Rheingau am 6. d. wurde wegen einer aufregen den Rede des Metzgermeisters Falk aus Mainz polizeilich aufgelöst.
Konstanz. Die stattgehabte Altkatholiken⸗ Versammlung war von mehr als 2000 Personen von nah und fern besucht. Prefessor Friedrich sprach über das Zustandekommen des Infallibilitäts⸗ Dogma's, Professor Michelis über die Berechtigung des Widerstandes dagegen und den Aufbau der Gemeinden. Beide Redner wurden mit Beifall empfangen und die Vorträge oft durch stürmisches Bravo unterbrochen. Die Versammlung constatirte durch Händeaufheben ibr Einverständniß und brachte den Rednern ein dreifaches Hoch.
— Bei der am 10. d. stattgefundenen Ab- slimmung votirten 653 Personen gegen das Un⸗ feblbarkeitsdogma und zwar fallen hiervon auf die Spitalpfarrei 168, auf die Stephanspfarrei 195. auf die Münsterpfarrei 290 Personen. Für das Dogma wurden 2 Stimmen abgegeben, wovon eine sich als ungültig erwies. Die Regierung soll um Ueberweisung zweier Kirchen angegangen werden.
Ausland.
Hesterreich. Die Kaiserin Carolina Augusta ist an Erschöpfung der Kräfte ruhig entschlafen. (Die Kaiserin Carolina Augusta, Wittwe des Kaisers Franz. II., Tochter des Königs Max Joseph von Bayern, war geboren am 8. Febr. 1792.)
— Die„Neue freie Presse“ meldet, daß die Vorlage hinsichtlich der direeten Wahlen zum Reichsrathe in dem unter dem Vorsitze des Kaisers stattgehabten Ministerrathe die kaiserliche Zustim⸗ mung erhalten babe.
Schweiz. Bischof Eugenius Lachat von Basel hat bei dem Bundesrathe gegen seine Ab— setzung durch die Diöcesanconferenz Protest eingelegt.
— Der Große Rath von Genf beschloß mit 85 gegen 15 Stimmen, welche letzteren für die vollständige Trennung von Kirche und Staat ihr Votum abgaben, in die Berathung des von der Commissions⸗ Mehrheit beantragten Entwurfs des katholischen Cultus⸗Gesetzes einzutreten, worauf nach längerer Discussion Art. 1 unwesentlich ver⸗ ändert angenommen wurde. Derselbe bestimmt, daß die Pfarrer und Vikare vom Volke gewählt und vom Staate besoldet werden, sowie von dem letzteren abberufen werden können.
— Sämmtliche Regierungen der Cantone Bern, Solothurn, Aargau, Thurgau und Bagelland, welche die Mehrheit der Baseler Diöcesanconferenz ausmachen, haben deren Beschlüsse gegen den seines Amtes entsetzten Bischof Lachat bereits in Vollzug gesetzt. In dem von der Berner Regierung an die Regierungs⸗Stadthalter zu diesem Zwecke er⸗ lassenen Kreisschreiben heißt es:„Mit dieser Zu⸗ stellung sind die Geistlichen aufgefordert, von Stund an jeden kirchenamtlichen Verkehr irgend welcher Art mit dem seines Amtes entsetzten Bischof Eugenius Lachat abzubrechen, und insbesondere ist ihnen verboten, fernerhin irgend welche Befehle, Auf⸗ träge oder Anordnungen desselben zu vollziehen.“
Frankreich. Der„Republique frangaise“ schreibt man aus Belfort, daß die preußischen Be⸗ hörden den Einwohnern dieser Stadt den Wink gegeben hätten, über den Monat Juli hinaus keine neuen Miethscontracte oder doch keine solche, die auf mehr als einen Monat lauteten, mit den Offizieren des Occupationscorps abzuschließen.
— Wie der„Agence Havas“ aus Madrid telegraphirt wird, ginge daselbst das Gerücht, daß der König geneigt sei, abzudanken. Im Falle der König sich zur Abdankung entschlösse, würde er die Gewalt in die Hände der Cortes nieder legen. Die Ruhe sei nirgends gestört.
— Die„Agence Havas“ meldet aus Madrid: Der König ist trotz aller Bemühungen, ihn um⸗ zustimmen, zur Abdankung fest entschlossen.— Ministerpräsident Zorilla hat den Entschluß aus⸗ gesprochen, vom politischen Schauplatze zurückzu⸗ treten; seine Freunde bemühen sich, ihn umzustimmen.
Spanien. Der König beharrt darauf, ab⸗ zudanken. Eine Botschaft, worin er seinen Ent⸗ schluß ankündigt, wird den Cortes mitgetheilt werden. Nach der Beschlußfassung der Cortes wird das Ministerium seine Gewalt niederlegen. Der Congreß hat den Antrag von Figueras, sich
haltung der Ordnung und Beseitigung der obwal
manent versammelt bleiben sollen.
die Cortes ein Votum nicht könnten, als bis die Abdankung officiell sei.
nichts zu überstürzen.
Papste sein Beglaubigungsschreiben überreicht.
in Permanenz zu erklären, um ein Einve mihmen zwischen Conareß und Regierung behufs Aufrecht
— Zorilla antwortete in der Cortessitzung auf eine Anfrage Figuera's, daß die Lage eine schwierige sei. Der König habe am Sonnabend seine Absicht, abzudanken, erklärt und bleibe auf derselben trotz aller Bemühungen bestehen; er habe schließlich eine Frist von 24 Stunden verlangt und bemerkt, daß eher hervorrufen Der Ministerpräsident fordert die Republikaner auf,
Italien. Der neuernannte französische Bot⸗ schafter bei der Curie, Hr. v. Corcelles, hat dem
muß jedenfalls einmal im Jahre(im Mat oder Jun i) und jeder Zeit auf Verlangen des Kreis⸗
-(auss chusses oder eines Dritttheils des Bezirksraths tenden Schwierigkeiten herzustellen, angenommen
und sogleich 50 Deputirte gewählt, welche per
einberufen werden. Seine Sitzungen sind öffent⸗ liche, die Beschlüsse bekannt zu machen. Neben diefer Körperschast, welche das Kreisbudget fest⸗ setzt und verwaltet und eine Vertretung des Kreises bildet, steht als entscheidende und vollziehende Be⸗ hörde der Kreisausschuß. Er besteht aus dem Kreiswathe und 6 vom Bezirksrathe auf 6 Jahre (mit zweijähriger Erneuerung eines Dritttheils) gewählten Mitgliedern, er verwaltet die Kreisan⸗ gelegetiheiten nach Maßgabe der Beschlüsse des Bunbesraths, die er ausführ.. Der Kreisaus⸗ schuß übt die Functionen aus, welche seither dem Administrativ-Justizhofe, den Provinzial⸗Regie⸗ rungen und Kreisräthen in sog. Administrativ⸗ Justizsachen oblagen, also nach unserer heutigen Gesetzgebung insbesondere in Gemeinheitstheilungs⸗,
unter zahlreicher Betheiligung abgehalten.
bach, Laubach, Nauheim, Hungen und Schotten.
Aufhebung der Sonntagsarbeit.
Verein in Gießen als Vorort für Oberhessen bestimmt. Frankfurt. für die Erlaubniß,
erhält.
zu Wien verkauft.
Bonn.
daß er sich im Zustande der Nothwehr befunden habe.
Gießen. Am Sonntag Nachmittag wurde hier im „Prinzen Karl“ ein oberhessischer Schuh machertag Außer Gießen waren noch vertreten: Butzbach, Friedberg, Alsfeld, Lauter⸗
Lich, Grünberg, Grüningen, Von weiterher waren Vereins⸗ vorstände anwesend: Von Frankfurt, Mainz, Wiesbaden, Wetzlar und Weilburg. Unter lebhafter Discussion berielh man über Zweck und Nothwendigkeit von Schuhmacher⸗ Vereinen, Genossenschaftsbestrebungen, Beschränkung der Borgfrist, Schutz gegen schlechie Kundschaft, Preisausschlag des Rohmaterials, Aufstellung von Preiscouranten mit Zuschlag nach einem Procentsatz von 33½ Einführung des Centimeter⸗Maßes als allgemeines Einheitsmaß und Die gründlich durchge⸗ sprochenen Fragen wurden zum Beschluß erhoben und der
Die Stadt Gelnhausen verlangte die Röyren der hiesigen Quellwasser: leitung durch die Stadt(durch welche die Landstraße führt) legen zu dürfen, eine Entschädigung von 15,000 Thlen. von der Quellwasserleitungs⸗Gesellschaft. Es kam zum Proceß, der damit endigte, daß die Stadt nur 1500 Thlr.
Biebrich. Der Herzog von Nassau hat die Herrschaft Liblin in Böhmen um nahezu 700,000 fl. an Frau von Przibram zu Prag und das landgräfliche Gut Praschno⸗ Pujezd um 100,000 fl. an Herrn Gustav von Przibram
Der junge Mann, welcher am 22. v. M. einem anderen hiesigen Bürgersohne im Streit mit einem Messer den Hals durchschnitt, ist von Strafe freige⸗ sprochen worden, da die Zeugenaussagen ꝛc. ergaben,
Zehnten und Schafweideablösungs⸗, Allodifica⸗ tions-, Güterconsolidations⸗, Wildschadenssachen, ferner bei Jagdberechtigungen, Entschävigung für aufgehobene Handels⸗ und Gewerbsprivilegien, Anlegung von Triebwerken u. s. w. Der Kreis⸗ ausschuß entscheidet ferner in Gemeinde ⸗Verwal⸗ tungssachen, namentlich über bestrittene Ansprüche der Ortsbürger an das Gemeindevermögen, sowie Widerstreite einer Gemeinde gegen die ihr von der Regierungsbehörde auferlegten Ausgaben oder beim Streite unter Gemeinden über derartige Ausgaben, über Beschwerden wegen Steuerumlagen der poli- tischen Gemeinden, über Beschwerden gegen Entschei⸗ dungen der Orts vorstände, über die Stimmberech⸗ tigung und Wählbarkeit bei öffentlichen Wahlen. Endlich liegt die Entscheidung in reinen Verwaltungs⸗ sachen in der Hand des Kreisausschusses. Wir heben hier aus der umfänglichen Competenz nur einige Punkte hervor, er entscheidet über Diffe⸗ renzen zwischen Kreisrath und Gemeindebehörden oder der Gemeindebehörden unter einander, über Recurse wegen Verweigerung der ortsbürgerlichen Aufnahme, über Beschwerden wegen Nichtbestä⸗ tigung eines Bürgermeisters, in Diseiplinarsachen gegen Kreis- und Gemeindebeamten, wobei auf eine Geldstrafe bis zu 100 fl. und Suspension von Dienst und Gehalt auf 3 Monate erkannt werden kann, über Reclamationen gegen Gemeinde wahlen, über Genehmigung zur Errichtung ein⸗
in Hessen
Die Einsetzung von Kreis- und Provinzial Aus
etwas ausführlicher zu berichten. Händen zweier gewählten Körperschaften, Bezirks
des Kreisraths.
dreijähriger Erneuerung zur Hälfte, erwählt; e
repartirt die Leistungen, welche dem Kreise im all
Gemeinden Beihilfe aus dem Kreisvermögen, er
Anträge und Gutachten an das Ministerium. E
Der Entwurf der neuen Kreisordnung
ersetzt die kreisräthliche Wirksamkeit, welche im Großherzogthum Hessen mit einer zweijährigen Uaterbrechung(1848— 50) seit der Verfassung (1820) bestanden hat, durch ein auf das Princip der Selbstverwaltung basirtes collegiales und parla⸗ mentarisches System. Die seitherigen Kreise sollen zwar als Verwaltungsbezirke vorläufig beibehalten werden, aber„der Kreis bildet einen Verband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten.“(Art. 2.)
schüssen, deren Mitglieder bis auf den Vorsitzenden aus freier Wahl hervorgehen, an Stelle der Kreis räthe, die Beiordnung gewählter conttolirender Körper unter der Benennung Bezirks- und Pro- vinzialräthe, die Einführung der Oeffentlichleit und Mündlichkeit des Verfahrens haben so gewichtige Veränderungen in unserer Staatsverwaltung im Gefolge, daß ich mir erlaube, Ihnen hierüber
Die Verwaltung liegt in erster Instanz in den
rath und Kreisausschuß, beide unter dem Vorsitz Der Bezirksrath, aus 15— 24 Personen bestehend, wird zu/ von den 50(bei den 4 Städten von 100) Höchstbesteuerten, zu von den Bevollmächtigten(1 auf 250 Seelen) der Stadt⸗ und Ortsvorstände auf 6 Jahre, mit
verwaltet das Kreisvermögen, beschließt Ausgaben, die im Interesse der Kreis⸗ Verwaltung gelegen,
gemeinen Landes⸗Interesse aufgebürvet sind, erwählt den Kreisausschuß und Provinzialrath, er gewährt
nenut und besoldet die Kreisbediensteten und richtet
zelner gewerblicher Anlagen, Beginn oder Verbot eines gewissen Gewerbebetriebs. Seine Zustim⸗ mung ist zu Polizeikreisreglements erforderlich, er muß über Zulassung von Gemeinheitstheilungen und Ortsbauplänen gehört werden.
Es geht hieraus hervor, daß der Kreisaus⸗ schuß zu einem Theile richterliche Functionen übt und eine weit umfassendere Competerz wie die seit⸗ herigen Kreisräthe hat; er entscheidet deßhalb auch regelmäßig in öffentlicher Sitzung, in welcher auf den nöthigsten Fall die Beweismittel erhoben werden. Der Vorsitzende ist der Kreisrath, doch entscheidet einfache Stimmenmehrheit, und nur bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Kreisraths den Ausschlag. Die Vollstreckung der Beschlüsse und Entscheidungen des Kreisausschusses ist dem Kreisrathe übertragen, der auch die Polizeiverwal⸗ tung des Kreises behält. i
In ähnlicher Weise ist die Verwaltung in zweiter Instanz organisirt, auch hier besteht als Vertretungskörper der Provinz der Provinzialrath 0 und als entscheidende Behörde der Provinzialaus⸗ „schuß. Der Provinzialrath, der das Provinzial vermögen verwaltet und zum Provinzialarsschusse wählt, wird von dem Bezirksrathe(1 auf 10,000 Seelen) auf 6 Jabre erwählt, den Vorsitz in ihm führt der Provinzial⸗Director, der Provinzialgus⸗ schuß besteht hauptsächlich als Recursbehörde aus 8 vom Provinzialrathe auf 6 Jahre erwählten 1 Mitgliedern unter Vorsitz des Provinzial⸗Directors; die theilweise Erneuerung nach 2 oder 3 Jahren findet auch bei diesen Körperschaften statt. Der „Ausschuß entscheidet in öffentlicher Sitzung und nach mündlicher Verhandlung. Ihm steht namenk⸗ lich auch in Expropriationssachen die Entscheidung
„über die Nothwendigkeit der Abtretung und das Vorhandensein des wohlthätigen öffentlichen Zwecks fest und
zu, auch stellt er die Geschwornenliste
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