uberhaupt alle nicht vorschriftsmäßig eingerichteten Anlagen derselben Ihnen auf Ihre Kosten wieder zuruͤck zusenden, sollten Ihnen uͤbrigens Hindernisse irgend einer Art, gegen Vermuthen, in den Weg treten, so werden Sie mir deßhalb Anzeige machen, worauf ich fuͤr deren alsbaldige Wegraͤumung Sorge tragen werde. In die Ortslisten haben Sie uͤbrigens nicht nur die im Jahr 1846 Gebornen, sordern auch und zwar in der vorgeschriebenen alphabetischen Ordnung die von voriger Musterung zu der diesjaͤhrigen
verwiesenen Conscriptionspflichtigen aufzunehmen. Diese sind: I. Buͤrgermeisterei Gießen. 1. Dietz, Heinr. Christian Gottfried Joseph. 2. Schimpf, Jacob.
II. Buͤrgermeisterei Großenlinden. 1. Größer, Philipp. 2. Klotz, Jacob. 3. Zoͤrb, Johaunes.
III. Burgermeisterei Heuchelheim. 1. Goͤrr, Jacob. 2. Ruppert, Wilhelm. IV. Buͤrgermeisterei Rodheim. Platt, Johannes. V. Buͤrgermeisterei Waldgirmens. Schneider, Georg Heinrich. VI. Buͤrgermeisterei Wieseck. 1. Hildebrand, Joh. Wilh. 2. Werner, Joh. Philipp.
f 2) Beuͤͤglich der etwa erhoben werdenden Depotanspruͤche muͤssen Ihnen die Art. 17— 21 des Recrutirungsgesetzes und die 58. 18— 32 der Verordnung wegen Vollziehung des Recrutixungsgesetzes zum Leitfaden dienen und ich muß Sie dieserhalb auf das eben von fehlerhaft aufgestellten Orts— listen Gesagte, was auch hierbei guͤltig ist, verweisen. Uebrigens ist bei Beurtheilung der Frage: ob der Depotansprechende vermoͤgend genug ist, um ohne Zerruͤttung seiner Vermoͤgensumstaͤnde einen Stellvertreter zu stellen, die Summe von einhundert Gulden anzunehmen.
Daß Sie sich zur Aufstellung aller auf die Musterung Bezug habenden Listen ꝛc. gedruckten For- mularpapiers zu bedienen haben, ist Ihnen schon bekannt und da dasselbe, bei aͤußerster Wohlfeilheit Ihnen bedeutende Muͤhe erspart; so wuͤrde auch ohne diese Andeutung dasselbe von Jedem der Großh. Buͤrgermeister gebraucht worden sein..
Indem ich Sie noch auf den§. 40. der Verordnung, wegen Vollziehung des Recrutirungsgesetzes aufmerksam mache, glaube ich das Vertrauen zu Ihnen haben zu koͤnnen, daß Sie sich bestreben werden von jedem Ihrer Amtsuntergebenen Nachtheile abzuwenden, weßhalb Sie auch dieselben auffordern werden, sich so zeitig mit Zeugnissen wegen nicht in die Augen fallender Maͤngel a. d. s. Taubheit, Fallsucht ꝛc. zu versehen, daß sie dieselben der Recrutirungs⸗Commission vorzulegen im Stande sind.
Die Einsendung der Ortslisten nebst saͤmmtlichen Anlagen, muß so gegiß bis zum 1. Maͤrz erfolgt sein, als im Gegenfalle ein Wartbote an Sie abgehen wird. f Eckstein.
Zu Nr. K. 299. b Gießen am 28. Jan. 18367 Betreffend: Die Trauerfeier bei dem Ableben Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Hessen.
i Der Großherzoglich Hessische Kreisrath des Kreises Gießen.
an sñämmtliche Großh. Bürgermeister des Kreises Gießen. In Folge des am 27. d. M. erfolgten Hoͤchsttraurigen Ablebens der allerdurchlauchtigsten Frau


