Ausgabe 
11.11.1873
 
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Dienstag den 11. November.

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7 Die Petitzeile wird mit 4 Kreuzern berechnet.

Kreisblatt für den Areis Friedberg.

Erscheint jeden Dienstatz, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil. Bekanntmachung.

Betressend: Sammlung der Waisenhausbüchsengelder füt 1873.

Das nachstebende Verzeichniß der für 1873 ein

Friedberg den 5. November 1873.

1) Assenbeim 2 fl. 10 kr.; ) Bönftadt 2 fl. 33 ½ kr.; 5)

7) Dorheim 1 fl. 43 kt.; 8) Dorn⸗Assenheim 1 fl. 13

3 fl. 5 kr.; 10) Fauerbach b. Fr. 46 kr.; 11) Friedberg 32 fl. 21 kr.; 12) Gam⸗

bach 8 fl. 45 k.; 13) Griedel 1 fl.; 14) Hausen 1 fl. 9

16) Jibenstadt 2 fl. 47 kc.; 17) Kirch⸗Gons 1 fl.; 18) Langengaln mit Ziegenberg f Münster 30 kr.; 22) Münzenberg 33 kr; 23) Bad⸗Nauheim 35 fl. 30 kr.; 24) Nieder Florstadt 1 fl. 25) Nieder⸗Mörlen 2 fl. 2 kr. 26) Nieder Rosbach 1 fl. 15 kr.; 27) Nieder-Weisel

1. fl.; 19) Mas bach 12 kr.; 20) Melbach 3 kr.; 21)

2) Bauernheim 3 fl. 36 kr.; 3) Beyenheim 23 kr.; Bruchenbrücken 1 fl. 17 kr.; 6) Butzbach 1 fl. 46 k.;

kr.; 9) Fauerbach v. d. H. 33) Ockstadt 3 fl. 30 kr.;

ke.; 15) Hoch⸗Weisel 33 kr.;

17½ kr.;

Betreffend: Landwirihschaftlicher Kalender für den kleineren Land wirth.

An die Herren Bürgermeister des Kreises. r.

Ich muß Sie dringend an Erledigung meines Exsuchens

Friedberg den 8. November 1873.

vom 19. v. Mts. in

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gegangenen Waisenhausbächsengelder bringen wir zur öffentlichen Kenntniß.

Großherzegliches Kreisamt Friedberg. Tyr a p p.

4 fl.; 28) Nieder⸗Wöllfladt 4 fl. 9 k.; 29) Ober⸗Florstadt 37 kr. 30) Ober⸗Mörlen 3 fl. 21 kr.; 31) Ober⸗ Rosbach 2 fl. 45 kr.; 32) Ober Wöllfadi 5 fl. 12 kr. 3

34) Oes 6 kr.; 35) Oppersbesen 24 kr.; 36) Ossenheim

26½ kr.; 37) Pohl⸗Göns 1 fl. 4 kr.; 38) Reichelsbeim 2 fl. 32% kr.; 39) Recken⸗ berg, 2 fl.; 40) Rödgen 1 fl.; 41) 12½ kr.; 43) Staden 12 kr.; 44) Steinfurt 6 fl. 11 kr.; 45) Trais⸗ Münzenberg 12 kr.; 46) Weckesheim 30 kr.; 47) Wickstadt 2 fl.; 48) Wisselsheim 35% kr.; 49) Wölfersheim 13 kr.; 50) Wohnbach 45½ kr.

Schwalbeim 2 fl. 30 kr.; 42) Szdel 1 fl.

Nr. 123 des Kreisblattes erinnern. 2 Der Director des landw. Bezirks Vereins Friedberg.

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Deutsches Reich. Darmstadt. Das Großherzogliche Negie⸗ rungsblatt Nr. 45 enthält:

I. Bekanntmachung Großy. Ministeriums des Innern, das Reglement über die Erhebung des städtischen Ocn ois zu Gießen, insbesondere die Rückvergütung für wieder Se Mehl betreffend.

I. Bekann machung Großherzoglicher Commission für Post⸗ Angelegenheiten, die Errichtung einer Kaiserlichen Postagentur zu Stockhausen bei Herbstein, Kreises Lauter⸗ bach, beiressend.

III. Bekanntmachung Großberzoglicher Commission für Post⸗Angelegeubeinen, die Errichtung einer Kaiserlichen Postagentur zu Wallertheim, Kreises Oppenheim, betreffend. IV. Sckannimachung, die Vertheilung der Preise im e Seminar zu Gießen betreffend. Von den

t die Mülieder des philologischen Seminars in dem Etats⸗Jabr 1873 ausgesetzten Preisen sind folgende an die nachstehend verzeichneten Studirenden auf Grund ihrer Leitungen im Seminar während der verflossenen beiden Semester verliehen worden: der zweite Preis dem Stucl. Gustav Forbach aus Gießen, der dritte Preis dem

d. phil. duewig Walther aus Nieder Ingelheim, der vierte Pieis dem Stud. phil. Jacob Keller aus Groß Gerau.

V. Ordensverleivungen. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben allergnädigst geruyt: am 7. Oct. dem Domänenpfandmeister bei dem Reniamte Lampertheim, Ludwig Scriba, das silberne Kreuz des Philipps-Ordens, an dems. Tage dem Forstwarten der Forstwartei Kül lopf, in der Obersörsterei Mombach, Förster Nicolaus Habich, die goldene Verdieust⸗Medaille des Ludewigs⸗Ordens, am 14. Oct. dem Kaufmann Carl Voltz zu Mainz das Militär⸗ Sannäts⸗Kreuz, am 17. October dem Schullehrer an det 2. Klasfe der Gemeindeschule zu Alzey, Franz Gebhard, das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift:Für lang⸗ jährige treue Diensie, an dems. Tage dem Schullehrer an der evang. Schule zu Hahn, im Kr. Darmssadt, Nicolaus Röder, in Anerkennung seiner langjährigen treu n

1 das filberne Kreuz des Philipps⸗Ordens zu verleihen. .Eimächilgungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.

VII. Ctiheüung von Erfindungepatenten. Seine König⸗ liche Hoheit det Großherzog haben allergnädigst geruht: am 6. Oct. den Fabrikanten Kühne und Aulbach in Mannhelm auf deren Nachsuchen ein Erfindungspatent für die durch Modelle und Beschreibung näher erläuteree Con⸗ siruction eines Bügelverschlusses für Raisesécke, Koffer zc. wähtend der nächsten die Jabre, an damselben Tage dem Charles J. Frank zu Stuugart auf dessen Nachsuchen ein

ndung spaten für die durch Zeichnung und Beschribung näher erläuterte Conftruenion eines verbessersen Weber⸗ schifschene, während der nächten 3 ½ Jabte, an demselben Tage dem A. S töffler und dem Michaniket A. Schmili⸗ he in Siutigart auf deren Nachsuchen ein Eifindungs⸗ baten für die durch Zeichnung und Beschreibung näher (tläuterse Combinatson der Steindruck⸗Schnellpiesse mit Anwenduyg von Reiberdruck, während der pächsten fünf Jabre, ag dems. Tage den S. und D. Klüh in Offenbach ef beren Nachsuchen ein Elfindungepatent auf das durch Heschrewung näher erläulerie Verfahren zum Aufdrucken 1

von Verzierungen auf Porzellan, Metall, Holz u. s. w.,

während der nächsten fünf Jahre, an dems. Tage dem Ernst Reinhard aus Homberg a. d. O., dermalen zu Frankfurt a. M., auf dessen Nachsuchen ein Erfindungs⸗ patent für die durch Zeichnung und Beschreibung näher etläuterte neueste Connruction einer Cigarren-Maschine, während der nächsten fünf Jahre, am 7. Oct. dem William Henry Cory und dem Edward Cory aus der Grasschaft Miodlesex in England auf deren Nachsuchen ein Erfindungs patent für die durch Zeichnung und Beschreibung näher er äuterte Construenon einer Maschine zur Fabrikauon von Br queiis, während der nächsten fünf Jahre, an dems. Tage dem Grafen Paul de Leusse in Reichshefen im Elsaß auf dessen Nachsuchen ein Erfindungspatent für das durch Z ichnung und Beschreibung näher erläuterte Verfahren zur Herstellung und Erhaliung von Bier, welches sich in seiner Substanz nicht verändert, während der nächsten fünf Jahre, an dems. Tage dem Architecien Johann Baptist Camozzi aus Mainz auf dessen Nachsuchen ein Erfindungs⸗ patent für die durch Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Constructton eines fahrbaren, selbsitbätigen Spur⸗ und Ueberhöbungs-Meßapparals für Eisenbahngeleise. während der nächsten fünf Jahre und an dems. Tage dem Fabrikanten A. Neubecker in Ossenbach auf dessen Nach⸗ suchen ein Erfindungepatent für die duich Zeichnung und Beschreibung näher erläuterte Construciion eines verbesserten Bier⸗Kühl⸗ Apparates, während der nächsten fünf Jahre, für den Umfang des Großherzogthums zu ertheilen und zwar bei allen unter 1 bis 9 genannten Pateniträgern nnier dem ausdrücklichen Vorbehalte, daß durch die er⸗ theilten Patente Niemand in der Anwendung bereits früher schon bekannt gewesener Theile der Erfindungen gehindert werden soll.(Schluß folgt.)

Darmstadt. Am 29. v. Mis. wurde der Substitut des General Staatsprocuratore am Obergericht der Provinz Rheinhessen, Heinrich Friedrich, auf sein Nachsuchen in den Ruhestand versetzt.

6. Nov. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer stand der Gesetz-Entwurf über die Competenz der Gerichte in Srafsachen in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen zur Be⸗ rathung. Dernburg wendet sich gegen das ganze Gesetz. Augenblicklich sei die Competenz der Strafgerichte auf Grund der im Reichs⸗Strafge- setzbuch durchgeführten Dreitheilung in Verbrechen, Vergehen und Uebertretungen für die drei Pro- vinzen gleichmäßig regulirt. Jetzt solle blos für die rechtsrheinischen Probinzen ein Theil der Ver- gehen Einzelrichtern und nicht öffentlichen Verfahren überwiesen werden. Es sei dies eine nicht zu. billigende Ungleichheit und ein Rückschritt, weßhalb er gegen das Gesetz stimme. Heinzerling erkennt den von Dernburg hervorgehobenen Mißstand an; der Nusschuß habe deshalb die Competenz der

Landgerichte nicht soweit ausgedehnt, wie die Vorlage gewollt, vielmehr die Vergehen, die im Rückfall besonders hart bestraft würden, der össentiichen collegialischen Aburtheilung durch die Bezirks⸗Strafgerichte vorbehalten. Insoweit sei dem Ausschuß unbedingt beizutreten. Ob im Uebrigen den Anträgen des letzteren gemäß das Gesetz aufrecht⸗ zuerhalten sei, hänge von einer Abwägung der Vortteile der vorgeschlagenen Aenderung ab. Es sei hier nicht leicht zu entscheiden, deshalb dabe das Gesetz auch so verschiedenartige Beurtheilung in der Presse gesunden. Bis vpr nicht langer Zeit habe übrigens in den rechtsrheinischen Pro- vinzen eine ähnliche Competenz der Einzelrichter bestanden, wie sie jetzt eingeführt werden sollte, und nicht zu großen Inconvenienzen geführt; des⸗ halb könne man sich mit dem Gesetze wohl be⸗ freunden, namentlich wenn noch näher dargelegt werde, daß die finanzielle Ersparuug im End- resultate erheblich sei e. Stüber hat das Gesetz durch eine Interpellation angeregt und hält es in den vom Ausschuß beantragten Grenzen für mpfehlens werth. Frank ist gegen das ganze Gesetz. Schröder ist im Allgemeinen gegen das Gesetz; er beantragtmit Rücklicht auf das noch zu erhebende statiftische Matertal über die Kosten⸗Berechnung fär Zeugen Gebühren, mögliche Reduction des Gerichtspersonals bei etwaiger Ein⸗ ziehung einzelner B.- Str.⸗Gerichte und mit Rück⸗ sicht auf die Nothwendigkeit der Einführung des Adhässons. Prozesses, sowie sonstige Ver besserungen Zurückwiisung au den Ausschuß. Ministerial⸗ Director Kempff ist erstaunt über den so allge⸗ meinen Widerspruch gegen datz Gesetz, das nur einem Nothstand in Bezug auf Bagaleslsachen abhelsen solle; auch anderwärts sei die Competenz ähnlich regulirt. Nachdem Dernburg, Franck, Metz, Stüber wiederholt gesprochen, betont Mi⸗ nisterialrath Hallwachs, daß die Initiative zum Gesez aus der Kammer hervorgegangen sei, die Regierung die Nothwendigkeit der Abhülfe bei Bagatellsachen anerkannt, und deshalb der von der Kammer gewünschlen Ersparung halber die Gesetzvorlage gemacht habe. Auf weitere Aender⸗ ungen an der Prozeß Orduung könne man nicht eingehen, wenn man nicht in die Grund- Prin- cipien eingreisen wolle ꝛc. Nach einer kurzen Bemerkung Schröder's spricht der Bexichterslatter

Buff für die Ausschuß⸗Anträge. Schlteßlich wird