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der Staats- und Cameral-⸗Wissenschaften in der
belche das Edict vom 12. April 1820 über die
ker polptechnischen Schule zu Karlsruhe, Hofrath
Aebenamt oder eine Nebenbeschäftigung, mit welcher
1873.
139.
Donnerstag den 27. November.
essischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.
Kreisblatt für den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
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Für den Monat Dezember kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Verlags ⸗Expedition mit 10 kr., bei den Poststellen mit 16 kr. abonnitt werden.
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Betreffend: Die Reichstagswahlen.
Amtlicher Theil.
Friedberg am 24. November 1873.
i i Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Bönstadt, Dorheim, Ilbenstadt, Langen hain, Münster, Nieder-Weisel, Ockstadt, Ostheim, f Rödgen, Wisselsheim, Wohnbach und den Gr. Polizeicommissär zu Wickstadt.
Wenn nicht bis zum 27. d.
Expreß⸗Boten einlangt, gehen Wartboten an Sie ab.
Betreffend: Sie Reichstagswahlen; pier Ausstellung der Wählerlisten. . ö Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg
an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Butzbach, Dorheim, Fauerbach v. d. H., Friedberg, Hausen, Ilbenstadt, Langen⸗
hain, Maibach, Münzenberg, Nieder- Florstadt, Nieder-Mörlen, Nieder-Weisel, Ostheim, Rockenberg, Schwalheim, Södel, Steinfurth.
Wir sehen der sofortigen Anzeige, daß die Wählerlisten aufgestellt stad, entgegen, als wir sonst Wartboten zur Abholung senden müßten.
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M. Anzeige über Erledigung unserer Verfügung vom 11. d. M., Kreisblatt Nr. 133, nöthigenfalls durch
Tur a pp. Friedberg am 25. November 1873.
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Deutsches Reich.
Darmstadt. Am 22. November wird der Finanz- Ausschuß der zweiten Kammer wiederholt mit den Leitern der einzelnen Ministerien zusammen⸗ treten, um wenn möglich eine Verständigung über die Publikation des Finanz ⸗Gesetzes, welches be⸗ reits in gemeinschaftlicher Adresse von den Bureaux beider Kammern dem Großherzog überschickt, dessen sofortige Veröffentlichung im„Regierungs-Blatt“ aber von der Regierung beanstandet worden ist, herbeizuführen. Es dreht sich dabei um einzeine nur bedingungsweise bewilligte Posten, ferner um die Besoldungen gewisser Behörden, welche vorerst nur bis Ende dicses Jahres bewilligt sind, endlich um die neuen Beamten⸗Etats, deren völlige Durch- berathung in beiden Kammern für dieses Jahr kaum möglich sein wird. Es wäre in hohem Grade wünschenswerth, wenn hier ein Ausweg gefunden würde, da die Bevölkerung einer noch⸗ maligen Verlängerung des bisherigen Finanz- Gesetzes entschieden abhold ist.
— Wie vtrlautet, hat der Großherzog das Projekt des Theaterumbau's, für welches eine An⸗ forderung von 400,000 fl. beim Landtag in Aus- sicht stand, fallen lassen. t
— Am 3. October wurde der Professor an
Dr. Etienne Laspeyres, zum ordentlichen Professor
philosophischen Facultät der Landes ⸗Universttät mit Wirkung vom 15. März 1874 qn ernannt.
— Die Großherzogl. Ministerien des Groß herzoglichen Hauses und des Aeußern, des Innern, ter Justiz, sowie der Finanzen haben der 2. Kammer zer Stände im Auftrage Seiner Königlichen Hoheit zes Großherzogs einen Gesetz- Entwurf, die Er⸗ zänzung der Bestimmungen in Art. 7 und 15 des Edicts über die öffentlichen Dienstverhältnisse der Civilstaatsbeamten betreffend, überreicht, welchen pir hier wörtlich folgen lassen: Ludwig III. von Gottes Gnaden, Großherzog von Hessen und bei hein t. Zur Ergänzung der Bestimmungen,
öffentlichen Dienstverhältnisse der Civilstaatsbeamten n den Artikeln 7 und 15 enthält, haben Wir nit Zustimmung Unseter getreuen Stände ber— Monet und verordnen hiermit wie folgt: Artikel 1. dein wirklicher Staatebeamter darf fortan ein
eine fortlaufende Remuneration verbunden ist, über- nehmen, ohne hierzu die Genehmigung des ihm vorgesetzten Ministeriums erhalten zu haben. Die- selbe Genehmigung ist zu dem Eintritt eines activen Beamten in den Vorstand, Verwaltungs- oder Aufsichtsrath einer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft oder in ein zur Gründung einer solchen Gesellschaft gebildetes Comite erforderlich. Die Genehmigung darf nicht ertheilt werden, wenn die Betheiligung des betreffenden Beamten an dem Vorstande, Verwaltungs- oder Aussichtsrath einer Erwerbsgesellschaft oder an dem zur Gründung einer solchen Gesellschaft gebildeten Comite mittel- bar oder unmittelbar mit einem ständigen oder unständigen Bezug von Geld oder Geldeswerth verbunden ist. Die ertheilte Genehmigung ist jederzeit widerruflich.— Artikel 2. Beamte, welche in den Ruhestand versetzt sind, dürfen fich bei Vermeidung des Verlustes des Rubegehalts fortan nur mit Genehmigung des vorgesetzten Ministeriums an dem Vorstand, Verwaltungs- oder Aufsichtsrath einer auf Erwerb gerichteten Gesellschaft betheiligen, wenn diese ihre Betheilig— ung mittelbar oder unmittelbar mit einem ständigen oder unständigen Bezug von Geld oder Geldes- werth verbunden ist. Die einem Pensionär er— theilte Genehmigung ist unwiderruflich, so lange derselbe im Ruhestand verbleibt. Sie kann zurück— genommen werden, wenn derselbe nach Maßgabe des Artikels 15 des Ediets vom 12. April 1820 in den aetiven Dienst wieder eintritt.— Artikel 3. Das gegenwärtige Gesetz tritt sofort mit seiner Verkündigung durch das Regierungsblatt in Kraft. War ein Beamter bereits vor Erlaß des Gesetzes in den Vorstand, Verwaltungs- oder Aufsichtsrath einer Erwerbsgesellschaft oder in ein zur Gründung einer solchen Gesellschaft gebildetes Comite einge treten, so kann die Fortdauer dieses Verhältnisses untersagt werden, wenn die fernere Betheiligung des Beamten, nach Ansicht des vorgesetzten Mini- steriums, dem In'eresse des Dienstes zuwider ist. Urkundlich ic.
— Freudiges Aufsehen macht die eben bekannt gewordene Versetzung dee Pfarrers Seib in Groß— umstadt an die badische Grenze(Abtsteinach). Seib, eines der Häupter des reichsseindlichen Ultra- montanismus, hatte arge Zerwürfnisse in seinem
Orte hervorgerufen und namentlich den wackern
Gerichte einschreiten mußten, die zu Gunsten des Letzteren entschieden.
Büdingen. Am 22. Nov. Abends 8 Uhr ist die Prinzessin Adelheid zu Ysenburg⸗Büdingen, nach kurzem Krankenlager, an einer Lungenentzün⸗ dung sanft verschieden. Die Verewigte war am 11. März 1805 geboren.
Berlin, 24. November. Abgeordnetenhaus. In Beantwortung der Interpellation Duncker's, die freie Eisenbahnfahrt der Reichstags Abge⸗ ordneten und den Termin der Berufung des Reichs⸗ tages betreffend, erklärt der Vice⸗Ministerpräsident Camphausen: Die Auflösung und Wiederberufung des Reichstages sei eine Prärogative des Kaisers, der Bundesrath könne darüber nicht beschließen und das preußische Ministerium sei nicht in der Lage, darüber Auskunft zu geben. Ueber die freie Eisenbahnfahrt der Reichstags- Abgeordneten sei noch kein Beschluß gefaßt und die Verhandlungen darüber noch in der Schwebe; nähere Auskunft zu geben, müsse das Ministerinm ablehnen. So- dann erfolgte die erste Lesung des Budgets pro 1874. Gegenüber Richter und Miquel vertheidigt der Finanzminister den Etat, indem er auf die seit 1871 eingetretene höhere Dotirung der ge— sammten Ausgaben, namentlich die um's Doppelte erhöhte Dotirung des Cultusministeriums, hinweist und die gleichzeitige wesentliche Minderung der Steuerlast betont. Bezüglich der Aufhebung der Zeitungssteuer liege keine Angelegenheit finanzieller Natur vor, die Angelegenheit solle durch das Reichsgesetz Erledigung finden, welches jetzt mög⸗ lichst beschleunigt werde. Die Aufhebung der Lotterie sei unthunlich, so lange in den Nachbar- staaten Staatslotterien beständen. Ueber den jetzigen Ertrag der Classensteuer, darüber, ob er den Vor⸗ anschlag erreiche oder darüber hinausgehe, vermöge der Minister erst in der zweiten Hälfte des De⸗ cember zuverlässige Antwort zu geben. Die Frage ob nicht erhebliche Mehrbeträge für den Militär- Etat nothwendig seien, werde erwogen. Der Minister empfiehlt Annahme des Etats und thun⸗ lichste Abkürzung der Berathungen. Betreffs der vom Abgeordneten Freiherrn v. Schorlemer-Alst erwähnten Aufrechterhaltung des landwirthschaft⸗ lichen Ministeriums und besserer Dotirung des- selben weist der Finanzminister auf die Fürsorge hin, mit welcher die Dotirung für Chausseebauten
kathelischen Lehrer Orth drangsalirt, so daß die sum eine Million vermehrt worden sei, und fügt
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