Ausgabe 
1.1.1874
 
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an Donnerslag den 1. Januar. MI.

Oberhessischer Anzeiger

Die Petitteile 3 1 8 Erscheint jeden witd mit 4 Kreuzern berechnet. Artisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, und Samfag. 4

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den Oberbessischen Anzeiger, welcher auch ferner wöchentlich dreimal, Dienstag, Donnerstag und Samstag, erscheinen wird. Derselbe bringt die kreis amtlichen Erlasse, sod ann eine kurze Ucbersicht der interessantesten und bemerkenswerthesten Tagesbegebenheiten, besonders wichtige Neuigkeiten durch Extrablätter, allgemein belehrendt und unterhaltende Uussätze, landwirthschastlicht und gewerbliche Mitibeilungen, geschaftliche Nachrichten, Markt: und Cours- Berichte, Verloosungen von Staatspapieren und lokale Notizen, außerdem wöchentlich einmal in dem deigegebenen Unterhaltungs⸗Blatt interessante Nobellen und Erzählungen, Gedichte, Anekdoten, Rätbsel, Bilder räthsel ꝛc.

Das Abonnement bettägt bei der Verlags-Erxpedition ohne Bringerlohn halbjährlich 1 fl, durch die Post bezogen jedech viertel⸗ jährlich 17 kr. mit Bringerlehn.

Juseratgebühren werden die einspaltige Petltzesle oder deren Raum mt 1 kr. berechnet, bei Tabellen une Ziffersatz mit 3 kr.

der Anzeiger kann nach auswärts ouch durch Privetboten direct von uns bezogen werden.

Bestellungen beliebe man baldigst zu machen, damit in der Zusendung des Blattes keine Unter⸗

1 brechung eintritt. Den derebrlichen Abonnenten in hiesiger Stadt werden wir das Blatt auch für das ntue Jahr zusenden, wenn nicht ausdrücklich Abbestellung ersolgt. Die Expedition.

Amtlicher Theil,

Betreffend: Die Abnahme des Verfafsungseides vom 4. Quartal 1878. Friedberg am 29. December 1878.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Dienstag den 13. k. Mis., Vormittags 11 Uhr, findet die Ausschwörung des Verfassungseides auf dem Rath ause dahier statt. Laden Sie hierzu die neu aufgenommenenen Ortebürger, sewie Diejenigen, welche sich verheiratet haben ohne Ortsbürger zu werden und in dem Kreise beimathsbertchtigt ind, vor und senden Sie sofort Bescheinigung mit Namensverzeichniß oder Bericht, daß Niemand vorhanden ist, der den Ver- fassungeid abzulelsten hat, anber ein. Die noch im Rückstand bestudlichen nachsiehend verzeichneten Leute sind bei 1 Rthlr. Strafe zu laden. Denjenigen van Ihnen, welche bis zum 10. k. Mis. Vorlage nicht gemacht haben, müßten wir Wartboten zusenden. .

Job. Georg Lu wig Müller von Assenbeim. Heinrich Peinstadt und Joh. Jakob Baptist Dommersheim von Dern- Assen beim. Konrad Winter II. von Fauerbach v. d. H. Isidor Kaufmann und Melchior Boll von Friedberg. Georg Reß von IAbenstadt. Heinemann Meper don Kirch Gens. Christoph Henes J. von Bad- Naubetm. Philipp Schimmel von Pohl-Göne. Philipp Ludwig Anfang von Rockenberg. Marlin Hammel von Staden. Wilhelm Klös von Steinfurth.

Betreffend: Gesuch des Vortandes der Oesellschaft zur Revision und Ueberwachung von Dampfkesseln mit dem f 1 Size in Offenbach a. M. um Befreiung der Dampfkessel ihrer Mitglieder von den amtlichen Friedberg am 30. December 1873.

Nevisionen. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großh. Bürgermeistereien Beienheim, Boönstadt, Jauerbach b. Fr., Friedberg, Gambach, Ilbenstadt, Münzenberg, Nieder⸗Weisel, Ober-Jlorstadt, Ober-Mörlen, Ockstadt, Rockenberg, Schwalheim, Södel, Staden, Weckesheim und den Polizeicommissär in Wickstadt. Unserer Verfügung vom 10. v. Mis. haben Sie binnen 3 Tagen zu entsprechen. Trapp.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf die im Abdruch nachstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen vom 11. l. Mis. Nr. 48 des Regicrungs blattes von 1870 bringen wir die vom 1. Januar k. J. an bis auf Weiteres in Wirksamkeit metenden Erbebungs⸗ Districte für Branntwein- und Biersteuer, so weit diese innerhalb des Kreises Friedberg fallen, zur Kenntaiß der Betzeiligten. Friedberg em 28. December 1873. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tra pp.

3) Orts- Einnehmerti Butzbach: Bodenrod, Butzbach, Fauer⸗ bach v. d. Höhe, Fiscalische Waldgemarkung b. Bodenrod, Gambach, Griedel, Hausen, Hoch- Weisel, Kirch⸗Göns, Langenbain mit Ziegenberg, Mafbach, Münsler, Münzenberg, Nieder- Weisel, Oes, Oppershbofen, Ost⸗ beim, Ostheimer Wald, Pohl-⸗Göns, Rockenberg, Reckenberger und Oppers⸗ hoser Mark, Steinfurth, Trais-⸗Münzenberg.

4) Orts⸗Einnehmerei Gro ß- Karben: Ilbenstadt.

111. Hauptsteueramtsbezirk Gießen. Steue- Coultoleuthezick Ititdberg.

1) Orts- Einnehmerei Friedberg; Bad-Nauheim, Bauernbeim, Btienheim, Bruchenbrücken, Dorheim, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Fried erger Burgwald, Hasselbeck(Hof), Melbach, Nleder- Mörlen, Nieder Wöllstadt, Ober Mörlen, Ober- Rosbach und Nieder-Rosbach, Ober- Wöllstadt, Ockstadt, Ossen heim, Rödgen, Schwalheim, Södel,

Straßheim, Weckesheim, Wissele beim, Woölscreheim. Steutt-Conktolturbezick Nidda. 2) Orts- Einnehmen Assen beim: Assen heim, Beinbards(Hof), 1) Orts- Elnnebmerei Nidda: Dorn Assenbeim, Reichelsheim, Bonstadt, Nierer-⸗Flersladt, Ober⸗Florstadt, Staden, Wickstadt. Reichelsbeimer Waldantheil an der Bingendeimer Mark. n Bekanntmachung,

die Organisatson der Localverwaltung der Branntwein und der Biersteuer betreffend.

Da die seslherigen Plenstgeschäfte der Ortseinnebmeresen in Be⸗ an in Wirksamkeit tretenden Bestimmungen unter Bezugnahme auf die nehung auf die Weln⸗ und Obslweinsteuer von Anfang nächsten Jahres Bekanntmachung vom 5. April v. J.(Regbl. Nr. 21) bierdurch zur an wegfallen werden und diele Stellen demnach wegen der ge offentlichen Kenntniß gebracht: nannten Steuern nicht sernen beizubedalten sind, erscheint es angemessen, 1) Für die untere Erbebung der Branntwein und der Biersteuer in den Einischtungen für die Erhebung der Branntpein und der Bier- werden Erhebungsdistricte gebildet, innerhald deren die Erhebung w. kdeils steuer, sowie in der Localverwalkung derselben Aenderungen eintreten zu von den Hauptsteuerämtern, dem Steueramt Bensheim und dem Salz- lassen und te werden deugemäß mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner steueramt Wimpfen zu besorgen ist, theils den deßbalb anzunehmenden Könglichen Hobeit des Großhersoge ie nachstebenden, vom 1. Januar 1874 Ortseinnehmern übertragen wird.