Ausgabe 
29.7.1873
 
Einzelbild herunterladen

dlinspielet ilgelmj,

kde

wirkenden Herisau, Preis pet zuisse und beigefügt. ger selbst N. Lindt

fel. verkaufe

ach.

*

eines

Dienstag den 29. Juli.

M 87.

f 39 0

8190.

erhessischer Anzeiger.

Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

* T.

Betreffend: Die Errichtung eines Denkmals zur Erinnerung an die ruhmvolle Betheiligung ber Hess. Division bei

Amtlicher Theil.

dem jüngsten Kriege und an die in Erfüllung ihrer Pflicht gebliebenen Angehörigen derselben. Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

Unserer Verfügung vom 18. Juni und 8. Juli d. J. werden die Säumigen binnen 3 Tagen bei Meidung unangenehmer Verfügung ent⸗

sprechen.. 5

n Haas, Kreisassor.

Betreffend: Die Voranschläge der Gemeinden des Kreises Friedberg für 1874.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg

Unter Hinweisung auf die Instruktion für die Ausstellung und Revision der Voranschläge der Gemeinden vom 25. November beauftragen wir Sie mit der Aufstellung der Voranschläge für 1874 zu beginnen und solche bis zum 15. September d. J. an uns einzusenden.

Es sind hierbei die zu den Voranschlägen für 1873 erforderlich gewordenen Die Vertreter der Forensen sind stets zur Berathung der Voranschläge, falls die betr. Wahl keinen Erfolg hatte, ist der Höchstbesteuerte dazu einzuladen und dabei namentlich unser

Ausstellungen sorgfältig zu vermeiden.

Amtsblatt Nr. 3 vom 8. Mai d. J. zu beachten.

Der Ersatz des Holzmacherlohns Seitens Derjenigen, welche Be soldungsholz beziehen, ist nicht neben dem Tarispreise des Letzteren in Einnahme zu stellen, sondern der Betrag ist nur an dem Geldanschlog des Holzes unter Rubrik 102 in Abzug zu bringen. ist der Holzmacherlohn vom Loosholz zu behandeln und die Auflage auf

1872

nach dem Wegfalle der

gelten lassen.

In gleicher Weise

Friedberg am 28. Juli 1873.

Friedberg am 26. Juli 1873.

an die Großherzoglichen Bügermeistereien.

den Amendnutzen überhaupt, indem dieser durch den Abzug unter Ordnungs- Nummer 71 des Voranschlags in Einnahme gestellt wird.§. 54, 56 und 102 der Voranschlagsinstruktion. Klassenunterschiede eine wesentlich einfachere ge⸗ worden und in kürzerer Zeit geschehen kann als früher, so erwarten wir auf das Bestimmteste, daß der oben gesetzte Termin eingehalten wird, um so mehr, als Sie aus oben erwähnten Gründen der Hülfe eines Sach⸗ verständigen bei fragl. Arbeit wohl entbehren können. bei Verzögerungen die Entschuldigung, daß der etwa mit den Vorarbeiten beauftragte Rechnungsverständige mit denselben im Rückstand sei, nicht

Da die Aufstellung der Gemeindevoranschläge

Jedenfalls werden

ie eee Haas, Kreisassessor.

Deutsches Reich.

Darmstadt. Das Großherzogliche Regie⸗ rungsblatt Nr. 33 enthält:

1. Bekanntmachung, die von den stimmberechtigten adeligen Grundbesitzern vorzunehmende Wahl eines Mit⸗ gliedes der ersten Kammer der Slände betreffend.

II. Bekanntmachung Großherzoglicher Commission für Post⸗ Angelegenheiten, die Errichiung einer Kaiserlichen Post Agentur zu Nieder⸗Saulheim betreffend.

III. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Alsseld, die nachträgliche Erhebung einer Umlage zur Be⸗ streitung von Besdürfnissen der israelitischen Gemeinde Angentod für 1873 betreffend. 5

IV. Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung von Communalbedürfnissen in den Ge⸗ meinden des Kreises Lauterbach.

V. Bekanntmachung Großherzoglichen Kreisamts Erbach, die Erhebung der Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israeliuischen Religionsgemeinde zu Michelstadt für 1873 betreffend.

VI. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen jremden Ordens. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 5. Juni dem Ditector der Fuiale der Lebens⸗Versicherungs⸗Gesellschaft Tue Gresham, Ebuard Elkan in Brüssel, die Erlaubniß zul Annahme und zum Tragen des ihm von seiner Maj. dem König von Portugal verliehenen Ritter⸗Kreuzes des Christus⸗Ordens zu ertheilen. a 5

VII. Ertheilung eines Erfindungspatentes. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst ge⸗ ruht; am J. Juli dem Civil-Ingenieur Hugo Jüngling in Hannover auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent auf den durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterten Apparat zur Erzeugung von Leuchtgas unter dem aus⸗ drücklichen Vorbehalle jedoch, daß durch das verliehene Palent Niemand in der Anwendung bereits früher schon vekannt gewesener Theile der Erfindung gehindert werden soll, während der nächsten drei Jahre für den Umfang des Großherzogihums zu ertheilen. J

VIII. Dienstnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruht: am 24. Juni den außerorbentlichen Prosessor bei der philosophischen Facultät der Laades⸗Universilät, Bibtothekar Dr. Ludwig Noack, zum ersten Bibliothekar der Landes⸗Universität zu ernennen; am 26. Juni den Schulamtsaspiranten Adam Löffler aus Gberfladi, im Kreise Darmsiadt, die evang. Schulstelle zu Maschen, im Kr. Bensdeim, zu übernagen; den Schul⸗ amticaspiranten Friedrich Häusel aus Sandbach, Neustadt, unter Beiassung in der Kategorie der Velkeschul⸗ lehrer, zum Lehrer an der Realschule zu Alzey, den Kreis⸗

zum Vauauffeher, unter Verleihung des Characters a

Kreisbauaufseher zu ernennen, und die in Folge Ab⸗

im Kreis

lebens des Substituten des landständischen zweiten Mit⸗ gliedes der Direction der Staateschulden⸗Tilgungskasse, an dessen Stelle von der ersten Kammer der Stände vor⸗ genommene Wahl des Commerzienraths Julius Mönch zu Offenbach landesherrlich zu bestätigen; am 27. Juni dem Schullehrer an der evang. Schule zu Schwabsburg, im Kr. Oppenheim, Anton Dehn, die 1. evang. Schul⸗ stelle zu Mettenheim, im Kr. Worms, zu übertragen; am 28. Juni den Expeditor bei der Station Darmstadt der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn, Ludwig Reinhardt, zum Expeditor bei der Station Isenburg dieser Eisenbahn, den Tele⸗ graphisten bei der Main⸗Neckar⸗Eisendahn, Cyriacus Joseph Hayder, zum Expediter bei der Station Darmstad dieser Eisenbahn und den provisorischen Expeditionsgehülfen Hermann Korndörfer aus Bessungen zum Telegraphisten bei der Main⸗Neckar⸗Eisenbahn zu ernennen; am 30. Juni den von sämmilichen Riedesel Frhrn. zu Eisenbach auf die evang. Pfarrstelle zu Freiensteinau, im Dek. Lauterbach, präsentirten evang. Pfarrer zu Maar, im Kr. Lauterbach, Gustav Wolff, für diefe Stelle zu bestätigen; am 2. Juli den Oberrechnungsprobator 1 Classe bei der zweiten Ab⸗ theilung der Jusisficatur der Oberrechnungskammer, Fried⸗ rich Pfeiffer, zum Oberrechnungsrevisor, die Oberrechnungs⸗ probatoren 2. Classe bei der zweiten Abtheilung der Justi⸗ ficatur der Oberrechnungskammer, Georg Beckenhaub und Georg Betz, zu Oberrechnungsprobatoren 1. Classe bei dieser Behörde zu ernennen und dem Schulamtsaspiranten Johann Adam Volk aus Haingrund, im Kr. Neustadt, die 3. evang. Schulstelle zu Nieder- Florstadt, im Kreise Friedberg, zu übertragen. Am 13. Juni wurde dem Religionslehrer an der Realschule zu Mainz, Dr. Wilh. Geyer, die kath. Pfarrstelle zu Seligenstadt, im Dek. Seligenstadt, übertragen. Am 24. Juni wurde dem Pfarrverwalter Strauß zu Castel die kath. Pfarrstelle zu Lindenfels, im Dek. Heppenheim, übertragen. Am 25. Juni wurde dem Pfarrverwalter Conrad Belz in Lindenfels die kath. Pfarrstelle zu Gundheim, im Dek. Worms, übertragen.

Darmstadt. Am 17. l. M. wurden die Notare Gottlieb Barthel in Wöllstein, August Hugo Philipp Forch in Alzey, Heinrich Bayer⸗ thal in Sprendlingen und Conrad Schnell in Wallertheim, in vorstehender Reihenfolge nach Bingen, Wöllstein, Oppenheim bzw. Sprendlingen versetzt; sodann wurde der Friedensgerichtsaetuar Gustav Jost in Oppenheim zum Notar in Alzey und der Gerichtsaccessist und Ergänzungsrichter

Ferdinand Willenbücher in Oppenheim zum Notar in Wallertheim ernannt. Darmstadt. Seine Königliche Hoheit der

dauausseher-Aspiranten Heuurich Schin 0 Nochmals Großherzog haben allergnädigst gerubt, am 25.

Juli dem Kam merhern,

functionirenden Obersthofmarschall Freiherrn van der Capellen van Berkenwoude, Exc, die Er⸗ laubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Kaiser von Rußland verliehenenOrdens des weißen Adlers zu er⸗ theilen. 0

24. Juli. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde in der Berathung des Volksschulgesetzes fortgefahren. Art. 11,von den Schulgebäuden, wurde in der von der Regierung gebilligten Fassung des Ausschusses mit einem Zu⸗ satz des Abg. Metz, wonach in Orten unter 2000 Seelen den Lehrern Natural Wohnungen zu stellen sind und einem weiteren Zusatz des Abg. Heinzerling, wonach da, wo ein Schulgut vor-

handen, für die demselben entsprechenden Oekonomie⸗

Gebäude zu sorgen ist, angenommen. Bei dem Abschnitt von denLehrgegenständen und Lehr- mitteln, insbesondere Art. 12, wurde außer dem vom Ausschuß beantragten Zusatz, wonach der Unterricht durch Verwendung der Kinder zu kirch⸗ lichen Zwecken nicht unterbrochen werden darf, nach Anträgen des Abg. Heinzerling weiter ange⸗ nommen, daß gegen den Willen der Eltern oder Vormünder die Kinder nicht zur Begleitung von Leichen oder zum Kirchenbesuch vor der Schule angehalten werden dürfen. Art. 13 wurde, unter Verwerfung eines Antrags von Metz und Matty, angenommen, deßgleichen Art. 14 und 15. Zu Art. 16(Fortbildungs⸗Schule) beantragten mann und Heinzerling, den weniger bemittelten

Gemeinden die Errichtung einer gemeinschaftlichen

Fortbildungsschule mit einer Nachbargemeinde zu gestatten und die Fortbildungsschulen für Simultan⸗ Schulen zu erklären, bei denen es auf die Con- fession der Lehrer nicht ankomme, was angenommen wurde. Bei Art. 17 wurde ein Antrag des Abg. Landmann, wonach die in den Fortbildungsschulen zulässigen Disciplinarmittel und die Voraussetzung ihrer Anwendung vom Ministerium des Innern bestimmt werden sollen, angenemmen. Art. 18 über die erweiterte Volksschule wurde im Wesentlichen angenommen. Bei Art. 19 ent-

Ob ersistallmeister und spann fich eine längere Debatte, die damit schloß,

8

3

5

3