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Oberhessisches Intelligenz und Kreis-Glatt
W435. Freitag, den 30. December 1836.
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Kreigräthliche Bekanntmachungen.
Zu Nr. K. G. 7831. Grünberg am 14. December 1836. Betreffend: Die Abhaltung der Feldrügenger ich te.
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Kreisrath des Kreises Grünberg
an die Gr. Bürgermeister dieses Kreises.
Sowohl in Art. 15. des Edicts vom 6. Juni 1832 wegen Uebertragung der Polizeigerichts⸗ barkeit an die Gerichte als in der Kreisrathsinstruction vom 20. September 1832,§. 12., M 6. a. ist vorgeschrieben, daß die Verzeichnisse begangener Feldfrevel von Ihnen unmittelbar an die Stadt⸗ und Landgerichte als Polizeigerichte Aster Instanz einzusenden seien; diese Vorschrift ist auch nirgends abgeändert, vielmehr in dem höchsten Ausschreiben vom 9. März 1836, Amtsblatt Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz. 14. bestätigt und nur hinsichtlich der übrigen Polizei⸗ Denunciatlonen bestimmt, daß solche zuerst bei mir eingereicht werden sollen, wo ich solche dann, wenn ich die Sache dazu geeignet finde, an die Gerichte abzugeben habe. In meinem Ausschreiben vom 21. März 1836, womit ich Ihnen jenes Amtsblatt mittheilte, ist daher auch ausdrücklich ge⸗
sagt, daß Sie blos die Verzeichnisse begangener Feldfrevel unmittelbar an das Gericht, alle übrigen
Polizei-Denunciationen aber an mich einzusenden hätten. Dessen ohnerachtet haben aber seither meh⸗ rere von Ihnen auch die Verzeichnisse über begangene Feldfrevel an mich eingesandt, was eine Störung bei den Gerichten und ein Ersuchen veranlaßt hat, dahin Vorsorge zu treffen, daß die Verzeichnisse begangener Feldfrevel zur vorgeschriebenen Zeit unmittelbar an die Gerichte als Poli⸗ zeigerichte Ister Justanz eingesandt würden. Ich weise Sie also nochmals an, diesem für die Folge nachzukommen, dagegen alle sonstigen Polizei-Denunciationen nur an mich einzusendeu. Du bv ri er-
Zu Nr. K. G. 8062. Grünberg am 10. December 1836.
Betreffend: Die nach Art. 35. des Gesetzes vom 19. März 1836 über die Stellvertretung im Militajr⸗ dienst zu leistende Caution für die Vertretungssumme.
Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gruͤn berg an die Gr. Bürgermeister dieses Kreises— Das in obigem Betreff von Großh. Kreisrath des Kreises Gießen unter dem 30. v. M. er⸗ lassene Ausschreiben an die Bürgermeister des dortigen Kreises ist auch für Sie gültig, und haben
Sie dle erforderliche Bekanntmachung alsbald zu erlassen. Ouvrier. e 5 5 Zu Nr. K. G. 8448. Grünberg am 18. December 1836.
Betreffend: Die Negulirung der Holzpreise in den Gemein dewaldungen des Kreises Grünberg. Der Großherzoglich Hefsische
Kreisrath des Kreises Grünberg an die Gr. Burgermeister dieses Kreises Diejenigen Bürgermeister, welche bis jetzt nicht für Einsendung der in meinem Ausschreiben
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