kreises(mit Ausnahme

ö desjenigen zu Gießen).

Beim Herannahen des Frühlings veranlasse ich Sie nachstehende Mittel, welche sich er⸗ fahrungsgemäß zur Vertilgung der Raupen am wirksamsten erwiesen haben, in Ihren betref⸗ fenden Gemeinden zu veröffentlichen;

1) Das Abnehmen der im Winter und Fruͤhjahr auf den Baͤumen haͤngen gebliebenen zu⸗