Oberhessisches Intelligenz- und Kreis- latt.
WMI3. Freitag den 1. April 1836.
des Kreises Gruͤnberg. f
Zu Nr. K. 1766. Gruͤnberg am 17. Maͤrz. 1836. Betreffend; Die Ab⸗ und Zugänge in den Brandkatastern des Steuerbezirks Grünberg im Jahre 1835.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤnberg
an saͤmmtliche Buͤrgermeister dieses Kreises.
Wegen der haͤufig vorkommenden bedeutenden Erhoͤhungen der Brandversicherungs-Capitalien von A ee hat sich Großh. Brand⸗Assecurations⸗Commission zu der Bestimmung veranlaßt gesehen, daß kuͤnftig 5
1) die Eigenthuͤmer, welche die Versicherungssumme von Gebaͤuden erhoͤhen lassen wollen, die Gruͤnde zu diesem Gesuche in ihrer Declaration gehoͤrig anzugeben, eben so
2) die Experten die abgeschaͤtzten Erhoͤhungen zu motiviren und zu rechtfertigen und
3) die Großh. Buͤrgermeister die von den Eigenthuͤmer und den Experten vorgebrachten Gruͤnde zu pruͤfen und sich daruͤber zu aͤußern hatten.
Indem ich Sie von dieser Verfuͤgung, um sie gehoͤrig zu befolgen und befolgen zu lassen, in Kenntniß setze, weise ich Sie zugleich an, dahin zu sorgen, daß die Declarationen jedesmal vollstaͤndig und besser, als meistens geschehen, ausgefuͤllt werden, so daß auch namentlich die Zeit der Versiche⸗ rung des Gebaͤudes, das erhoͤht werden soll, daraus zu ersehen ist Ou vrier.
Zu Nr. K. 2025. 5 Grünberg am 21. Maͤrz 1836. Betreffend: Den Gewerbsverkehr zwischen dem Großherzogthum und Kurfürstenthum Hessen.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg
an die Großherz. Buͤrgermeister dieses Kreises.
Von der hoͤchsten Staatsbehoͤrde ist nachstehende Verfuͤgung ergangen:
Da nach den gesetzlichen Bestimmungen im Kurfuͤrstenthum Hessen die dortigen Unterthanen bei je⸗ dem in⸗ oder auslaͤndischen Meister Arbeit bestellen und solche uͤberall und zu jeder Zeit ohne Beschwe⸗ rung einbringen koͤnnen, waͤhrend im Großberzogthum nicht uͤberall eine gleiche Freiheit solchen Verkehrs stattfindet, und Kurfuͤrstlich Hessischen, zum Betriebe eines Handwerks berechtigten, Unterthanen, hier und da bei Einbringung der von ihnen bestellten Meister-Arbeit Gewerbsteuer angefordert, oder da, wo noch Zuͤnfte bestehen, die Erfuͤllung noch anderer belaͤstigender Bedingungen angesonnen wird, so verfuͤ— gen wir hiermit, zur Entfernung dieser Ungleichheit und zur Erleichterung des Verkehrs mit Kurhessen,
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