Ausgabe 
6.9.1873
 
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Samstag den 6. September.

zeiger.

Die Petitzeile wird mit 3 kr., resp. 1 Sgr., berechnet.

Kreisblatt für den Kreis Friedberg.

5 E 1. Erscheint jeden

Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Amtlicher Theil.

Betreffend: Den Thierschutzverein für das Großherzogthum Hessen.

Friedberg am 5. September 1873.

Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien.

5 Es ist wegen der in der Kürze stattfindenden Generalversammlung der Mitglieder des Thierschutzvereins im Großherzogthum Hessen dringend nötbig, daß die Ihnen Seitens des Vorstandes desselben zugegangenen Listen sosort, wo es noch nicht geschehen, zur Einzeichnung von Beitritts⸗ erklärungen in Circulation gesetzt und dem erwähnten Vorstande direct zugesendet werden.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich für diese so wohlthätige und humane Sache auf das Wärmste zu interessiren. Ter a p p.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes über die Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873, hier Vergütungssätze

f Das Großherzogliche Kreisamt Friedberg an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Assenheim, Butzbach, Dorn-Assenheim, Friedberg,

für Vorspann⸗ und Spanndienste.

Friedberg am 3. September 1873.

Gambach, Griedel, Hoch-Weisel, Ilben⸗

stadt, Kirch⸗Göns, Münzenberg, Bad⸗Nauheim, Nieder-Weisel, Ober-Florstadt, Ockstadt, Ostheim, Pohl-Göns, Rockenberg, Schwal⸗ heim, Staden, Wisselsheim und Großherzoglichen Polizei-Commissär in Wickstadt Wir sehen der umgehenden Erledigung unserer Verfügung vom, 7. v. Mts. entgegen, sonst müßten wir Wartboten absenden.

Ter a pep.

Generalversammlung des landw. Vereins von Oberhessen 1873.

Die diesjährige ordentliche Generalversammlung des landw. Vereins von Oberhessen soll am Montag den 15. September, Vormittags 10 Uhr, im Hessischen Hofe zu Butzbach abgehalten werden.

Gegenstände der Verhandlung werden sein:

1) Erstattung des statutenmäßigen Rechenschaftsberichtes. 2) Die Fragen: Welchen Ursachen ist der geringe Erfolg nach der

neucsten Gesetzgebung im Großherzogthum Hessen über Zusammen⸗

legung der Grundstücke zuzuschreiben? und Entspricht die Gründung einer Landescreditkasse, aus welcher zu Culturzwecken, z. B. für Zusammenlegung der Grundstücke ꝛc., gegen niedrige Zinsen und Amortisation Darlehen gegeben werden, einem allgemeinen Bedürfnisse? i

3) Ueber Cultur und Verwerthung der Zuckerrüben in Oberhessen.(Diese Frage wird voraussichtlich durch einen Beauftragten der badischen

5) Die Frage: Welche zeitgemäßen Reformen in Zoll- und Stexer⸗ gesetzgebung ist die Landwirthschaft berechtigt anzustreben?

6) Die Frage: Ist es möglich, den Preis der landw. Produkte durch große landw. Genossenschaften allgemein reguliren zu lassen, wie dies von anderen Gewerbsgenossenschaften für ihre Produkte bereits ge⸗

0 schieht und ist dieses Zirl durch Assotiation und unter Mitwirkung

landw. Banken zu erreichen?

7) Wabl des Präsidenten, Vicepräsidenten und des Ausschusses für die

Jahre 187476.

8) Bestimmung des nächsten Versammlungsortes.

Nach§ 33 der Statuten muß jedes Mitglied des Vereins, welches in der Versammlung einen Vortrag zu halten wünscht, diese Absicht vor Beginn derselben dem Präsidium zu erkennen geben; schriftliche Mit⸗ theilungen müssen mindestens einige Tage vor der Versammlung bei dem-

Zuckerfabrik Waghäusel eingeleitet und von demselben mitgetheilt werden, unter welchen Bedingungen jene Fabrik mit Einzelnen oder Genossenschasten Lieferungsverträge auf Rüben eingeht.)

4) Die Frage: welche landw. Nebengewerbe,

fabrikation, künstliche Hühner- und Kaninchenzucht u. s. w., können mit Aussicht auf Erfolg in Oberhessen eingeführt werden und was

kann der Verein für die Einführung thun?

als z. B. Stärkemehl

selben eingereicht werden. Der Unterzeichnete ladet die Vereinsmitglieder, sowie alle Freunde der Landwirthschaft zu dieser Versammlung hiermit ergebenst ein. Friedelhausen am 20. August 1873.

Der Präsident des landw. Vereins von Oberhessen. A. Freiherr v. Nordeck zur Rabenau.

A

Deutsches Reich.

Darmstadt. Wegen der Stromceorrection des Rheins im Rheingau, die, nach dem von Preußen vorgeschlagenen Plane, einen Kostenauf⸗ wand von 700,000 Thlrn. erfordert, finden im Laufe dieser Woche in Geisenheim zwischen Preußen und Hessen Verhandlungen statt. Preußischerseits ist dazu der Rheinschifffahrte⸗Bevollmächnigte, Ge⸗ heimer Ober ⸗Regierungsrath Dr. Jacobi, und bessischerseits der Rheinschifffahrts⸗Bevollmächtigte, Ministerialrath Dr. Neidhardt, Mitglied des

Bundesrathe, ernannt. ä Der Abg. Wolz hat in der zweiten Kammer den Antrag gestellt, die Regierung zu ersuchen, den Ausbau der Odenwaldbahn nach Süden und Norden zu fördern, event. wenn, die Schwierigkeiten, die der Fortsetzung nach Süden entgegenstehen, nicht so bald überwunden werden können, wenigstene dahin zu wirken, daß die Fortsetzung nach Norden von Babenhausen über Seligenstadt nach Hanau baldigst in Angriff ge⸗ nommen werde. In den dem Antrag beigefügten Motiven wird darauf hingewiesen, daß die Oden waldbahn nur durch weitere Anschlüsse rentabel gemacht werden könne. Die hier in Rede stehende Strecke der Odenwaldbahn Wiebelzbach⸗Baben⸗ hausen decke dermalen nicht einmal die Betriebs-

kosten und sei deshalb ihre Fortsetzung geboten, auch leicht durchführbar, da das Terrain, abge sehen oon der Ueberbrückung des Mains, keine Schwierigkeiten biete und die Ludwigsbahn bereits vor längerer Zeit ihre Bereitwilligkeit dahin aus⸗ gesprochen habe, diese Strecke ohne irgend eine Zinsgarantie des Staates erbauen zu wollen.

Berlin. Der Kaiser hat durch Ordre sämmt⸗ lichen Forts von Metz und Straßburg die Namen der Felt marschälle(Kronprinz, Friedrich Carl, Kronprinz von Sachsen, Moltke, Roon) sowie des Großherzogs von Mecklenburg, Bismark's, Man⸗ teufel's, Zastrow's und der commandirenden Ge⸗ neräle beigelegt, ebenso der 1 bei Düppel, Alsen und Friedrichsort die Nammen Wrangel Herwart und Falkenstein.

Im Cultusministerium soll man, wie der Pr. mitgetheilt wird, entschlossen sein, nach Verlauf von 4 Wochen den Erzbischof Ledochowski, falls er in seiner Renitenz verharre, zur Nieder legung seines Amtes aufzufordern. Wird diese Entschließung zur That, so dürfte allerdings mit den aufsässigen Bischöfen bald genug tabula rasa gemacht sein; denn es versteht sich von selbst, daß der Regierung, sofern dieser Aufforderung nicht Folge geleistet wird, keine andere Maßnahme, als die Absetzung des Posener Erzbischofs übrig bleibt.

DieProv.⸗Corresp. meldet: Die An⸗ wesenheit des Reichskanzlers und des Minister⸗

präsidenten, sowie die Rückkehr der Minister sei

zur Verständigung des Staatsministeriums über mehrere wichtige Fragen benutzt worden. Von einer erneuten Einberufung des Reichstages sei Abstand genommen. Die preußischen Landtags- wahlen würden voraussichtlich Ende October statt- finden, die Provinzial⸗Landtage größtentheils in der ersten Hälfte des October einberufen werden.

Der Kronprinz reiste nach Ulm, um südlich dieser Stadt ein viertägiges Truppenmanöver ab- zuhalten, und von dort sich auf sechs bis acht Tage zu den bayrischen Feldmanövern zu begeben. Die Rückkehr nach Berlin wird voraussichtlich am 15. September erfolgen.

DerSpener'schen Ztg. zufolge trat am 3. Sept. der Gerichtshof für kirchliche Angelegen⸗ legenheiten zum ersten Male zusammen; derselbe wird sich zunächst mit seiner Constituirung und der Feststellung der Geschäftsordnung befassen. Der Gerichtshof hat, dem genannten Blatte zufolge, indeß bereits heute einen praktischen Fall vorge- nommen, nämlich die Berufung des suspendirten Caplans Molunicke gegen den Bischof von Pader⸗ born, welchem die Beschwerde zur Beantwortung mitgetheilt werden soll.

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