Ausgabe 
23.3.1853
 
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zotkirche

Intelligenz-Blatt

fuͤr die

Provinz Oberheſſen im Allgemeinen,

den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.

M24.

Mittwoch den 23. März

1853.

D Des Oſterfeſtes wegen erſcheint naͤchſten Mittwoch keine Nummer dieſes Blattes.

Amtlicher Theil. Das Großherzoglich Heſſiſche Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Abnahme des Verfaſſungseides.

Mit Bezug auf mein Amtsblatt Nr. 2 von 1852 benachrichtige ich Sie hiermit, daß Dienſtag den 5. April d. J., Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhauſe dahier die Abnahme des Verfaſſungseides ſtattfindet. Sie werden da⸗ für ſorgen, daß die jungen Ortsbürger erſcheinen und Vor- ladungsbeſcheinigung bis zum 30. d. M. anher einſenden.

Die bei der Abnahme des Verfaſſungseides am 4. Januar d. J. nicht erſchienenen jungen Ortsbürger werden Sie auf dieſen Tag ebenfalls und zwar bei 1 Rthlr. Strafe vorladen und gleichfalls Beſcheinigung einſenden.

Friedberg den 16. März 1853.

de Beauclair, Kreisaſſeſſor.

An Dieſelben.

Betreffend: Maßregeln zur Verhütung der heimlichen Auswanderungen.

Nachſtehendes höchſte Ausſchreiben, ad D. No. 2623, wovon Ihnen heute unter Couvert ſchon ein Exemplar zu⸗ geſendet worden iſt, werden Sie zur Kenntnißnahme Ihrer Gemeindeangehörigen bringen und jeden Aus wandernden darnach bedeuten.

Friedberg den 17. März 1853.

de Beauclair, Kreisaſſeſſor.

Das Gr. Heſſ. Miniſterium des Innern an ſämmtliche Gr. Kreisämter.

Da fortwährend Großh. Unterthanen, hauptſächlich zur Umgehung der Militärdienſtpflicht oder in der Abſicht, ihre Glaͤubiger zu benachtheiligen, ohne Beachtung der über das Auswandern beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften, ſomit ohne vorher eingeholte Dimiſſorialien und Paͤſſe auswan⸗ dern, ſo haben wir uns veranlaßt geſehen, an die Regie⸗ rungen der benachbarten Staaten das Erſuchen zu richten, die Anordnung zu treffen, daß alle Großh. Heſf. Unter⸗ thanen, welche in deren Landen auf der Reiſe nach den

Seehäfen zur Einſchiffung in überſeeiſche Länder betroffen werden und ſich nicht im Beſitze einer förmlichen Urkunde über ihre Entlaſſung aus dem dieſſeitigen Unterthanenver bande und eines auf deren Grund ertheilten Reiſepaſſes; ſolche aber, welche nicht auswandern, ſondern bloß nach überſeeiſchen Ländern reiſen wollen und ſich nicht im Beſitze des zuletzt erwähnten Reiſepaſſes befinden, welcher aus drücklich auf die Reiſe in überſeeiſche Länder lautet, zur Fortſetzung ihrer Reiſe nicht zugelaſſen, ſondern in ihre Hei math zurückgewieſen werden. Damit nun dieſſeitige Unter⸗ thanen den hiermit für ſie, wenn ſie ohne jene Legitimation reiſen, verbundenen Nachtheilen ſich fernerhin nicht mehr ausſetzen mögen, beauftragen wir Sie, dieſe Anordnung in geeigneter Weiſe zur allgemeinſten Kenntniß Ihrer Bezirks angehörigen zu bringen und vor Auswanderungen und Reiſen ohne die geſetzliche Auswanderungserlaubniß, reſp. den oben erwähnten Reiſepaß, zu verwarnen. Darmſtadt den 11. März 1853. v. Dal wigk. Zimmermann

Der verlorengegangene Brief. Ein Lebensbild in Novellenform von C. Baldamus. (Fortſetzung.)

Ihre Ehe ward eine ſehr glückliche. Friederikens Liebenswürdigkeit und Gutmüthigkeit hielten die Probe, und in den gewöhnlichen Vorkommniſſen des Lebens er⸗ ſetzte ihr geſunder Menſchenverſtand zum größten Theil das, was ihr an ſchärferem Urtheile abging. Guſtav fühlte vielleicht hie und da einen ſtillen Seufzer aufſteten und dachte wohl auf Augenblicke an Emilie v. Holz, wenn er fand, wie wenig ſeine Frau mit dem hochfliegenden poetiſchen Schwung ſeines Geiſtes Schritt hielt, wenn ſie die Angelpunkte einer Streitfrage nicht gehörig zu wür⸗ digen wußte, oder ihn mit hausbackenen kleinen Sorgen um Küche und Keller oder ihre Toilette unterhielt. Aber er bekämpfte dann alsbald das in ihm aufſteigende Miß⸗ behagen, denn Friederike war ſo herzensgut, ſo ohne Falſch, ſo uneigennützig und ohne alle Selbſtſucht, daß man ſie nothwendig ebenſo ſehr lieben als achten mußte. Kurzum, Guſtav Wartmann war ein glücklicher Mann und war ſich was noch überraſchender iſt deſſen auch be⸗