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Der Unterricht wird ertheilt von den Herren: Dr. Häuser(seither Vorstand der Ackerbauschule zu Eppingen, Baden), Rückert, Landwirth⸗ schaftslehrer und Abtheilungsvorständen, Lehrer an der Musterschule Bitsch, Kreisveterinärarzt Dr. Born, Wiesenbaumeister Greb, Seminarlehrer

Dr. Heidt, Reallehrer Dr. Klein, Reallehrer Lang, Seminarlehrer Wahl, Lehrer an der Musterschue Wein el. g

Der Unterricht wird durch Excursionen, Demonstrationen und mehrere Sammlungen unterstützt. Jeden Abend finden von 7 9 Uhr Wieder- kolungs⸗Arbeitsstunden unter Aufsicht eines Lehrers statt. Aufnal mefähig sind junge Leute vom 14. Lebensjahre an, welche die in einer Volksschule erreichbaren Vorkenntnesse besitzen und mit den practischen Verrichtungen der Landwirthschaft nicht ganz unbekannt sind. Neueintretende werden in die untere Abtheilung aufgenommen. Die Schüler des Wintercursus 1872/3 rücken in die obere Abtheilung vor, ebenso diejenigen Neaein

hierzu befähigt erscheinen. Das Verhalten der Schüler in und außer der Schule wird streng überwacht.

Das Schulgeld beträgt im oberen Cursus 20 fl., im unteren 25 fl.

Anmeldungen können bei dem unterzeichneten Curatorium erfolgen und. chen Einrichtungen möglichst frühzeitig erbeten. enthaltende, Prospecte, sind von den Herren

werden wegen der räu Aueführliche, den Lehrpl Directoren der landw. Bezirktsvereine, sowie von uns erhältlich und sind wer zu jeder weiteren Auskunft, gleichwie zur Vermittelung von Wohn⸗ ungen gerne erbötig. Friedberg im September 1873. 1 Das Curatorium der Ackerbauschule zu Friedberg. Tra pp, Lindeck, Haas,

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Regierungsrath. Rentamtmann. Kreisassessor.

Deutsches Reich. Darmfadt. Am 15. l. Mts. wurde der Polizeicommissariats⸗Aspirant Robert Moderlagg aus Kastel zum Polizeicommissär 3. Klasse bei der Polizeiverwaltung der Stadt Kastel, im Kreise Mainz, ernannt..

23. Sept. Die außerordentliche Landes Synode erledigte gestern bei fortgesetzter Berathung des Verfassungs⸗Entwurfs die§§. 32 bis 55 des Entwurfs; der Berathung wurde auch dieses Mal unter Zustimmung der Vertreter des Kirchenregi⸗ ments der Ausschuß⸗Entwurf zu Grunde gelegt. Die Paragraphen 32(Zusammensetzung des Kirchen · vorstandes aus Geistlichen und Kirchenvorstehern), 33(Vorsitz in dem Kirchenvorstande), 34(Zahl der Kirchenvorsteher zwischen 4 und 12 nach Bestimmung des Decanats⸗Ausschusses), 35(Wahl der Kirchen⸗ vorsteher in Kirchengemeinden, die aus mehreren Orten bestehen), 36(Kirchen vorstände für einzelne solcher mehreren Orte, die eigenes Vermögen be sitzen) und 37(Wahl der Kirchenvorsteher durch die Gemeindeverkretung auf 6 Jahre, Ausscheiden der Hälfte derselben nach je 3 Jahren) wurde theils unverändert theils mit geringen Modifi⸗ cationen angenommen; ein Amendement Wiener zu§. 34; Die Zahl der Kirchenvorsteher in den einzelnen Orten nach der Seelenzahl analog wie bei den Gemeindevertretern gesetzlich zu fixiren, fiel.§. 38 handelt von der Wählbarkeit in den Kirchen vorstand. Die§§. 39(Wahlordnung), 40(Ausscheidung und Entlassung der Kirchenvor⸗ steher), 41(Recht der Ablehnung der Wabl zum Kirchenvorstand), 42(Neuwahlen), 43(BVerlust des Stimme echts auf 3 Jahre bei unbegründeter Amtsniederlegung oder Herbeiführung der Ent⸗ lassung durch einen Kirchenvorsteher), 44(Verkün⸗ digung und Verpflichtung der Kirchenvorsteher), 45 (Reclamationen gegen die Wahl) und 46(allge- meine Obliegenheiten des Kirchenvorstandes) wurden theils unverändert, theils mit geringen Modifi⸗ cationen angenommen. F. 47(über die Competenz des Kirchenvorstandes) wurde mit Anträgen der Abg. Küchler und Anderer von der heutigen Tagesordnung gesetzt; dasselbe gilt von dem§. 53. Die§8. 48 Ehrenamt der Kirchenvorsteher und Diaconen), 9(Zusammentritt des Kirchenvorslandes), 50 und 51(Art der Berathung und Beschlußfassung des Kirchenvorstandes), 52(Stellvertreter des Vorsitzenden), und 54(Auflösung) wurden meistens unverändert angenommen. Ein Antrag des Abg. Weber zu§. 49, wonach die Berufung des Kirchenvorstandes erfolgen muß, wenn es ein Driitel und nicht erst, wenn es die Mehrheit der Mitglieder verlangt, wurde ebenso wie ein Antrag

chröder⸗Ohly zu§. 34, wonach die Auflösung eines Kirchenvorstandes nicht einfach ducch den Oberkirchenrath, sondern nur durch den erweiterten Oberkirchenrat stattsinden kann, angenommen. Schließlich fand noch§. 55(Versammlung der ganzen Kirchengemeinde zur Meinungsäußerung auf Anordnung des Oberkirchenraths) zustimmen⸗ de Erledigung.

24. Sept. Die außerordentliche Landes⸗ Synode wiederholte in ihrer gestrigen neunten Sitzung zunächst die Abstimmung über den Minori⸗ täts Antrag zu dem§. 38. Dieser Minoritäts Antrag wurde heute in namentlicher Abstimmung mit 28 gegen 22 Stimmen angenommen; dagegen wurde die Forderung der Minorität des Aus⸗ schusses auf Zurücklegung des vicrzigsten Lebens⸗ jahres für einen Kirchenvorsteher abgelehnt. Hierauf

sollte, noch eine Nachforverung für das Mobiliar

wurde nach Annahme der beiden letzten Alinea des§. 38 zur Berathung des F. 47 übergegangen. Die Abgg. Küchler und Schröder hatten eine voll⸗ ständige neue Formulirung dieses Paragraphen be⸗ antragt, wonach zuerst die Competenzen des Kirchen⸗ vorstandes festgesetzt, alsdann die Bestimmungen über den Recurs eingefügt und schließlich eine Reihe Gegenstände, bei denen eine Genehmigung des Oberkirchenraths erforderlich sein sollte, be nannt wurden. Diese neue Formulirung wurde der heutigen Berathung zu Grunde gelegt und auch bei der Abstimmung angenommen, nebst zwei Zusatzanträgen der Abgg. Köhler und resp. Buchner, von denen der eine die Kirchenzucht, der andere die kirchliche Armenpflege betraf. Schließlich ge⸗ langte noch F. 53 zur Annahme; derselbe handelt von der Suspension von Beschlüssen des Kirchen; vorstandes. Die Berathung und Beschlußfassung über die vorstehend erwähnten Paragraphen, die in der achten Sitzung ausgesetzt worden waren, nahm die ganze gestrige Sitzung in Anspruch. Der hiesige Justizpalast, für welchen der neunzehnte Landtag bekanntlich 210,000 fl. ver⸗ willigt hatte, ist jetzt soweit vorgeschritten, daß für die innere Ausstattung desselben durch Anschaffung des erforderlichen Mobiliars Vorsorge getroffen werden muß. In dem den Ständen seiner Zeit vorgelegten Voranschlag war zur Anscheffung der erforderlichen Mobiliar-Ausstaftung nichts vorge⸗ sehen. Wie wir aus einer jetzt an die Stände gelangten Vorlage des Justiz⸗Ministeriums ersehen, hofft man aus der obigen zur Ausführung des Bauwerks verwilligten Summe von 210,000 fl. auch die Anschaffung des Mobiliars bestreiten zu können, und beantragt das Justizministerium nur aus formellen Gründen die Genehmigung der Stände zu dieser Modifikation der Verwendung, mit dem Vorbehalt jedoch, daß, wenn gegen Er- warten die zur Ausführung des Neubaues ver- willigte Summe allein für den Bau aufgehen

erfolgen müsse. In der Vorlage werden die Kosten der Mobiliar Anschaffung, vorbehaltlich der Ver⸗ wendung des bereits vorhandenen Mobiliars des Hofgerichis, des Bezirks⸗Strafgerichts und der, Staatsanwaltschaften, auf 89000 fl. veranschlagt.

Berlin. Bei der Gala Vorstellung im Opernhause am 23. Sept. wurde der König von Italien und der Kaiser von den Zuschauern, welche sich bei dem Eintritt erhoben, lebhaft be⸗ grüßt. Der König saß in der königlichen Loge rechts vom Kaiser, links von der Kronprinzessin, später in der Prosceniumsloge rechts von der Kronprinzessin, hinter ihnen der Kaiser. Der König und der Kaiser unterhielten sich lebhaft während der Vorstellung, welcher sie bis zu Ende beiwohnten. Fürst Bismarck ist hier noch nicht eingetroffen, doch wird seine Ankunft noch während der Anwesenheit des Königs von Italien erwartet.

Der König von Italien besuchte am 24. Sept. das Aqua rium, traf dort mit dem Kronprinzen zusammen und verweilte eine Stunde. Der König und der Kronprinz fuhren darauf nach dem Rathhause, das genau besichtigt wurde. Um 10½ Uhr erfolgte die Abfahrt nach Pots dam. Dem Könige ist ein Cavalerie-Regiment verliehen worden. Fürst Bismarck traf Abends 6 Uhr hier ein und nimmt am Freitag an dem Diner bei dem italienischen Gesandten Theil.

Die zu den Truppenmanövern hierher

Erlaubniß des Kriegsministers, um welche sie nach⸗ gesucht haben, auch die königlichen Gestüte in Ostpreußen, insbesondere dasjenige in Trakehnen in Augenschein nehmen.

Der König von Italien, der Kaiser und die Prinzen des königlichen Hauses begaben sich

Theil. Derselbe empsing Mittags den italienischen Ministerpräsidenten Minghetti zu längerem Besuche.

Cassel. DerKarlsr. Zig. schreibt man: Nicht mit denkurhessischen Agnaten hat die Krone Preußen ein Abkommen getroffen, sondern lediglich mit einem derselben, dem in Rumpenheim wohnenden Landgrafen Friedrich, der mit einer Tochter des Prinzen Karl von Preußen, der Prinzessin Anna, vermählt und preußischer Gene ral-Lieutenant ist. Die beiden andern Linien, Hessen⸗Philippsthal und Hessen⸗Philippsthal⸗Barch⸗ feld nebst deren Söhnen, wollen von einem Ab- finden oder Anerkennen der Annexion nichts wissen. Namentlich ist der Landgraf von Philippethal,

dings zum Abschluß eines das kurfürstliche Fidei⸗ commiß Vermögen regelnden Arrangements nicht geneigt und wird wohl bald eine äbnliche Kund⸗ gebung veröffentlichen, wie es eben sein Großohm von Horsowitz aus gethan hat.

Hildesheim. Auch unser Bischof achtet

nicht die Kirchengesetze, alle früheren gegentheiligen

Nachrichten von einer versöhnlichen Stimmung

herige Anzeige beim Ober ⸗Präsidenten, dem Seminar⸗Priester Sivers die Administration der Pfarre Seulingen übertragen.

Harburg. Am 19. Sept. zog der deutsche Kaiser zum ersten Mal durch unsere Stadt,. Vereine und Schulen hatten sich in den Straßen aufgestellt, um Hurrah zu rufen. Schulkindern hatten Arbeiter Aufstellung genom⸗ men, die plötzlich anbuben, die Marseillaise zu singen. Auf Veranlassung des Rectors Hansen wurden die Sänger vom Militär in Haft genommen.

Dresden. DasDresdener Journal mel⸗ det, daß der König die Regierungsgeschäfte wieder selbst besorgt. Der Kronprinz ist auf die Ein⸗ ladung des Kaisers von Oesterreich zu den Jagden nach Steiermark abgereist.

Kaiserslautern. Am 24. Sept. hat die Gemeinde⸗Versammlung trotz der persönlichen An⸗ wesenheit des katholischen Pfarrers, welcher gegen

gemischter Schulen mit 1200 gegen 60 Stimmen beschlossen.

Straßburg. DemIndustriel alsacien

zufolge haben sämmtliche Lehrer und Lehrerinnen

des Unter- Elsasses voin Bezirks- Präsidenten dit Weisung erhalten, vom künftigen 1. October an den Unterricht in französischer Sprache sowohl in den öffentlichen als in den freien Schulen ein zustellen. Ausland. Schweiz Bern. Der Nationalrath hat den Staatsvertrag mit Deutschland über Errich⸗ tung einer deutschen Zollstation auf dem Central- bahnhofe in Basel ratificirt. f Am 25, d. ist die Bundes versammlung geschlossen worden. Der Präsident des National- raths, Ziegler, wivmete dem verstorbenen Altbundes⸗

commandirten französischen Ossiziere werden mit

rath Frey⸗Herosé einen ehrenden Nachruf.

wie wir von betheiligter Seite hören, schlechter⸗

sind unbegründet. So hat der Bischof, ohne vor⸗

am 25. Sept. mit einem kleineren Gefolge nach Hubertus stock. Fürst Bismark, welcher von Varzin bier eingetroffen ist, nimmt nicht an der Hofjagd

tretenden, welche durch ein Zeugniß oder eine abzulegende Prüfung als 1

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die Vorlage sprach, die Einführung confessionell⸗

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