Ausgabe 
15.3.1873
 
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Die Petitzeile 8 wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstag, Donnerstag und Samstag.

ke treffend: Die Vertilgung der Feldmäuse.

n die Großherzoglichen Bürgermeistereien,

Wir haben aus den eingelaufenen Berichten mit großem Be⸗ uern constatirt, daß mehrere von Ihnen, insbesondere die namentlich zufgeführten, theils den Erust der Sache nicht begriffen, theils sich it den von Großherzoglichem Ministerium des Innern und uns ge offenen Anordnungen nicht wie es erforderlich gewesen vertraut ge⸗ acht und dieselben vermuthlich die Ausschreiben nicht einmal gelesen ben. Sie hätten jedenfalls ersehen müssen, daß es nicht in Ihren illen gestellt ist, Maßregeln zur Vertilgung der Feldmäuse anzu⸗ enden oder zu unterlassen, sondern daß Großherzogliches Ministerium * Innern ein Vorgehen im ganzen Lande und alljähr⸗ lch angeordnet hat und zwar im Frühjahr vor der seldbestellung vermittelst des Räucherofens, auch dann denn sich die Mäuse nicht in bedeutender Anzahl zei⸗ ten. Denn mit vollständigem Erfolg kann, wie die Erfahrung in J heinhessen gelehrt hat, nur dann gegen die Mäusecalamitͤt gekämpft berden, wenn ihrer Vermehrung rechtzeitig vorgebeugt wird; wird de dazu geeignete Zeit versäumt, dann ist es zu spät, um den Kampf gegen Millionen von Mäusen erfolgreich aufzunehmen, dazu fehlen slang die Mittel.

Einige von Ihnen behaupten, Maßregeln seien in Ihren Ge t arkungen unnöthig, es seien keine oder wenige Mäuse da; diese Qahrnehmung wurde auch im vorigen Frühjahr gemacht und daß botzdem die Calamität im Sommer eintrat und auch in diesem Jahre (iiach allen Vorausetzungen eintreten wird, werden Sie nicht be⸗ sfweiten wollen. Andere meinen, es genüge wenn mit dem Räucherofen eine Probe stattfinde und nur einzelne von den Mäusen besonders heim⸗ suchte Stellen der Gemarkung ausgeräuchert würden. Dem ist zu cwidern, daß die Anwendung des Dampfofens sich bewährt hat und ner Prüfung nicht bedarf, sonst wäre er Ihnen auch nicht empfohlen orden; ferner aber auch, daß wenn nicht die ganze Gemarkung und war planmäßig und gewannweise ausgeräuchert und dazu eine us reichende Zahl Oefen angeschafft wird, das ganze Ausräuche⸗ lungsverfahren nicht allein ohne Zweck, sondern auch geradezu nach⸗ eilig ist, denn einmal verläßt man sich darauf, daß alle Mäuse im falle der Aus räucherung vertilgt seien, was bei nicht durchgängiger Unwendung nicht der Fall und andern Theils ziehen sich dieselben in

Meidung der Zusendung von

Friedberg den 13. März 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg insbesondere diejenigen zu Beienheim, Hausen, Langenhain, Schwalheim, Wisselsheim und Wölfersheim.

Nieder⸗Mörlen, Ober⸗Wöllstadt,

die nicht berührten Gemarkungstheile zurück und finden dort im Sommer ihren Ausgangspunkt für ihre Vermehrung.

Leider haben Sie durch Ihre Einwendungen, die wir durch unser Ausschreiben von vornherein abschneiden zu können glaubten, die Sache verzögert und müssen wir Sie für alle dadurch erwachsenden Nachtheile verantwortlich machen.

Wir geben Ihnen nunmehr auf, Angesichts dieses die in dem Ausschreiben Großherzoglichen Ministeriums des Innern und dem unsrigen gegebenen Vorschriften in ihrem ganzen Umfange zum Voll⸗ zug zu bringen, wie dies zu unserer Befriedigung von den meisten Großherzoglichen Bürgermeistereien geschehen ist, und bemerken, daß wir im Laufe dieses Monats sämmtliche Gemarkungen des Kreises durch sachverständige Commissionen controliren lassen und alle die⸗ jenigen von Ihnen, welche nur im Geringsten ihre Schuldigkeit nicht gethan haben, auf das Strengste bestrafen werden. Der Gegenstand läßt keine Nachsicht zu.

Insbesondere machen wir die oben namentlich aufge⸗ führten Bürgermeistereien darauf aufmerksam, daß es unmöglich ist, nach der von Ihnen vorgenommenen oberflächlichen Besichtigung ein Urtheil abzugeben, ob Mäuse da sind oder nicht. Die Anwendung von Vertilgungsmaßregeln liegt Ihnen gerade wie den andern Ge⸗ meinden schon aus Rücksicht gegen die benachbarten Gemarkungen, in denen sich Mäuse zeigen, ob. Binnen 3 Tagen erwarten wir bei Wartboten Anzeige, daß Sie den ge⸗ troffenen Anordnungen, die nur ganz ausnahmsweise unterlassen wer⸗ den können, Folge geleistet. Sollten Sie trotzdem berichten, daß Maßnahmen nicht erforderlich, so begibt sich sofort eine Commission in Ihre betr. Gemarkung zur Prüfung, nach deren Gutachten wir dann zu erwägen haben, ob auf Ihre Kosten Maßregeln zu treffen und Sie zu bestrafen sind oder nicht.

Ihnen Allen wollen wir aber ans Herz legen, in der vorliegen den, fur die Landwirthschaft äußerst wichtigen Sache mit aller Energie vorzugehen und die Ortsvorstände namentlich vor unzeitiger Spar⸗ samkeit zu warnen. Letztere würde da besonders vorhanden sein, wo die Vertilgungsmaßregeln auf einzelne Gemarkungstheile beschränkt und nicht eine ausreichende Anzahl von Dampföfen angeschafft würde. e

Der diesjährige Fasel⸗ Markt des landwirthfchaftl. Bezirks- nereins Friedberg soll: Donnerstag den 8. April d. J.

zu Bad⸗ Nauheim stattfinden.

Sämmtliche aufgetriebenen Fasel werden von einer durch uns ju bestellenden Commission gemustert und den Besitzern der als preis vürdig erkannten Thiere Geldprämien zugebilligt, zu welchem Behufe von dem landwirthschaftlichen Bezirksverein und der Stadt Bad⸗Nau⸗ neim entsprechende Beträge zur Disposition gestellt sind. Die Prä⸗ niirung erfolgt ohne Ansehung, ob die Thiere im Kreise Friedberg und von dem Besitzer gezuchtet sind oder nicht.

Fasel, welche für Gemeinde Dienste thun und solche, die um

Bekanntmachung.

Den Faselmarkt zu Bad⸗Nauheim betreffend.

9 Uhr Vormittags noch nicht am Platze, sind von der Preisbewer⸗ bung ausgeschlossen. Den Besitzern tauglich befundener aber nicht prämiirter und nicht verkaufter Fasel wird auf Verlangen eine Weg⸗ vergütung ausgezahlt. Nicht genügend gefesselte und geführte Thiere werden vom Platze weggewiesen.

Es wird gebeten, alle Verkäufe dem am Platze anwesenden Großherzoglichen Bürgermeister von Bad⸗Nauheim anzuzeigen.

Wir laden alle Landwirthe und sonstige Interessenten zum Be⸗ suche des Marktes ein.

Friedberg den 13. März 1873.

Großherzogliches Kreisamt Friedberg. Tera pe p.

Durch die mannigfaltigere Verwendung des Obstes und durch ven leichten Transport der Fabrikate mittelst vermehrter Verkehrs- 0 mittel hat sich in den letzten Jahren ein nicht unwesentllcher Handel nit denselben entwickelt. Dadurch sind die Obstpreise erheblich ge⸗ tiegen und ist der Obstbau zu einem sehr lohnenden Zweige der

andwirthschaft geworden. Es ist deshalb gewiß gerechtfertigt, dem⸗ 7 elben eine besondere Aufmerksamkeit und Fürsorge angedeihen zu

assen; allein nicht überall ist dies möglich, denn nur zu häufig fehlt i an Leuten, die mit dem Obstbau genügend vertraut sind und mit Heschick die nöthigen Arbeiten verrichten können. Dies veranlaßte

Der Obstbaumwärter⸗Cursus des landwirthschaftlichen Provinzial-Vereins für Oberhessen zu Friedberg.

landwirthschaftlichen Vereins für Oberhessen in 25. Januar d. J. die Errichtung eines Obst⸗ baumwärter⸗Cursus zu Friedberg zu beschließen. Damit soll den dafür sich interessirenden jungen Leuten Gelegenheit gegeben werden, sich theoretisch und praktisch zu tüchtigen Obstbaumwärtern auszu⸗ büden. Der Unterricht soll im laufenden Jahre vom 17. April bis den 14. Juni und im Nachsommer vom 1. bis den 13. September statt finden und sich auf folgende Fächer erstrecken. 1) Schreiben: Uebungen zur Aneignung einer festen und deut⸗ lichen Handschrift. 2 Stunden wöchentlich Reallehrer Lang.

den Ausschuß des seiner Sitzung vom