Dienstag den 18. März.
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hessischer Anzeiger
71 Die Petitzeile; 4; f g Erscheint jeden auch ul wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet. Kreisblalt für den Kreis Hiedberg. Dienstag, Donnerstag und Samstag. — beginnt ein neues Abonnement auf den„Oberhessischen Anzeiger“; sulß ihn Am derselbe wird auch ferner wöchentlich dreimal erscheinen. Das Abon⸗ nur 0 8 nement beträgt bei den Kais. Reichs⸗Poststellen vierteljährlich 1. April 38 kr., mit Bestellgeld 47 kr. 3 0 FE 3 Vettin Bei der Verlagsexpedition kostet der„Anzeiger“ pro 2. Quartal Abonnements⸗ Anmeldungen bitten wir baldigst zu machen, damit vollständige Exemplare geliefert werden können. sot. ö 2 27 7 2 15== ren Aus dem Großherzoglichen Regierungsblatte ist zu publieiren: Nr. 8. sub 1. Bekanntmachung, die Ergebnisse der Verwaltung der Civildiener⸗Wiltwenkasse von den Jahren 1870 und 1871 betreffend.— sud 2. Bekannt⸗ machung, die Ergebnisse der Verwaltung des allgemeinen evangelischen Kirchenfonds vom Jahre 1871 betreffend.— Nr. 9. sub 2. Uebersicht der für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Communalbedürfnisse in den israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Friedberg.(Nur in den Gemeinden wo Israeliten dig, 1. wohnen zu publictren).— Nr. 10. Nichts. faßt w Friedberg den 14. März 1872. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. b Tra pp. Nachverzeichnete Gesetze ꝛc. sind im Bundesgesetzblatt des Deutschen Reiches publieirt worden:
Nr. 7.
Gesetz, betreffend einen Zusatz zu dem Artikel 4 Nr. 9 der Reichsverfassung Seite 47.— Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten
zum Bundesrathe Seite 48.
Reglement.
Betreffend: Den Transport von Schlachtkälbern.
theilen vom Wagen herabhängen, oder an den Rädern schleifen. Die
Mit Rücksicht darauf, daß der Transport von Schlachtkälbern bisher häufig in sehr ungeeigneter und unzulässiger Weise stattge- Thiere durfen nicht übereinander liegen, sondern müssen sich frei be⸗ funden hat, werden mit Ermächtigung des Großherzoglichen Mini wegen können. düngen steriums des Innern vom 3. März 1873 zu Nr. M. d. J. 2432§. 3. Der Transport einzelner Kälber(höchstens 2 Stück) 1 ri f nachstehende Vorschriften erlassen: kann mittelst Schiebkarren oder Hundefuhrwerks auf eine Wegentfer⸗ perin!§. 1. Es ist verboten den Kälbern bei dem Transport, gleich⸗[nung von höchstens 2 Stunden stattfinden und ist hierbei aber nur peist und viel ob derselbe auf Eisenbahnen, auf Schiffen, oder mittelst besonderer[fur diesen Fall das Binden der Kälber(S. 1) gestattet. l en, Fuhrwerke stattfindet, die Beine mit Stricken, Riemen oder dergleichen§. 4. Das Mitführen von Hunden bei dem Transport der „n zu fesseln mit Ausnahme der in§. 3 unten angegebenen Fälle. Kälber ist untersagt. umme,§. 2. Der Transport von Kälbern in Partieen von mehr als§. 5. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen ig wollt 2 Stück darf nur mittelst Fuhrwerks geschehen, welches so eingerichtet unterliegen, insoweit sie nicht nach§. 360 Nummer 13 des deutschen bünt dit sein muß, daß die Thiere nicht mit den Köpfen oder anderen Körper- Strafgesetzbuchs strafbar sind, einer Strafe von Einem bis Zehn Gulden. Das vorstehende Polizeireglement wollen Sie in Ihren Gemeinden öffentlich bekannt machen lassen, das Polizeipersonal darnach Denlschrit instruiren und den Befolg anzeigen. f 1 lache Friedberg den 12. März 1873. Großherzogliches Kreisamt Friedberg. gel Lalla Ter za p p Bor iist . 7 5 Der Obstbaumwärter⸗Cursus . des landwirthschaftlichen Provinzial-Vereins für Oberhessen zu Friedberg. 4 dd Durch die mannigfaltigere Verwendung des Obstes und durch c. Praktische Uebungen. 12 Stunden wöchentlich.— Rückert. 1 ut den leichten Transport der Fabrikate mittelst vermehrter Verkehrs- Der theoretische Unterricht wird Vormittags ertbeilt; die prak⸗ mittel hat sich in den letzten Jahren ein nicht unwesentlicher Handel tischen Uebungen zur Aneignung der nöthigen Fertigkeit und Sicher⸗ Atittenen mit denselben entwickelt. Dadurch sind die Obstpreise erheblich ge- heit dagegen Nachmittags vorgenommen.. 1 Ot · stiegen und ist der Obstbau zu einem sehr lohnenden Zweige der Der Vorstand der Stadt Friedberg hat zur Anlage einer In⸗ Siren Landwirthschaft geworden. Es ist deshalb gewiß gerechtfertigt, dem⸗ stitutsbaumschule ein geeignetes Gelände zur Verfügung gestellt und aalitts, selben eine besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge angedeihen zu wird das selbe im Laufe dieses Jahres mit den nöthigen Sortenbäumen 2 l lassen; allein nicht überall ist dies möglich, denn nur zu häufig fehlt] in den verschiedensten Formen angeflanzt werden, um theils den Zög⸗ es an Leuten, die mit dem Obstbau genügend vertraut sind und mit lingen Gelegenheit zu geben, mit der Erziehung der Formenbaume Zul Geschick die nöthigen Arbeiten verrichten können. Dies veranlaßte] praktisch vertraut zu werden und den Baumschnitt aus unmittelbarer „ den Aue schuß des landwirthschaftlichen Vereine für Oberhessen in Anschauung kennen zu lernen; theils um die fur die hiesige Gegend bt. 50 seiner Sitzung vom 25. Januar d. J. die Errichtung eines Obsi, geeigneten Sorten unter richtiger Benennung verbreiten zu können. 4 fi. baumwärter⸗Cursue zu Friedberg zu beschließen. Damit soll den Vorläufig werden die städtische Baumschule, sowie die Privatbaum⸗ ä 92 0 dafür sich interessirenden jungen Leuten Gelegenheit gegeben werden, schulen der Herren Lang& Weinel bei dem praktischen Unterricht benutzt. 1 sich theoretisch und praktisch zu tüchtigen Obstbaumwärtern auszu⸗ Der Unterricht wird unentgeldlich ertheilt. Für Kost und 106 bilden. Der Unterricht soll im laufenden Jahre vom 17. April bis Wohnung haben die Zöglinge selbst zu sorgen. ö 40 000 den 14. Juni und im Nachsommer vom 1. bis den 13. September Jeder Schüler muß im Besitze des Buches: die Lehre vom 8— stattfinden und sich auf folgende Fächer erstrecken. Obstbau von Lukas und Medicus, sowie einer Baumsäge, eines E 1) Schreiben: Uebungen zur Aneignung einer festen und deut⸗ Gartenkneipes, eines Oculirmessers und der nöthigen Schreib⸗ eln e 3 Handschrift 2 Stunden wöchentlich— Reallehrer Lang.] materialien sein. 8 n g 2) Rechnen: Decimalbrüche; das neue Maß und Gewicht. Die Zöglinge müssen gesund und kräftig sein und die noͤthigen det 3 Stunden wöchentlich— Lehrer Weinel. Arbeiten ohne besondere Anstrengungen verrichten koͤnnen, auch Lust 605 3) Deutsch: Geschäftsaussätze. 2 Stunden wöchentlich.— Lang.] und Liebe zum Obst⸗ und Gartenbau besitzen. 6% 49 Feldmessen: Ausmessen und Berechnen gradliniger Figuren. Die Anmeldungen sind bei dem unterzeichneten Curatorium bis 2 Stunden wöchentlich.— Weinel. zum 1. April d. J. einzureichen und dem Gesuch ein Zeugniß uber 5) Botanik: Bau und Ernährung 65 e 3 Stunden seitheriges Betragen anzuschließen. 4 wöchentlich.— Landwirthschaftslehrer Rücker. sedberg im März 1878. , 6) Obsibau: a. Obsttaumzucht, Oestbauwpsiege und Obstbenübung.. 10 0 n f 1 6 Stunden wöchentlich.— Rückert. N Das Curatorium der erbauschule des landwirthschaftlichen Vereins 1 b. Obstkunde: Klassifikation des Obstes nach Lukas, Kenntniß 1 für die Pee ee zu Frede, a . f ldischen Obstkabinets. ra p p, indeck, Haas, 2 5 der Sorten mit Zugeundegeae ee g Regierungsrath. Rentamtmann. Kreis ⸗Assessor.
3 Stunden wöchentlich.— Rückert.


