Zu Nr. K. 565. 8 Grünberg am 22. Januar 1836. Betreffend: Ein dem Schweinhirten Peter Hoffmann zu Climbach zugelaufenes fremdes Schwein.
Der Großherzoglich Hessische
Kreisrath des Kreises Grunberg an die Großh. Bürgermeister dieses Kreises.
Am 18. d. M., ist dem Schweinhirten Peter Hoffmann zu Climbach, ein fremdes Schwein„ ein Eber, ungefahr ½ Jahr alt und weiß von Farbe zugelaufen. Sie werden beauftragt, dieses mit dem Anfuͤgen in Ihren Gemeinden bekannt zu machen, daß der etwaige Eigenthümer sich bei dem Großh. Bürgermeister zu Climbach zu melden und resp. zu legitimiren habe. Ouvrier.
Zu Nr. K. Gießen am 27. Jan. 1836.
Betreffend: Regulativ über die Feuervisitationen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen
an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Damit die betreffenden Hauseigenthümer zur Entfernung der bei den Feuervisitationen vorgefunden werdenden Gebrechen die Vorbereitungen zeitig geuug treffen, und die noͤthigen Reparaturen alsbald mit dem Eintritt der guͤnstigen Jahreszeit vornehmen lassen koͤnnen, gebe ich Ihnen, mit Bezug auf das in dem Kreisblatt erlassene Ausschreiben vom 4. Juni v. J. auf, die Schornsteinfeger aufzufordern, die Schornsteine jetzt zu reinigen, sodann die Feuervisitationen, mit Zuziehung der Experten vorzuneh⸗ men, und die aufzunehmende Protocolle läͤngstens bis Ende Marz einzusenden.
Die Experten werden Sie darauf aufmerksam machen, daß sie ein besonderes Augenmerk darauf zu richten haͤtten, ob die Schornsteinfeger im Reinigen der Schornsteine uͤberall ihre Schuldigkeit ge⸗ hoͤrig erfullt haben. J. V. d. Gr. Kreisraths
f L. Follenius, Kreisseereraͤr.
Zu Nr. K. G. 268. Gießen am 28. Jan. 1836. Betreffend: Die Conseription und Musterung im Jahr 1886.
Der Großherzoglich Hessische Pro vinzial⸗Assessor Eckstein zu Gießen
an sämmtliche Buͤrgermeister des Kreises Giessen.
Da auch in diesem Jahre, Hoͤchster Verfuͤgung zu Folge, das Musterungsgeschaͤft im Monat Mai beginnen wird, so ist es unumgänglich noͤthig, daß mit den Vorarbeiten alsbald ein Anfang gemacht werde. f
Obgleich ich Sie nur auf die in früheren Jahren erlassenen und in 8 4 des Oberhessischen In⸗
telligenz» und Kreis⸗Blattes von 1834 und 8 6. desselben Blattes von 1835, befindlichen Ausschrei⸗ ben im Allgemeinen verweisen könnte, so finde ich mich dennoch veranlaßt Sie noch besonders auf nach⸗ stehende Punkte aufmerksam zu machen. 5 1) Die von Ihnen, in Gemaͤßheit der Art. 22. ff. des Recrutirungsgesetzes vom. 20. Juli 4830 und der§5. 6— 14 der Verordnung vom 30. April 4834, betreffend die Vollziehung des Recruti⸗ rungsgesetzes aufzustellenden Ortslisten, muͤssen strenge nach den am angegebenen Orte befindlichen Vor⸗ schriften aufgestellt werden. 5 i
Ich sehe mich in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, feblerbaft aufgestellte Ortslisten sowie


