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Intelligenz-Blatt
fuͤr die
Provinz Oberheſſen im Allgemeinen,
den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen.
M 51.
Mittwoch den 13. Juli
1853.
Amtlicher Theil.
Das Großherzoglich Heſſiſche
Kreisamt Friedberg
an die Gr. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeindevoranſchläge für den Kreis Friedberg für 1854.
Indem ich Sie an die Aufſtellung der Gemeindevor⸗ anſchläge für 1854 erinnere und deren Einſendung bis zum 15. September d. J. unfehlbar entgegen ſehe, bemerke ich Ihnen das Folgende:
1) Bei Beilage 4 iſt genau und gründlich die Abweichung von dem Voranſchlag zu erläutern. Dieſe Beilage kann ſich übrigens nie, wie dies ſeither hin und wie⸗ der geſchehen, mit einem Mangel bei einer Klaſſe ab⸗ ſchließen; indem Ausgaben nicht gemacht werden dürfen, ohne daß Mittel hierfür vorhanden ſind und kann es nur auf einer unrichtigen Vorlage bei Eintheilung der Credite beruhen, wenn ſolches doch vorkommen ſollte; indem dann Mittel als disponibel bezeichnet worden ſind, die nicht disponibel waren. Falls dies dennoch vorkommt, werde ich ſtrenge Rüge eintreten laſſen.
2 Dürfen andere als von geprüften Technikern aufge⸗ ſtellte Ueberſchläge zu den Voranſchlägen nicht genom⸗ men werden und müſſen alle größeren Arbeiten durch Ueberſchläge begründet ſein.
3) Bei Vorſehung von Kirchen- und Schulbeduͤrfniſſen müſſen ſtets die Anforderungen der Kirchen⸗ und Schulvorſtände beiliegen und ſind die Anſätze durch dieſe zu begründen. Iſt Vorſehung nicht nöthig, ſo iſt die deßfallſige Beſcheinigung gedachter Behörden beizulegen.
Es haben deßhalb alsbald die Gr. Bürgermeiſter dieſe Beurkundungen ſich zu verſchaffen.
) Durfen die Voranſchläge und das Berathungsprotokoll nicht eher abgeſchloſſen werden, bis die im§. 9. der Voranſchlagsinſtruktion vorbeſtimmte Ztägige Friſt ab⸗ gelaufen iſt.
5) Da wo für Wieſenverbeſſerung Vorſehung ſtattfinden ſoll, ſind Ueberſchläge der Wieſenvorſtände, resp. Wieſentechniker vorzulegen und es ſind die Wieſen⸗ gründe genau anzugeben, in welchen ſie bewirkt wer⸗ den ſoll.
Pünktliche Beachtung dieſer Andeutungen muß ich erwarten, und würde nur beklagen im Nichtbeachtungsfalle mit Strafen vorgehen zu müſſen.
Friedberg am 6. Juli 1853.
de Beauclair, Kreisaſſeſſor.
Wie ſich das Gute allemal belohnt. (Aus der Spinnſtube.)
Es iſt gewiß allen Leſern der Spinnſtube bekannt, daß in den ſiebziger und achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Unſicherheit weit größer war, als heutzu⸗ tage; nicht, weil's damals mehr Spitzbuben gegeben hatte, als jetzt,— wir haben leider daran auch keinen Mangel, — ſondern weil keine wachſame, ordentliche Polizei ihnen auf die Finger klopfte und ſie bei Zeiten in Nro. Sicher brachte.
Viele erinnern ſich noch heutzutage, welchen Schrecken ihren ehrlichen Eltern die Bande des Schinderhannes machte, der auf dem Hundsrücken, im Naſſauiſchen und hinauf bis in die Pfalz ſein Unweſen trieb, und den ſie doch kaum fangen konnten. Nun iſt es gut, daß jeder Krug ſo lange zum Brunnen geht, bis er bricht. Am Ende haben ſie ihn doch erwiſcht und in Mainz hat er die wohlverdiente Todesſtrafe erlitten.
Damals waren die Leute übel daran, die auf ein— zelnen Höfen und Mühlen wohnten, und da war Vorſicht allerdings nöthig.
Das Wort des Apoſtels Paulus:„Herberget gerne!“ das noch bei meinen lieben Bauersleuten recht vergnügt gegen arme Wanderer ausgeübt wird, machte damals ein—⸗ mal, daß es Streit zwiſchen einem ſonſt ganz braven, aber etwas harten Mann und ſeiner chriſtlich milden Frau gab.
Es waren nämlich Hofleute, die auch allein und weit ab von den umliegenden Dörfern wohnten.
Auf dieſen Hof kam eines Abends ein armer Jude, ſo müde, daß er kaum mehr einen Fuß vor den andern ſetzen konnte, und ſagte zu dem Hofmanne: Seid doch ſo barmherzig, und gebt mir um Gottes willen eine Nacht Herberge bei Euch. Ich bring's bis zum nächſten Dorfe nicht mehr fertig! Ihr verdient einen Gotteslohn an einem armen Manne.
Bleib' mir vom Leibe, Hebräer, ſagte, kurz aufge— bunden, der Hofmann.
Ach, ſagte der arme Jude, Ihr habt ja Euer Heu


