1874.
Donnerstag den 2. Juli.
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Oberhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag
ter
Mit dem 1. Juli begann ein neues Abonnement auf den Oberbessischen Anzeiger, welcher auch serner wöchentlich dreimal, Dienstag, unden Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. 20 dersonlich bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrende und unterhaltende Aufsätze, N Lebewohl landwirthschaftliche und gewerbliche Mittheilungen, geschästliche Nachrichten, Markt- und Cours Berichte, Verloosungen von Staate papieren und locale lich Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem beigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Novellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Adam Räthsel ꝛc. und in einem„Rathgeber“ monatliche praktische Winke für Haus- und Landwirthschaft. 3 a Das Abonnement beträgt bei der Verlags- Expedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl., durch die Post bezogen jedoch viertel— Fecher jährlich 47 kr. mit Bringerlohn. 90 er Inseratgebühren werden die einspaltige Petitzeile oder deren Raum mit A kr. berechnet, bei Tabellen- und Ziffersatz mit 5 kr. 5 2— Der Anzeiger kann nach auswärts auch durch Privatboten direct von uns bezogen werden. a 1 de Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter — brechung eintritt. Maschi N Den verehrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das zweite Halbjahr zusenden, wenn nicht aus— machen, drücklich Abbestellung erfolgt.
Derselbe bringt die kreisamtlichen Erlasse, sodann eine kurze Uebersicht der interessantesten und
Die Expedition.
Strelht
Amtlicher Theil.
K. Häuser. Betreffend: Die Wahlen der Gemeinderäthe in den Landgemeinden.
ane Unter Couvert übersenden wir Ibnen eine Anleitung zu der auf 65, anterberk Grund der Landgemeindeordnung vorzunehmenden Wahl des Gemeinde— 2 raths, des Bürgermeisters und des Beigtordneten unter dem Auftrage, e muse, sofort sich mit derselben bekannt zu machen und darnach genau zu verfahren.
2 Sie werden alebald für Ihre Gemeinden die Listen aller darin F. Dlouhy. wohnenden Stimmberechtigten unter Beobachtung der Bestimmungen im
5. 7 bis 10 der Anleitung und nach Maßgabe des dem Wahlprotokoll als Anlage A. beigegebenen Formulars aufstellen und längstens bis Ende dieses Monats vollenden, so daß mit Anfang des Monats August dieses
T Junge
Friedberg am 1. Juli 1874.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
der Gemeinde besaßen und demnach(gemäß F. 65 pos. 1 des Bundes- gesetzes über den Unterstützungswohnsitz vom 6. Juni 1870) am 1. Juli 1871 den Unterstützungswohnsitz in der Gemeinde hatten, diesen Unter- stützungswohnsitz bei der bevorstehenden ersten Wahl der Gemeindevertretung seit mehr als zwei Jahren erworben haben und daher als stimmfähig zu betrachten sind. Für diejenigen Einwohner dagegen, welche am 30. Juni 1871 kein Heimathsrecht in der Gemeinde besassen, begann der Lauf der zweijährigen Frist zum Erwerb des Unterstützungswohnsitzes am 1. Juli 1871(gemäß 5. 65 pos. 3 des angefübrten Bundes gesetzes) und
Jahres nach dem Schlußsatz des§. 10 der Anleitung zu der Offen-[wurde dieser Erwerb vollendet am 31. Juli 1873. Solche Ein⸗
Teinmann. legung geschritten werden kann. N wohner haben daher bei der bevorstedenden ersten Wahl der Gemeinde— 7 Gleichzeitig haben die dermalen im Amt befindlichen Bürgermeister[vertretung den Unterstübzungswohnsitz in der Gemeinde noch nicht seit
zunge der Landgemeinden, beziebungsweise deren Stellvertreter die Liste des zwei Jahren erworben und sind darum nicht als stimmfähig zu behandeln. deli hböchstbesteuerten Dritttheils der Wählbaren aufzustellen und nach Maß- Sobald die Listen der Stimmberechtigten vollendet und abgeschlossen sind,
s zabe des§. 31 der Anleitung zu verfahren. b ist die Offenlegungsfrist nach§. 10 der Anleitung anzuberaumen und
— Zugleich machen wir Sie zur Beachtung bei Aufstellung der Listen sodann nach§. 11 bis 35 der Anleitung weiter zu verfahren. de Larauf aufmerksam, daß nach Art. 13 pos. 2 der Landgemeindeordnung Die Anleitung ist so vollständig und genau, daß Sie weiterer Be— U en, zur solche(das Ortsbürgerrecht nicht befitzende) Einwohner die Stimm- lehrung nicht bedürfen werden; solllen aber Einzelne von nen noch 0 9 5 f f a s 5 3 Jh ch
eite Lu kerechtigung bei der Wahl der Gemeindevertretung in Anspruch nebmen irgend einen Anstand haben, sehen wir einer Vorlage entgegen.
e knnen, welche seit zwei Jahren ihren Unterstützungewohnsitz in der Am 1. August d. J. erwarten wir Ihre Berichte unfehlbar, daß K. lernen. Hemeinde erworben haben. Daraus folgt mit aller Bestimmtheit, daß die Listen aufgestellt sind und die Offenlegung angeordnet ist. — selche Einwohner, welche am 30. Juni 1871 das Heimathsrecht in Trapp.
e betreffend: Das Landgestüt, insbesondere die Bedeckung der Stuten durch die Landgestütsbeschäler für 1874. Friedberg, 30. Juni 1874. ff ö gest N 4 0 f. a 8 1 Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und Gr. Polizei-Commissär zu Wickstadt. . 1 n Wir erinnern Sie an Einsendung der Verzeichnisse über die im Jahr 1874 bedeckten Stuten binnen 8 Tagen. Trapp. nn r 2 Helreffend: 77 3 hier die Einsendung der 9 und. für das Friedberg am 30. Juni 1874. 4 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. * 2 1„ 7 K„— 1 N An Erledigung unserer Verfügung vom 13. Mai dieses Jahres, Kreisblatt Nr. 58, erinnern wir Sie hiermit. Tor a p p. U ett. 3 ——, Bekanntmachung. — Die Bürgermeistereigeschäste zu Griedel sind in Folge des Todes des Großherzoglichen Bürgermeisters Fenchel dem Großherzoglichen zun Beigcordneten Wetz daselbst übertragen worden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntnitz bringen. 5*. Friedberg den 30. Juni 1874. Groß herzogliches Kreisamt Friedberg.
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der Entwürfe und Modelle für das Landes⸗Krieger-Denkmal.
Trapp.
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Die in Gemäßheit des ergangenen Concurrenz-Ausschreibens eingesendeten Entwürfe und Modelle(letztere in ½80 der natürlichen Größe)
eee tit das dahier zu errichtende
1 Landes-⸗ Denkmal a ür die Angehörigen und Gefallenen der Großherzoglich Hessischen(25.) Division werden von Sonntag dem 5. Jul , bis zum Samstag den 18. Juli dieses Jahres(incl.) in den nördlichen Räumen des Saalbau's öffentlich ausgestellt.
7* b 5
* Für die Ausstellung selbst wird kein Eintrittsgeld erhoben.
Der Eintritt zum Saalbau für Actionaͤre und Abonnenten desselben frei, für
andere Personen gegen Entrichtung des üblichen Eintrittsgeldes von 6 Kreuzern, berechtigt auch zum Besuche der Ausstellung.
Darmstadt den 24. Juni 1874.
Der geschaͤstsführende Ausschuß des Ctuttal-Comiteés.


