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Samstag den 22. Februar.
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(landgericht Darmstadt.
Oberhessischer Anzeiger.
Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.
Kreisblatt sür den Kreis Friedberg.
Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Deutsches Reich.
Darmstadt, 19. Febr. II. Kammer. Bei eginn der Sitzung verlas der Präsident ein chreiben des Ministeriums als Beantwortung ir Interpellation des Abgeordneten v. Rabenau züglich der Umgehung Gießens durch die directe jahn Eydkuhnen⸗ Metz, worin mitgetheilt wird, aß alle von der Regierung geschehenen Schritte i der preußischen erfolglos geblieben seien. Der räsident des Finanzausschusses verlas hierauf ne Mittheilung der Ministerien, wonach die von ir Regierung angekündigten Nachforderungen in folgendem bestehen: Erhöhung der Dotation der gofbibliothek 4000 fl., für Einrichtung der Ent; Undungsanstalt in Gießen 2500 fl., für Erhöhung virschiedener Professorengehalte an der Landesuni⸗ vrsität 4000 fl., für Erbauung eines Seitenbaues im Gymnasium in Gießen 52,000 fl., für Er⸗ treuung einer Turnhalle für das Darmstädter ymnasium 8000 fl., für einen Turnlehrer da⸗ sübst 1600 fl.— Für folgende Gegenstände sind de erforderlichen Summen noch nicht bestimmt: er Errichtung eines weiteren Schullehrerseminars, tir Errichtung von Gebäuden für die hiesigen zunstsammlungen, das Polßtztechnikum, Zellenge⸗ singniß, eines Gerichtsgebäudes zu Gießen, das Für weitere Einrichtung s Justizgebäudes zu Mainz werden 24,000 fl., us hiesigen Justizpalastes 24,000 fl. gefordert. für Erhöhung der Wittwengehalte verlangt die Legierung 25,000 fl., für die der Actuariats- gehülfen 20,000 fl. und für die Erbauung eines uuen Theaters 450,000 fl.— Die Wahl des Abg. Schaub wurde für gültig erklärt und be ⸗ glich der verhandelten Gegenstände:„Antrag ir Abgg. Ellenberger und Wadsack, die Errich— ung einer Landes⸗Creditanstalt“ und„Antrag des Abg. Welcker die Collateralsteuer betreffend“, die
1 Lusschußanträge:„Gr. Regierung zu ersuchen,
auf Errichtung einer Landes⸗Creditanstalt Bedacht 5 nehmen“ und bezüglich der Collaterolsteuer eine hevision der bezüglichen Gesetzgebung vorzunehmen, augenommen. Gießen. Man gibt hier die Hoffnung noch nicht auf, daß der Plan, die Bahn Berlin⸗Wetzlar zu Gießen vorüber zu führen, noch zu Gunsten Cießens abgeändert werde, und es ist deßhalb eme Deputation des hiesigen Magistrats nach Berlin abgegangen. Nach dem Urtheile Sachver- sündiger ist die Richtung über Gießen, man möge un die Bahn von Kirchhain direct auf Gießen ihren oder von Eschwege über Bebra Hersfeld lüsfeld, immer die von der Natur vorgezeichnete, und man sieht sich vergebens nach Gründen um, narum trotz der Gemeinsamkeit der Reichsinteressen dese Bahn„nur auf preußischem Gebiete“ so dicht neben Gießen vorüber geführt werden soll, noch dazu um den Preis ganz enormer Mehrkosten. Berlin. Folgende Adresse des preußtschen (piskopats an den deutschen Kaiser wird ver- bssentlicht:„Euerer kaiserlichen und königlichen Najestät Staatsregierung hat in diesen Tagen dim Hause der Abgeordneten zwei Gesetzentwürfe
% iter die Vorbildung und Anstellung der Geist⸗
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„„Antwürsen mit dem tlefsten Schmerze Kenntniß nommen, da dieselben im Falle ihrer Anuahme f 14 Acht nur die Freiheit der katholischen Kirche im 10 lchsten Grade beeinträchtigen, welche ihr gött⸗
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g n Berathung und Annahme vorgelegt. ein
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lichen, wie auch über kirchliche eee ie 1 terzeichneten Bischöse Preußens haben von diesen
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licher Stifter in Sachen des Glaubens, des Ge— wissens und der Zucht von jeglicher weltlichen Obrigkeit unabhängig Jingestellt hat, sondern auch, weil dieselben Satzungen, welche zum eigentlichen Wesen der katholischen Kirche selbst gehören, schwer verletzen und darum einem Versuche zur Ver- nichtung dieser Kirche in Preußen gleichgeachtet werden müßten. Da die Grundsätze unseres h. Glaubens uns katholischen Bischöfen, sowie den Priestern und den Gläubigen, je nachdem die⸗ selben hiervon betroffen werden, nicht gestatten würden, aus freien Stücken derartigen Gesetzen sich zu unterwerfen, dieselben anzuerkennen und zu befolgen, so bitten Euere Kaiserliche und König- liche Majestät wir Unterzeichneten ehrfurchtsvoll und unterthänigst, Allerhöchstdieselben wollen aller ⸗ gnädigst geruhen, die Zurückziehung dieser Gesetz⸗ entwürfe zu befehlen, oder, falls dies nicht angänglich sein sollte, den von beiden Häusern angenommenen Vorlagen die allerhöchste Sanction zu verweigern.
— 19. Febr. Herrenhaussitzung. Die kirchen⸗ rechtlichen Vorlagen wurden einer Commission von 20 Mitgliedern überwiesen. Betreffs des Gesetzes über die Abänderung der Verfassung beantragte v. Patow die Erledigung durch Vorberathung im Plenum. Dagegen waren Kleist⸗Retzow und Senfft Pilsach, welcher meinte, die Regierung greife mit dem Kirchenrechtsgesetze in die Lehre der Kirche von der Verwaltung der Sacramente ein. Nachdem der Cultusminister dagegen, als eine unwahre Behauptung, protestirt hatte, wurde v. Patow's Antrag angenommen.
— 20. Febr. Abgeordnetenhaus. Zu Be⸗ ginn der Sitzung, ehe das Haus in die Tages- ordnung eintrat, ergriff der Finanzminister das Wort zu folgender Erklärung: Die Ueberschüsse des Vorjahres betragen 20 Millionen. Sämmt⸗ liche Verwaltungszweige weisen Ueberschüsse auf, darunter ergab die Stempelsteuer statt der veran⸗ schlagten 7 Millionen über 13 Millionen. Für 1873 veranschlagt die Regierung 10 Millionen Stempel⸗ steuer. Die Bergwerks- Verwaltung ergab ein Mehr von 6, die directen Steuern von 1½, die Einkommensteuer von 6 Millionen. Für 1873 schlägt die Regierung vor, die Einkommensteuer auf 7 Millionen zu normiren, welche Schätzung auf einer völlig soliden Grundlage beruht. Die Regierung wünscht dringend, daß die Ueberschüsse möglichst schnell dem Lande Nutzen bringen und schlägt deßhalb vor, 12 Millionen zu einer außer- ordentlichen Schulden Tilgung zu verwenden; dann könnte vom Jahre 1874 ab eine Million vom Budget abgesetzt werden. Die Regierung beab— sichtige, die Anleihe vom Jahre 1868 zu tilgen, wodurch jährlich eine halbe Million erspart würde; ferner sollen die Restbeträge der nicht consolidirten Anleihe der Jahre 1848, 1857 und 1859 ge- tilgt werden. Die Regierung wünscht die schleunigste Berathung dieser Vorlagen und des Etats. Ueber die seit Schluß des Reichstags eingegangene Kriegs- contribution sei noch nicht disponirt; es sei hier- über die Verständigung des Bundesraths mit den Bundesregierungen abzuwarten.
— Der Kaiser hat den Präsidenten der See⸗ handlung, Günther, zum Vorsitzenden der Unter- suchungs⸗ Commission bestimmt.
— Auf die schriftliche Anfrage, welche der Abg. v. Bennigsen als Vorsitzender der Budget- Commission an den Ministerpräsidenten in der Diätenfrage gerichtet hatte, hat der Letztere in
einem Schreiben erwidert, daß goch in dieser
Session eine Gesetzesvorlage wegen Regelung der Diäten und Reisekosten der Abgeordneten einge⸗ bracht werden würde.
— die Conmmission, welche die Aufgabe hat, den ersten Entwurf zu dem Militärstrafprozeß auf⸗ zustellen, ist jetzt zusammengetreten. Sie besteht aus drei preußischen und einem bayerischen Mit⸗ glied. Der aufzustellende Entwurf soll als Grund⸗ lage für die künftige Reichscommission dienen.
— Die„Provinzial⸗Correspondenz“ constatirt in einem Artikel über die Untersuchungs⸗Commission, daß betreffs der unabweisbaren Pflicht energischen Vorgehens gemeinsam mit der Landesvertretung Graf Roon und Fürst Bismarck völlig überein⸗ stimmten. Das große Vertrauen, welches Letzterer auf Grund langjähriger persönlicher und amtlicher
Kenntniß dem zunächst betroffenen Beamten wid⸗
met, war ihm ein noch dringenderer Anlaß, um sowohl der Person als des Staatsinteresses willen die gründlichste und eingehendste Untersuchung zu wünschen. Auch der Handelsminister hält es für eine unbedingte Ehrensache, sich und seine Amts⸗ führung vor jedem sittlichen Vorwurf gerechtfertigt zu sehen. In vollster Einmüthigkeit wurden die Beschlüsse der Regierung gefaßt und im Abge⸗ ordnetenhause angenommen. Die peinliche und widerwärtige Angelegenheit ist daher ein neuer Beweis für das übereinstimmende Streben und Vertrauen zwischen Regierung und Landesvertre⸗ tung. Darauf und auf den allseitigen Kund⸗ gebungen des neue belebten sittlichen Geistes beruht die Zuversicht, daß die durch Lasker's Enthül⸗ lungen hervorgerufenen ernsten Erwägungen von nachhaltiger, segensreicher Wirkung für das Vater⸗ land sein werden. Die Vorschläge des Staats- ministeriums bezüglich der Ernennungen für die Untersuchungscommission sind bereits dem Könige unterbreitet, die Berufungen erfolgen unverweilt, so daß die Commission demnach möglicher Weise noch diese Woche zusammentreten kann.
Wiesbaden. Wie dem„Schw. M.“ mit⸗ getheilt wird, wird der Kronprinz noch bis über die Mitte nächsten Monats hier verweilen, da seine Gesundheit immer noch der Schonung be— darf, und erst zur Geburtstagsfeier des Kaisers nach Berlin zurückkehren.
München. In hiesigen Kreisen wird ange⸗ deutet, daß die Uniformirungs⸗Frage den Anlaß zu der königlichen Ungnade gegen den Flügel- Adjutanten v. Sauer gegeben. Man sagt sogar, der König habe beabsichtigt, alle Offiziere, welche in der Bekleidungs⸗Commission für gleiche Unifor⸗ mirung der bayerischen Truppen mit der übrigen deutschen Armee gesprochen, zu entlassen, aber Frhr. v. Pranckh habe ein besänftigendes Wort zur rechten Zeit gesprochen.
Hagenau. Folgende Vergütungen für bei Gelegenheit der Schlacht von Wörth erlittene Beschießungs⸗, Plünderungs⸗ und Feld⸗Schäden sind neuerdings zur Auszahlung gelangt: Ge⸗ meinde Gundershoffen 83,393 Fr., Reichshoffen 151,783 Fr., Niederbronn 50,262 Fr.
Aus Deutsch⸗Lothringen. Die mit mancher peinlichen und schmerzlichen Einzelheit ver⸗ bundene Desinfection der Schlachtfelder und Her⸗ stellung der Kriegergräber ist in der Umgegend von Metz überall zu Ende geführt. Die Massen⸗ gräber wurden zum großen Theile mit aufge- schüttetem Erdreich erhöht und gegen das umliegende Terrain scharf und bestimmt abgegrenzt. Die außerhalb der Friedhöfe befindlichen, 20 Quadrat⸗


