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vom 27. September d. J. M 36. des Kreisblattes bemerkten 3 kr. fuͤr den Holzpreistarif Sorge getragen haben, werden hierdurch an deren baldigste Einsendung erinnert.
Mit den 3 kr. ist zugleich die erforderliche Zahlungsanweisung anher einzusenden, damit der Empfang darunter quittirt werden kann. Ouvrier.
Zu Nr. K. G. 3782. Gießen am 12. December 1836. Betreffend: Die Entrichtung des Weg⸗ und Pflastergeldes zu Gießen, insbesonders von Frohndfuhren.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen an saͤmmtliche Gr. Buͤrgermeister des Kreises Gießen.
Es ist bisher häufig der Fall vorgekommen, daß Fuhrleute unter dem Vorgeben, daß sie Zehntfuhren leisteten, Befrefung von Entrichtung des an den hiesigen Stadtthoren zu bezahlenden Weggeldes angesprochen haben. Damit in dieser Beziehung keine Unterschleise mehr geschehen kön⸗ nen, beauftrage ich Sie, denjenigen, welche Zehntfuhren leisten, oder die an die Stelle der Natural⸗ zehnten getretene Grundrente transportiren, stets eine Bescheinigung deshalb zu ertheilen, indem sie sonst zur Entrichtung des Weggeldes werden angehalten werden
„uebrigens sind hiermit diejenigen Fuhren, welche Naturalien gegen Lohn aus der Nent⸗ Amts⸗Kasse transportiren, nicht zu verwechseln, da von solchen das Pflastergeld entrichtet werden
muß. f 1 n, K. Ch. Knorr. Zu Nr: K. G. 3866. f Gießen am 19. Derember 1836.
Betreffend: Die Landgestü ts⸗Anstalt, insbesondere die Einführung eines Sprunggeldes und die Sichef rüng ber Erhebung desselben. 8 4 5 Der Großherzoglich Hessische 2 8. 0 nn 8— 8 4 1 Kreis rath des Kreises Gießen an fämmtliche Gr. Bürgermeister des Kreises Gießen Indem ich Sie auffordere, sich nach den im Regierungsblatt Mo- 54 wegen des rubricirten Betreffs erlassenen Bestimmungen genau zu richten, mache ich Sie darauf aufmerksam, wie man von Ihnen erwartet, daß sowohl die Scheine als auch die Verzeichnisse deutlich und sauber geschrieben, und insbesondere die Namen der Stutenbesitzer hierin so genau angegeben werden, daß kein Zwei⸗ fel und keine Verwechslung in dieser Beziehung möglich ist. ö Die nöthigen Formularien zum Gebrauche fur die Scheine und Verzeichnisse werden Ihnen zugesendet werden.. C h. Keno rer 5
Zu Nr. K. G. 8468 Grünberg am 19. December 1836. Betreffend: Verkauf von Akten.
Der Großherzoglich Hessische 5 Kreisrath des Kreises Gruͤn berg
an sämmtliche Gr. Bürgermeister dieses Kreises. Die bei dem Ordnen der Kreisraths⸗Registratur zur Biedenkopf, als unbrauchbar erkannten 1600 Pfund alte Acten, sollen Dienstags, den 24. Januar 1837, Morgens 11 Uhr, in dem Bureau des Großherzogl. Kreisraths zu Biedenkopf unter den bei der Bersteigerung bekannt gemacht wer⸗
denden Bedingungen versteigert werden, was Sie in Ihren Gemeinden bekannt zu machen haben. Ou hen
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