sammengesponnenen Blaͤtter, worin die Eierniederlage der Raupen sich befindet. Ebenso

müssen diejenigen Zweige abgenommen und verbrannt werden, an denen sich Ringe von Eiern der Ringelraupen gebildet haben, soweit dieselben durch das Auge entdeckt werden koͤnnen.

2) Das Abscharren der alten Rinde und des Mooses an Baͤumen, untek welchen sich In⸗ secten und deren Eier versteckt haben.

3) Abscharren mit kurzen Besen oder Zerdruͤcken mit Handschuhen der zwischen den Gabeln und Aesten der Baͤume angelegten Raupennester. Dieses Mittel kann jedoch erst dann angewendet werden, wenn die Fruͤhlingswaͤrme die Entwickelung und das Auskriechen der Raupen weckt, welche dann in den Astgabeln Quartier nehmen und von hier aus ihre Zerstoͤrung anrichten. Dieses Mittel muß des Morgens oder des Abends ausge fuhrt werden, indem zu diesen Zeiten die Raupenfamilien versammelt sind. 8

4) Bespritzen oder Anpinseln der Raupennester mit Seifenwasser.

5) Anfeuchten der Raupennester mit einem Absud von Tabaksabfaͤllen. Versuche mit der Anwendung dieser zwei letzten Mittel haben im letzten Jahre erfolgreich auf die Zerstoͤ⸗ rung der Raupen eingewirkt..

6) Das Schießen mit einer Flinte oder einer Pistole auf die Mitte der Raupennester. Die⸗ ses Mittel hat man im letzten Jahre in mehreren Gegenden mit Erfolg benutzt, darf jedoch aus feuerpolizeilichen Gruͤnden innerhalb der hiesigen Stadt nicht angewendet werden. f 8

7) Das Anlegen von Pechgürteln oder Packpapier, mit Karrensalbe beschmiert, an die Baumstaͤmme im Fruͤh- und Spaͤtjahre.

8) Schonung aller Singvoͤgel, welche das Jahr hindurch eine Menge Raupen, Eier und

Puppen aufzehren. K. Ch. Knorr,

Zn Nr. K. G. 1973. 5 b Grünberg am 3. Maͤrz 1841.

Betreffend: Die Landgestüts⸗Anstalt insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler für 1841.

Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großherzoglichen Buͤrgermeister dieses Kreises.

Sie werden alsbald anzeigen, wie viel Exemplare Bedeckscheine Sie für dieses Jahr bedürfen werden, um Ihnen dieselben sofort zuzusenden. N

Ouvrier.

Zu Nr. K. G. 2103. Grunberg am 3. Marz 1841. Betreffend: Den Fliegenwedelhandel nach England ꝛc. und Mitnehmen von Kindern und Frauenspersonen, insbesondere die Er⸗ theilung von Pässen für solche Reisen. a

Der Großherzoglich Hessische. Kreisrath des Kreises Grünberg

an die Großherzoglichen Bürgermeister dieses Kreises. Indem ich Ihnen empfehle, Paßberichte, namentlich zum Fliegenwedelhandel, Musieiren, oder ̃