Zu Nr. K. G. 8433. Gießen am 8. September 1841. Betreffend: Bürgermeisterei⸗Berichte auf Unterstützungsgesuche. i
Der Großherzoglich Hessische 5 8 Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Großh. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Obgleich ich durch mein Ausschreiben vom 10. Februar 1838 in obiger Beziehung Ihnen die groͤßt moͤglichste Vorsicht empfohlen hatte, und durch das Ausschreiben vom 14. Juli l. J Sie hierauf noch besonders erlaͤuternd verwiesen habe, so habe ich dennoch bisher oͤftecs 9 79 nehmen muͤssen, daß die von einigen Buͤrgermeistern ausgestellten Zeugnisse dieser Art nicht
immer mit der erforderlichen Umsicht und ohne genuͤgende Beruͤcksichtigung aller Verhaͤltnisse
der um Unterstuͤtzung Nachsuchenden, ertheilt worden sind. Um in Zukunft dergleichen Gesuche
selbst beurtheilen zu koͤnnen, werde ich jeder Ihnen zukommenden Vorstellung dieser Art, ohne
noch eine besondere schriftliche Auflage Ihnen zugehen zu lassen, einen Fragebogen beilegen, auf welchem die bemerkten Fragen, unter Ruͤcksendung der Vorstellung, in moͤglichst kürzester Zeit, mit gehoͤriger Gewissenhaftigkeit zu beantworten sind.
Indem ich Sie biervon benachrichtige, bemerke ich noch, daß ich unrichtige Attestationen gebuͤhrend ahnden werde. K, Ehr.
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Zu Nr. K. G. 8470 u. 8471. Betreffend: Das Zulaufen mehrerer fremden Schweine.
Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Gießen
an die Großherzoglichen Bur germeister dieses Kreises(mit Ausnahme des Gr. Buͤrgermeisters zu Gießen). Geschehener Anzeige zufolge sind auf dem letzt abgehaltenen Gießer Jahrmarkte den Schwein— hirten zu Staufenberg und Wieseck, mehrere Schweine und zwar ersterem ein ohngefaͤhr J jaͤh⸗
Gießen am 8. September 1841.
riges und dem letzteren ein ganz kleines und ein mittelmaͤßiges von weißer Farbe zugelaufen.
Sie haben dieses in Ihren Gemeinden zu veroͤffentlichen und die allenfallsigen Eigenthuͤmer anzuweisen, sich mit ihren Anspruͤchen an die betreffenden Buͤrgermeister zu wenden. K. Chr. K n U r. —— k— Zu Nr. K. G. 4003. Grünberg am 2. September 1841.
Betreffend: Den Verlag und Debit des Landkalenders, sowie den Kalenderstempel.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Grünberg
an sämmtliche Großh. Buͤrgermeister, Beigeordneten der Rebengemeinden
und Localpolizeibeamten dieses Kreises.
Zu der der Gr. Invalidenanstalt Behufs ihrer Dotirung verliehenen Privilegien gehort unter anderen auch die Erhebung einer Stempelabgabe von allen neben dem Landkalender im Großherzogthum abgesetzt werdenden Kalendern. Nach eingelangter hoͤchster Verfugung sollen
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