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1873.
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Vonnerstag den
27. Februar. N24.
Ordnung er Feldschützen und Wiesenwärter vorzunehmen.
doch zu eröffnen ist, hauptsächlich folgende Punkte aufzunehmen:
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berg 1. Compagnie
Oberhessischer
Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.
Kreisblatt für den
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Kreis Friedberg.
Verlags-Expedition mit 10 kr., bei den
Für den Monat März kann auf den„Oberhessischen Anzeiger“ bei der Poststellen mit 16 kr. abonnirt werden.
—
etreffend: Den im Monat März l. J. vorzunehmenden Wiesengang.
Im Monat März ist nach der Bestimmung der Wiesen-⸗Polizei⸗ ein Wiesengang von den Wiesenvorständen unter Zuziehung b Wir beauftragen ie daher, dieselben hierzu aufzufordern und uns die über den iesengang aufzunehmenden Protokolle bis zum 10. April l. J. angstens vorzulegen: In diese Protokolle haben die Wiesenvorstände, was denselben 1) Ob die Anordnungen, welche sie bei dem im Monat Oktober v. J. vorgenommenen Wiesengang getroffen baben, befolgt worden sind und welche nicht, 2) welche Anordnungen von den Wiesenvorständen zur Beseitigung der bei dem diesmaligen Wiesengang vorgefundenen Mängel von Ihnen getroffen worden sind, oder vorgeschlagen werden. Wir empfehlen den Wiesenvorständen hierbei besonders ihr Augen⸗ merk auf die Reinigung der Wiesen von Gestrüpp, Gesträuch,
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Moos, die Entfernung der Herbstzeitlosen, des Erdauswurfs
Friedberg am 25. Februar 1873.
Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.
aus den Be- und Entwässerungsgräben, die Verebnung der Maulwurfshügel und dergleichen(Art. 24 der Wiesen⸗Polizei⸗ Ordnung) und auf die Unterhaltung der Ent⸗ und Bewässerungs⸗ Gräben(Art. 28 und 29 der Wiesen⸗Polizei⸗Ordnung) zu richten und hierbei nach den bestehenden Bestimmungen zu verfahren.
3) Verbesserungsvorschläage in Bezug auf größere Wiesenfluren, namentlich solche, zu deren Ausführung das Wiesenculturgesetz vom 7. October 1830 Anwendung finden muß.
Man erwartet, daß die Wiesenvorstände hiernach genau ver⸗ fahren und wird noch bemerkt, daß alle Wiesengangsprotokolle, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht ganz genau entsprechen, zurück⸗ gegeben werden müssen. Diejenigen, welche ihre Wiesen nicht gründ⸗ lich reinigen, wozu auch das Verebnen des Auswurfs der Maul- würfe gehört, sind in ein besonderes Verzeichniß zu bringen und es ist dieses dem Wiesengangs⸗ Protokoll beizulegen; haben die Wiesen⸗ besitzer aber in diesem Punkte ihre Schuldigkeit gethan, dann hat der
Wiesenvorstand dies in dem Protokolle kurz vorzumerken. Trapp.
Friedberg den 5. Februar 1873.
Zetreffend: Die Frühjahrscontrolversammlung. 0
Das Gr. Kreisamt Friedberg an die Gr. Bürgermeistereien und den Gr. Polizei⸗Commissär zu Wickstadt. Die nachstehend abgedruckte Bekanntmachung wollen Sie alsbald in ortsüblicher Weise zur öffentlichen Kenntniß bringen. Außerdem ind die zum Erscheinen in den bestimmten Terminen verpflichteten Personen thunlichst speciell dazu aufzufordern. Ter a p p.
Bekanntmachun des Großherzoglichen Bezirks-Commandos Friedberg, betreffend Frühjahrscontrolversammlung pro 1873.
Die Frühjahrscontrolversammlungen pro 1873 im Kreise Fried⸗ des 2. Bataillons 1. Großherzoglich Hessischen
Landwebr⸗Regiments Nr. 115 werden in nachstehender Weise abgehalten:
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A. Auf dem Exereierplatz zu Friedberg. N Am 3. März Vormittags 8 Uhr. dierbei haben zu erscheinen: Sämmtliche Reservisten, sowie die zur Disposition der Truppen⸗ theile und die zur Dispositon der Ersatzbehörden beurlaubten Mannschaften aller Waffen des deutschen Reiches, welche in gachstehenden Bürgermeistereien domiciliren: Bauernheim, Beienheim, Bruchenbrücken, Dorhe im, Fauerbach b. Fr., Friedberg, Bad-Nauheim, Wisselsheim.
Am 3. März Vormittags 9 Uhr.
14 Hierbei haben zu erscheinen:
Die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Bürger⸗
meistereien: ö ö 5 2 Assenheim, Bönstadt, Dorn⸗Assenheim, Nieder- Mörlen, Nieder⸗
Rosbach, Ober⸗Mörlen, Ober⸗Rosbach, Ober⸗Wöllstadt, Ockstadt, Ossenheim, Rödgen, Schwalheim, Wickstadt.
Am 3. März Vormittags 10 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen: Die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den Bürger⸗
meistereien: Ilbenstadt, Langenhain mit Ziegenberg, Melbach, Nieder ⸗Flor⸗ Staden,
stadt, Nieder⸗Wöllstadt, Ober⸗Florstadt, Reichelsheim, Steinfurth, Södel, Weckes heim, Wölfersheim, Wohnbach.
I. Auf dem kleinen Exereierplatz bei Butzbach. Am 4. März Vormittags 8 Uhr.
Hierbei haben zu erscheinen: f Die Mannschaften vorgenannter Kategorien aus den
meistereien:
Bodenrod, Butzbach, Fauerbach v. d. H., Gambach, Griedel, Hausen mit Oes, Hoch⸗Weisel, Kirch⸗Göns, Maibach, Münster, Münzenberg, Nieder⸗Weisel, Ostheim, Oppershofen, Pohl⸗Göns, Rockenberg, Trais⸗ Münzenberg. Friedberg den 1. Februar 1873.
Jaeger,
Major und Bezirks⸗Commandeur.
Bürger⸗
Zu der auf Samstag den 1. März l. J., Nachmittags 2 Uhr, auf das Rathhaus zu Friedberg anberaumten Besprechung werden die Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins, Section Fried⸗ berg, wie alle sonstigen Freunde der Landwirthschaft höflichst eingeladen.
Zur Verhandlung kommen folgende Fragen resp. Gegenstände: 1) Welches Verfahren empfiehlt sich bei der Aufzucht der Kälber, 9 das Tränken aus dem Kübel oder das Säugenlassen an dem Mutterthier? ö 2) Warum wird die Luzerne in hiesiger Gegend immer noch nicht
so häufig angebaut, wie sie es in Anbetracht ihres Gedeihens
und ihres hohen Futterwerthes verdient?
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Die erste Frage wird von dem Ackerbauschüler Bender, die zweite von dem Ackerbauschüler Reimer eingeleitet werden. 3) Der Lehrer an der hiesigen Ackerbauschule, Herr Rückert,
wird einen Vortrag über„Fruchtfolge“ halten.
4) Sodann wird noch die Ergänzungswahl der Commission zur Besichtigung des Faselviehes in der Section Friedberg, welche bei der letzten Versammlung wegen vorgerückter Tageszeit aus⸗ gesetzt werden mußte, stattfinden.
Friedberg den 24. Februar 1873. In Verhinderung des Vorsitzenden des Sections-Ausschusses Friedberg.
Ter a p p.
In der auf Samstag den 1. März l. J. anberaumten nach vor der Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirksvereins, Section Friedberg,
stehender Bekanntmachung in Friedberg stattfindenden Zusammenkunft wird außer den darin bezeichneten Gegenständen auch noch ein
nzeiger.
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