Ausgabe 
30.9.1873
 
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ferner wöchentliche kr., mit Bestel⸗,

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Amtlicher Theil. 05 nn nail un ag

Die. Ausführung des Gesetzes vom 26. November 1872, die Gebalte ber, Volksschullehrer betr.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen d 8. 5nd*

Bettefsendz

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50

iger am 26. Stpfl. ler.

eh Sie binnen 8 Tagen, ob Sie die dem Gesetze vom 26. November v. J., Artikel 12, entsprechenden Anordnungen wegen Heizung

und Reinigung der Schullocale auf Kosten der Gemeinden in e ef Mise vom 8. un 1. Anzeigers, und in welcher Weise getroffen haben. f a a

* De Fe ante 830

J.,ein Nr. 54 des Oberhesfschen

7

19h31

DBetzeffend: Den im Monat October l. J. vorzunehmenden Wiesengang.

15 92

511 tiebber glam 26. Sepfember 1878.

8 Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg ar an die Großherzoglichen Bürgermeistereien. 2

Im Monat October muß nach den Bestimmungen der Wiesenpolizti⸗

ordnung der Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung der Feldschützen und Wiesenwärter vorgenommen werden. Wir beauftragen Sie daher, dieselben hierzu aufzufordern und die über den Wiesengang aufzu⸗ nehmenden Protokolle bis zum 10. November l. J. längstens vorzulegen. In diesem Protokolle haben die Wiesenvorstände, was denselben noch besonders zu eröffnen ist, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen. 1) Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat März l. J. vorgenommenen Wiesengang getroffen haben, befolgt worden sind und welche nicht. 2) Welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseikigung der bei deri riesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffen worden sind oder vorgeschlagen werden. 5 empfehlen

den Wiesenvorständen hier bei besonders ihr Augenmerk auf die a Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch, Moos, die Ent⸗ fernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs aus den Be⸗ und Entwässerungsgräben, die Verebnung der Maulwursshügel und dergl. (Art. 24 der Wiesenpolizeiorvnang) und auf die Unterhaltung der Ent- und Bewässerungsgräben(Art. 28 und 29 der Wiesenpolizei⸗ ordnung) zu richten und e* den bestehenden Bestimmungen

zu verfahren. 2

30 Verbesserungsvorschläge in Bezug auf gtößere Wirsensluren, nament⸗ lich solche, zu deren Ausführung Wiesenculsuthes setz vom 75 Oe⸗ tober 1830 Anwendung finden mu, 12 Man erwartet, daß die Wiesenvorsande. genau enehke,

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Betreffend: Die Aclswanderung über Havre und Eberbourg.

eledbb ig am 27. Schtenbü⸗ 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt ere an die Geaßh, Bürger meistereien. 1 8 ee

Belteffend: Die Aufnahme bes Ernbte⸗Ertags im Jihre 1873.

Nach einer Benachrichtigung der französischen Regierung hat dieselbe aus Anlaß des Ausbruchs der Cholera in werschirdenen 3 4 Deutschlands das Verbot der Beförderung von Auswanderern mittelst solcher Schiffe erlassen, welche von Hamburg kommend in Havre und Cherbourg anlegen. Da hiernach Auswanderer, welche ihren Weg durch Frankreich nehmen wollten, um sich in einem der genannten Hüfen eimzuschiffen, vaselbst zurückgewiesen werden würden, so hat die französische Regierung ihre Grenzbeamten angewiesen, Auswanderer, welche den genannten Weg allenfalls einschlagen, hierauf aufmerksam zu machen, zugleich aber auch sich mit dem Ersuchen an Großh. Ministerium des Innern gewandt, die fragliche Maßregel, welche ohne Zweifel wegfallen wird, sobald ihr Anlaß verschwunden ist, zur Kenntniß der Interessenten zu bringen

In Auftrag Großberzoglichen Ministerfums des Innern vom W. l. M. zu Nr. M. d. J. 9991 veröffentlichen wir dies und empfehlen Ihnen zugleich die 1 bei en der Vässe 10, noch speckell darauf aufmerksam zu machen, vorerst 3. ane** 1 zu nehmen.

Tor a p p,. 19 9 e

uta u i ton

i W Jeb. 00 am 26 Septenber 1873. Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. eee und den Gr. Polizei⸗Commissär in Wickstadt.

Unter Zusendung der erforderlichen Formulare unker Couvert mittelst

der Post, tragen wir Ihnen in Verfügung Großh. Ministeriums

des Innern vom 20. l. M. zu Nr. M. d. J. 9453 und 9712 auf, die Erndte⸗Ergebnisse des Jahres 1873, im verflossenen Jahre auf Grundlage det neuen Maße und Gewichte in diese Formulare einzutragen und dann bis zum 10. November d. J. an uns einzusenden. Da bei deren Anwendung in den Erndte⸗ Uebersichten vom verflossenen Jahre hie und-da gefehlt wurde, so empfehlen wir Ihnen die größte Sorgfalt auf die Ausstellung zu verwenden und zu. Ausstellnugen keine Vetanlassung zu geben.

Die Uebersicht hat gegen früher eine Erweiterung dadurch erfahren, daß unter 28 a. der Obstertrag eingefügt worden ist. Es sind des⸗ halb bei Ausstellung der Erndte⸗ Erträge in gleicher Weise auch die Er⸗ hebungen über den Ertrag der Obstnutzungen(und zwar nicht nach

Formulare durch Sie vorzunel men.

bedienen oder besonders geeignete Persönlichkeiten Obstzüchter gu⸗ ziehen, unter Umständen aber auch Umfrage bei den einzelnen Grund- besitzern, welche Obst bauen, halten. f

Die 8 Unterabtheilungen der Haupt- RubrikObst bedürsen wohl keiner näheren Erläuterung; die Columne A. der Gemeinden als solchen

hat den Obstertrag auf solchen Grundstücken zu begreifen, welche den

Gemeinden gehören und nicht verpachtet oder an die Bürger in Nieß⸗

brauch gegeben sind, vorausgesetzt, daß bei der Verpachtung der Obernutzen

von der Grmeinde sich nicht vorbehalten worden ist. Die durch unser Ausschreiben vom 8. September d. N., dobargesischer Anzeiger Ni. 106, gesorderte Vorlage kann hiernach unterbleiben. 1

Ter a pp.

Sie können sich, wenn nöthig, der Mitwirkung sachkundiger Organe wie landwirthschaftlicher Vereine

Maltern, sondern nach Centnern) nach Maßgabe des Vordruckes der

11. Armee Corps. 21. Division. Betreffend: Herbstübungen der 21. Diovlston. In den mir eingereichten Berichten über die in diesem Hehre abgehaltenen Herbstübungen ist übereinstimmend hervorgehr ben worden, daß die Truppentheile in den mit Einquartierung bel gten Orten durchweg eine freundliche Aufnahme und gute Verpflegung gefunden haben. Es gereicht mir zur besonderen Fteude, diese Thatsache der Großh. Provinzial⸗Direction auch in diesem Jahre mittheilen zu können mit der

itte, den Hagen der betreffenden Orkschaften in geeigneter 5 5 9 14 1 70 unterstellten Truppentheile meinen Dank aussprechen zu wollen. ez) v. Fabe General-Lieutenant und Divisions Commandeur,

Frankfurt a. M. den 19. Sm 14

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