Ausgabe 
8.11.1873
 
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F. 2 f.

1873.

Samstag den 8. November.

M131.

Oberhessischer Anzeiger.

Die Petitzeil f 5 i: wird mit 8 ne Kreisblatt für den Kreis Friedberg. Dienstag, 8 Samstag. Amtlicher Theil. 1 n August Schmidt von Gladbach, auch Joseph Stupin aus Wongrowiez in Posen sich nennend, auf beide Namen Legitimationen führend, angeblich

Buchbinder 21 Jahre alt, von großer Statur, ohne Bart, mit schwarzem Haar, kurzem, zerrissenem, grauem Jaquet, gleichen, unten zerrissenen Hosen, zerrissenen Schuhen, ohne Serümpfe, mit rundem grauem Filzhut, bedeutend stotternd, stahl heute Morgen dahier seinem Mitreisenden Heinrich Meyer aus Neustadt an der Hardt folgende Gegenstände: 19 ein neues Portemonnaie, 54 kr. werth, mit 4 Thalerstücken, 2) eine neue silberne Cylinderuhr mit Messinggehäus und vergoldeter Kette, werth 18 fl.,(die Uhr hatte im inneren Deckel die Nummer 21,365,

das Gehäust die Nammer 21 ½);

. 3) eine Reisetasche von gelbem Leder, enthaltend ein weißes, 2 blaue Hemden, 3 Krägen, 3 Taschentücher, 1 Werkzagswamms, 2 Paar Strümpfe, ein Geographiebuch, dieselben zusammen werth 3 4 fl. Man ersucht sämmtliche Polizei- und Justizbehörden um schleunigste Verfolgung des Diebs, um dessen Verhaftung und Hierherlieferung, sowie

un Nachsorschung nach den gestohlenen, etwa veräußerten Gegenständen.

toute entlassen, bei Wies baden zu Haus sein.

Schließlich ersucht man um alsbaldige Meldung der Resultate anher.

Butzbach den 4. November 1873.

Der Dieb soll, kürzlich erst aus der Strafanstalt Ziegenhain mit Zwange⸗ Die Trödler und Uhrmacher ꝛc. dürften von dem Diebstahl alsbald zu benachrichtigen sein.

Großherzogliches Landgericht Butzbach. Fresenius.

Deutsches Reich. Darmstadt, 4. Nov. In der beutigen

ling hat die Regierung sich bereit erklärt, den in Hessen auf auswärtigen Kalendern und Zeitungen

Sitzung der zweiten Kammer wurden nach Wieder- ruhenden Stempel aufzuheben. Nachdem Ministerial;

wahl des Abg. Stüber in den dritten und vierten Asschuß zunächst eine Reihe von Eisenbahn⸗An⸗ gilegenheiten verhandelt. Der Ant. ag des Abg. b. Rabenau wegen Uebertragung des Eisenbahn⸗ Ceneessionswesens auf das Reich wird mit Rück⸗ sicht auf das inzwischen eingesetzte Reichs Eisenbahn⸗ ant für erledigt erklärt. Bezüglich des Antrags Dirnburg's auf Erbauung einer Zweig⸗Eisenbahn von Darmstadt nach Frankfurt unter dirccler Be⸗ fübrung der Ortschaften Arheilgen, Egelsbach ꝛc. nrsolgt auf Ansuchen des Antragstellers Absetzung don der Tagesordnung bis auf weitere Anregung. Alg. Greim bringt eine Reihe von Desiderien den Stadt Offenbach in Betreff der mangelhaften Berücksichtigung dieser Stadt bezüglich des Eisen⸗ buhn⸗Berkehrs vor, worauf Ministerial-⸗Director Schleiermacher erwiedert, daß Offenbach nicht enge mehr Endstation bleiben werde. Der An- tag Heinzerling's wegen Ausgabe von Retour⸗ Billetten auch zwischen den zunächst gelegenen Stationen der Main⸗Neckarbahn wird, da die Ausgabe solcher Billette inzwischen erfolgt ißt, für aldigt erklärt. In Gemäßzheit des Antr gs Edinger's wird die Regierung ersucht, Erhebungen etüber anstellen zu lassen, auf welchen Bahnen dis Landes das Bedürfniß für Arbeiterzüge vor⸗ handen sti und mit Erfolg befriedigt werden sönne, um sodann gegebenen Falls für deren knichtung Sorge zu trogen. Der Antrag Dern⸗ nurg's auf Errichtung eines Arbeiterzuges zwischen Egelsbach und Frankfurt ist bereits thatsächlich u Wesentlichen erlerigt, ebenso der Antrag des⸗ ehen Abgeordneten auf Anlage einer Haltestelle in Egelsbach. Die Regierungs Vorlage wegen En ichtung einer Güterstation in Arheilgen wird uuser der Bedingung genehmigt, daß die Gemeinde urbeilgen den Weg nach der Station für schweres Fubrwerk herstellt. Der Antrag des Abg. Schuchard uf Erhebung der HaltestelleMücke an der linie Gießen Fulda zu einer förmlichen Station und die Beschlußfassung über Errichtung einer altestelleBüches an der Linie Gießen-Geln⸗ sausen werden vorerst, namentlich mit Rüchsicht uf die neulich durch den Finanzausschuß at kmerten vorgenommene Inspection der Oberhessi⸗ chen Bahnen, und da die Resultate der Ex- hertise eic. noch nicht vollständig vorliegen, aus, nescgt. Damit sind die Eisenbahnsachen erledigt. % Veranlassung eines Antrugs des Abg. Heinzer

Director Schleiermacher auf Anfrage des genannten Abgeordneten erklärt, daß der Stempel voraus- sichtlich schon für das folgende Jahr wegfallen werde, wird der Antrag für erledigt erklärt. Die Rückäußerung der ersten Kammer auf den Antrag des Abgeordneten Welcker wegen Revision der Collatoralsteuer-Gesetzgebung wird dadurch erledigt, daß cinige von der genannten Kammer beanstandete Worte beseitigt werden, so daß jetzt beide Kammern übereinstinmend eine neue Gesetzgebung in der fraglichen Richtung beantragen. Eine Beschwerde des Gemeinderaths in Gießen, in Bezug auf die von öffentlichen städtischen Wagen eingehenden Gebühren wird abgelehnt. Schließlich wird auf Veranlassung mehrerer Petenten die Regierung ersucht, eine nochmalige Frist zur Einlösung der verfallenen Grundrenten⸗Scheine zu eröffnen.

5. Nov. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer kam zunächst der Antrag des Abg. Heinzerling wegen Ausdehnung des Art. 295 des Handelsgesetzkuchs auf Schuldscheine und Quit⸗ tungen jeder Art, d. h. völlige Aufhebung der Einrede des nicht gezahlten Geldes, zur Verhand- lung. Nachdem Antragsteller den Antrag begründet und der Berichterstatter Dumont eine entgegen- kommende Erklärung der Regierung verlesen, er⸗ folgte einstimmige Annahme. In gleicher Weise wurde der Antrag dee gen. Abgeordneten wegen Aufhebung der im psälzer Landrecht für Bürg⸗ schasten der Bürger und Bauern vorgeschriebenen gerichtlichen Solennitäten nach Begründung und Besünworlung des Antrags durch den Antragsteller und den Berichterstatter Dumont einstimmig ge- billigt. Auch hier hatte sich die Regierung mit dem Antrage einverstanden erklärt. Eine längere Debatte rief der Antrag des Abg. Landmann auf Aufhebung der gesetzlichen Beschränkungen der Ge meinden bei Ausübung des Jagdrechts hervor, an der sich der Antragsteller Stephan(Osthofen), Wedelind, Königer, Buff, List, Wolz, Ramspeck, Küchler und Ministerialdirector v. Starck bethei⸗ ligten und die zur Annahme eines Antrags Buff's führte, die Regierung um Revision der betreffenden Gesetzgebung, unter geeigneter Berücksichtigung der von Land mann und Stephan erörterten Punkte, zu ersuchen. Der Antrag der Abgg. Matip, v. Wedekind, Schaub, Landmann und Greim auf Erhöhung der aus der geistlichen Wittwenkasse zu

Ablehnung beantragt hat, weil er zunächst nicht zu der Zuständigkeit des Landtags, jondern der des Ober ⸗Consistoriums und später der ordent⸗ lichen Landessynode gehöre, veranlaßte eine längere Debatte, in welcher sich Matty, Schaub, Greim für den Antrag der Antragsteller Welcker, Metz, Dernburg für den Ausschuß⸗ Antrag aussprachen; letzterer wird genehmigt. Der Antrag von Stephan (Osthofen) auf Vorlage eines Gesetz⸗Entwurfs wegen Rückerstattung der von den Gemeinden be⸗ zahlten Kriegskosten aus dem Jahre 1866 aus den dem Staate zufließenden Kriegscontributionen wird abgelehnt, weil die Ausgleichung bereits in Gemäßheit des Gesetzes erfolgt ist. Nach Zurück⸗ weisung einiger weniger interessirenden Beschwerden veranlaßt das Gesuch einiger Pensionäre um Gleich⸗ stellung ihrer Pensionen mit denen der nach dem Jahre 1857 pensionirten Staatsdiener eine längere Debatte. Dumont stellt generell den Antrag: die Gleichstellung der vor der Verordnung von 1857 penstonirten Staatsdiener mit dennach diesem Jahre pensionirten Staatsdienern der Regierung zur Berücksichtigung zu empfehlen. Heinzerling ist dem Antrag nicht abgeneigt, hält ihn aber in seinen Consequenzen für so wichtig, daß er eine Verweisung an den Ausschuß für nöthig findet, um statistisches Material über den Koflenauswand ic. durch die Regierung einzuziehen. Dumont be⸗ zeichnet den Antrag für genügend vorbereitet, um sofort abzustimmen. Goldmann führt aus, daß es sich nur um eine geringe Anzahl von Pen- sionären und einen ganz geringen Kostenaufwand handle. Schließlich erfolgt Ablehnung des An⸗ trags gegen 13 Stimmen, insbesondere wegen der sich an das Princip anschließenden Consequenzen und mit Rücksicht auf frühere Kammerbeschlüsse.

Berlin. Die Hubertusjagd am 3 d. M. fand in Gegenwart der Prinzen Karl und Friedrich Karl im Grunewalde statt. Auch die Damen der Prinzen, die Prinzessinnen Karl und Friedrich Karl, letztere mit ihren Töchtern und dem Prinzen Leopold, hatten sich zur Jagd eingefunden und nahmen an dem Dejeuner Theil. Das sonst übliche Diner unterblieb wegen der Trauer um den König von Sachsen.

Bei der Militärbehörde find mehrfach Ge⸗ suche um Beurlaubung von Ossizieren nach dem spanischen Kriegsschauplatze eingegangen, der Regel nach jedoch abschläglich beschieden worden. Erst kürzlich wurde von einem Offizier, welcker als militärischer Berichterstatter von einer größeren

zahlenden Penstonen, zu welchem der Bueschuß! hlesgen Zeitung gewonnen worden war, ein solcher